Diskussion:Fachbereich Germanistik/Weblinks

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textlog.de[Bearbeiten]

Auf seiner Website textlog.de schreibt Peter Kietzmann:

"Das Urheberrecht für die Auswahl, Anordnung, Einteilung und Formatierung aller auf dem Internetserver von textlog.de versammelten Dokumente liegt gemäß Paragraph 4 UrhG (siehe unten) bei dem Betreiber von textlog.de."

Ich denke er versucht so - durchaus clever - zu umschiffen, dass er ja an den Inhalten keinerlei Rechte hat, da die ja gemeinfrei sind (zugleich die Voraussetzung, dass er sie veröffentlichten konnte). Wer das nur überfliegt, wird das wohl nicht mitbekommen. Copy&Paste-Aktionen der reinen Texte sind problemlos möglich. --Heinzelmännchen 20:35, 17. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Also sooo clever finde ich es nicht. Sogar das Bundesverfassungsgericht macht das so. (Bsp.) ;-) Gemäß § 5 UrhG sind die Entscheidungen selbst ja nicht urheberrechtlich geschützt. -- heuler06 20:43, 17. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Okay, hast du dir das Angebot mal angeschaut? Die haben sogar den "Sonnenstaat"! Den Band hatte ich mir vor Jahren mal käuflich erworben, wäre schon toll gewesen, hätte es damals bereits so ein Angebot gegeben. Bei einigen meiner Bücher hätte sich dann die Anschaffung erübrigt ;-) --Heinzelmännchen 20:48, 17. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Nö, hatte ich nicht. Irgendwann muss sich aber mal einer ranmachen, damit andere kein Geld mehr ausgeben müssen.
Außerdem habe ich mir mal § 4 UrhG zu Gemüte geführt. Den Hinweis hätte er nicht einmal anbringen müssen. Es wäre ohnehin nach § 4 UrhG geschützt, wenn die Zusammenstellung Schöpfungshöhe erreicht. Genauso kann dieser Hinweis auch sinnlos sein, wenn die Zusammenstellung eben noch keine Schöpfungshöhe erreicht. -- heuler06 21:01, 17. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]