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Wikiversity Diskussion:Lizenzbestimmungen

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Aus Wikiversity
Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von MichaelFrey in Abschnitt Automatischer Lizenzvermerk?

Seitenschutz

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sollte man das hier nicht (halb)schützen? --Snorky 14:07, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

ack, gerne auch ganz schützen. Lizenzbestimmungen sind rechtl. bindend und sollten jederzeit verlässliche = unvandalierte Informationen bieten. --:Bdk: 23:08, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Lizenz-Handhabung bei Wikinews

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Bei n:Wikinews:Lizenzbestimmungen scheint es "offener" gemacht zu werden, insofern auch das "Wiki" als Urheber genannt werden darf. Ich zitiere "Die Benutzer machen von dieser Klausel Gebrauch, die es ermöglicht, eine andere Partei für die Zuschreibung zu bestimmen. In der bereits erwähnten Abstimmung wurde dafür für das Wiki gestimmt.". --Langfinger 20:12, 18. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Dabei müssen entweder alle Autoren oder Wikiversity genannt werden und ein Link zu der entsprechenden Wikiversity-Seite angegeben werden.
Das sollte reichen, die Regelung von Wikinewes zielt darauf ab, das eine Zeitung Wikinews Artikel ohne viel "Blabla" verwenden kann.
Wie Wikinews macht das absolut Sinn, weil die Artikel rel. kurz sind und mehr Platz für's Lizenzrecht zu verwenden als für den Inhalt wäre Unsinn.
Bei uns ist der Umfang einer "Einheit" aber grösser von dem her halte ich unsere etwas strengere Bedingungen für Fair.
Zudem können wir die Lizenz nur für Zukünftigen Inhalt ändern.
Auf gut Deutsch: Inhalte die bis vor der Umsetzung entstehen müssen unter der alten Bedingung genutzt werden. Für den einzelnen Weiternutzer ist das keine echte Erleichterung sondern macht alles noch komplexer.
Übrigens: Du weisst vielleicht, das einige Leute extrem Wiki-Gläubig sind. Wenn unter einer Quatsch Seite dann als Autor nur Wikiversity statt einem Namen oder "Anonymer Autor" steht wirkt das ganz anders auf den Leser.
-- MichaelFrey 18:40, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Automatischer Lizenzvermerk?

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Ist das eine vom Projekt so gewollte Lizenzvereinbarung!? Wie genau will man das prüfen!? --Langfinger 20:44, 20. Mai 2007 (CEST)Beantworten

In der Form Frage ich mich ob das Verbindlich ist.
Im minimum sollte es auch noch auf Spezial:Hochladen auftauchen.
Jedoch ist selbst dann noch nicht alles Klar, denn viele verstehen denn Begriff "selbst erstellt" nicht ...
Da wird man schnell eine eingescannte Buchseite hoch geladen unter der Angabe "selbst erstellt" weil man ja den Scanner selber bedient hat ...
Oder es werden munter Plagiate von Urheberrechtlich Geschützen Dingen "selbst gezeichnet" und hochgeladen.
Ich schreib es mal um.
-- MichaelFrey 18:21, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Da sind wir relativ nah bei einander. Ich lösch' es erst mal raus. Wenn du es anders formulieren kannst und es dann "sicherer" ist, gerne wieder rein. --Langfinger 18:44, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Rechtlich Wasserdicht bekommen wir das eh nicht.
Die meisten Portrait Fotos mit der Angabe "selbst erstellt" sind streng genommen URV weil die Leute nicht wissen das der Fotograf die Urheberrechte hat und nicht der Abgelichtete.
Im genannten Fall drück ich ein Auge zu.
Was ich sagen will: Da wir selten den genauen Urheber kennen, können wir auch nicht solche Automatischmen anwenden.
-- MichaelFrey 18:57, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten