Wir führen Induktion über die Anzahl von
, bei
ist nach Voraussetzung
und man kann ein beliebiges Element aus
als Wert an der Stelle
festlegen.
Es sei nun
-elementig und sei die Aussage für jede kleinere Indexmenge
(und jede Mengenfamilie, die die numerische Bedingung erfüllt)
bewiesen. Wir betrachten zwei Fälle. Erster Fall. Für alle Teilmengen
,
,
gelte sogar die stärkere Bedingung
-

Wir wählen ein Element
und
und betrachten
,
,
.
Da stets nur das Element
herausgenommen wird, gilt die numerische Bedingung für diese neue Situation und wir können darauf die Induktionsvoraussetzung anwenden. Es gibt also eine injektive Abbildung
-
mit
.
Diese Abbildung können wir durch
zu einer injektiven Abbildung von
nach
fortsetzen. Zweiter Fall. Es gibt nun eine echte Teilmenge
mit
-

Für
gilt die numerische Bedingung nach wie vor. Wir betrachten
-

und
-

und setzen
-

für
.
Für jede Teilmenge
ist

Nach Voraussetzung hat diese Menge zumindest
Elemente und
hat genau
Elemente. Deshalb besitzt
zumindest
Elemente. D.h. dass
und die
,
,
ebenfalls die numerische Bedingung erfüllen. Wir können die Induktionsvoraussetzung auf
einerseits und auf
andererseits
(mit den zugehörigen Zielmengen)
anwenden und erhalten injektive Abbildungen
-
mit
und
-
mit
.
Da
und
disjunkt sind, setzen sich diese beiden Abbildungen zu einer injektiven Abbildung
mit
zusammen.