Beweis
Wir betrachten die natürliche Abbildung
-
die einem
die Abbildung
-
zuordnet. Die Abbildung ist stetig, es liegt eine Homöomorphie zu vor. Die Injektivität der Gesamtabbildung folgt aus
Fakt.
Zum Nachweis der Surjektivität sei ein stetiges gegeben. Es wird also jedem Punkt
ein
in stetiger Weise zugeordnet. Sei
und es sei
eine offene Umgebung, auf der durch den Schnitt
repräsentiert werde. Dann ist eine offene Umgebung von in . Wegen der Stetigkeit von ist
-
offen in . D.h. dass auf der offenen Umgebung von die Abbildung durch einen Schnitt der Garbe über gegeben ist. Die Abbildung wird also lokal um jeden Punkt durch einen Garbenschnitt repräsentiert und diese sind zueinander verträglich, da sie ja punktweise durch gegeben sind. Aufgrund der Definition einer Garbe rühren diese lokalen Schnitte von einem globalen Garbenschnitt über her.