Diskussion:Verhüllter Reichstag

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Das Beispielphoto zum Artikel[Bearbeiten]

Ich habe da weitere Fragen:

(1) Welche Regelung gilt jetzt für das dem Artikel beigefügte Photo? Ist der verhüllte Reichstag nur Panorama für die Personenaufnahme - oder verhält es sich wegen des Textes eher umgekehrt (Personen als unvermeidliches Panorama für die Illustration des Textes)?

(2) Würdest du dich zu einer Verteidigung deines Bildes berufen auf

(a) Panoramafreiheit?
  • Müsste dazu nicht der Reichstag die Nebensache sein?
(b) Pressefreiheit (Artikel sei einem Pressebericht gleichzustellen)?
  • Ich möchte zum Beispiel ein Zitat mit einem für die Pressearbeit freigegebenen Portrait einer öffentlichen Person illustrieren. Geht das?
(c) Privatfreiheit (Bild dient den privaten Zwecken eines nebensächlich öffentlich einsehbaren Hobbys)?

Gruß --Lernstratege 21:39, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Das Bild wurde als Bilzitat hochgeladen. Dies ist in Wikiversity erlaubt, wenn das Bild im textlichen Konsens behandelt wird. Im Artikel muß das geschützte Kunstwerk behandelt werden, siehe auch das Beispiel Der Landser --RalfR 22:56, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]