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Fälle zum allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht (Kommunal-, Polizei-, Bau- und Umweltrecht)[Bearbeiten]
Darstellung des Polizei- und Ordnungsrecht in mehreren Teilen.
Der Artikel stammt aus dem Jahre 1994. Er ist aber nach wie vor aktuell. Obwohl das Polizei- und Ordnungsrecht Landesrecht ist, stellt der Autor dieses Rechtsgebiet so dar, dass es für Leser sämtlicher Bundesländer geeignet ist; dies wird unter anderem durch Verweisungen auf die entsprechenden landesrechtlichen Normen in den Fußnoten erreicht.