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Topologischer Raum/Garbe/Ausbreitungsraum/Schnitt/Fakt/Beweis

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Beweis

Wir betrachten die natürliche Abbildung

die einem die Abbildung

zuordnet. Die Abbildung ist stetig, es liegt eine Homöomorphie zu vor. Die Injektivität der Gesamtabbildung folgt aus Fakt. Zum Nachweis der Surjektivität sei ein stetiges gegeben. Es wird also jedem Punkt ein in stetiger Weise zugeordnet. Sei und es sei eine offene Umgebung, auf der durch den Schnitt repräsentiert werde. Dann ist eine offene Umgebung von in . Wegen der Stetigkeit von ist

offen in . D.h. dass auf der offenen Umgebung von die Abbildung durch einen Schnitt der Garbe über gegeben ist. Die Abbildung wird also lokal um jeden Punkt durch einen Garbenschnitt repräsentiert und diese sind zueinander verträglich, da sie ja punktweise durch gegeben sind. Aufgrund der Definition einer Garbe rühren diese lokalen Schnitte von einem globalen Garbenschnitt über her.