Beweis
Angenommen, es gelte
-

und
-

mit linearen Abbildungen
und
und mit im Punkt
stetigen Funktionen
mit
.
Wir müssen
zeigen. Dazu ziehen wir die beiden Gleichungen voneinander ab
(da es sich hier um Gleichungen von Funktionswerten im Vektorraum
handelt, ist hier werteweises Abziehen gemeint)
und erhalten die Gleichung
-

Daher müssen wir zeigen, dass die
(konstante)
Nullabbildung die Eigenschaft besitzt, dass die lineare Abbildung
ihre einzige lineare Approximation ist.
Wir nehmen daher an, dass
-

gilt, wobei
linear und
eine in
stetige Funktion mit
ist. Wenn
nicht die Nullabbildung ist, so gibt es einen Vektor
mit
.
Dann gilt für
-

Dies impliziert, dass
für
gilt. Die Norm von
ist daher konstant gleich
.
Also gilt
, ein Widerspruch.