Relation/Abbildung/Charakterisierung/Fakt/Beweis
Erscheinungsbild
Beweis
Eine Abbildung
ordnet jedem genau ein zu, das ist nach Definition die Linksvollständigkeit und die Rechtseindeutigkeit.
Eine Abbildung
ordnet jedem
genau ein
zu, das ist nach Definition die Linksvollständigkeit und die Rechtseindeutigkeit.