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Fachbereich Rechtswissenschaft/Glossar

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Zur Einführung
Dass Gesetze abgekürzt werden, ist klar. Wofür manche Abkürzungen stehen, noch lange nicht. Die nachfolgende Liste stellt die wichtigsten Abkürzungen zusammen, dabei werden nicht nur Gesetze berücksichtigt. Auch juristische Fachzeitschriften (von denen es wohl so viele gibt, wie Sterne am Himmel) und juristische Fachliteratur werden häufig abgekürzt.
Bei zitierten Zeitschriften gilt die Regel
Erst der Autor des betreffenden Beitrags (meist nur der Nachname), Titel des Beitrags, es folgt der abgekürzte Name der Publikation, dann das Erscheinungsjahr und die jeweilige Seitenzahl, also beispielsweise:
Servatius, Vormerkung und Erbgang - Ein Lehrstück juristischer Methodenlehre, JuS 2006, 1060.
Ein von Juristen gern in Anspruch genommenes Hilfsmittel sind die Gesetzeskommentare. Diese werden wie folgt zitiert
Zuerst der Hrsg. bzw. Autor, unter dem / denen das Werk läuft, dann der jeweilige Bearbeiter, als nächstes die Gesetzesbezeichnung (häufig wird nur der Autor /hrsg. zitiert, wenn eindeutig ist, welches Gesetz kommentiert wird) und als letztes der einschlägige Paragraph und die Randnummer im zitierten Werk. Bspw.:
Palandt / Sprau, BGB, 64. A. 2005, § 677 Rn 3 (also Palandt, Otto, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 64. Auflage aus dem Jahr 2005, Kommentierung zu § 677 BGB, Randnummer 3, bearbeitet von Sprau)


A · B · C · D · E · F · G · H · I · J · K · L · M · N · O · P · Q · R · S · T · U · V · W · X · Y · Z


a.A. = anderer Ansicht

a.a.O. = am angegebenen Ort

AbgG = Abgeordnetengesetz

ABl. = Amtsblatt

abl. = ablehnend

abw. = abweichend

Abs. = Absatz

AcP = Archiv für die civilistische Praxis

a.E. = am Ende

a.F. = alte Fassung

AfP = Archiv für Presserecht

AG = Aktiengesellschaft oder Amtsgericht

AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen Wiki-Link

AGBG = Gesetz zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen; seit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahr 2002 sind die Regelungen des AGBG in das BGB aufgenommen worden und finden sich dort nun in den §§ 305-310 zu finden.

agent provocateur = "Lockspitzel"; der agent provocateur ist in der deutschen Strafrechtswissenschaft ein umstrittener Aspekt Täterschafts- und Teilnahmelehre (gesetzliche Grundlagen in §§ 25-31 StGB). Der Lockspitzel wird z.B. für verdeckte Ermittlungen eingesetzt. Dabei ist man sich in Rspr und Lit nicht immer einig, inwieweit der agent provocateur strafbar ist, wenn er ein strafbares Handeln provoziert hat (Anstiftung durch den a.p.). Die hM in der Rspr geht davon aus, dass für die Strafbarkeit des agent provocateur strenge Anforderungen zu stellen sind (näheres dazu z.B. bei Deiters, Straflosigkeit des agent provocateur?, JuS 2006, 302)Wiki-Link

AK-GG = Alternativkommentar zum Grundgesetz

AK-StGB = Alternativkommentar zum Strafgesetzbuch

AktG = Aktiengesetz

alic = actio libera in causa; Die alic ist eine nicht dem Gesetz zu entnehmende Rechtsfigur, die es in Ausnahmefällen ermöglichen soll, einen Täter, der sich schuldhaft in einen Rauschzustand, also einen die Schuld ausschließenden Zustand versetzt hat, um dann eine Straftat zu begehen verurteilen zu können. Gemäß § 20 StGB muss der Täter zum Zeitpunkt der Begehung der Tat schuldfähig sein (sog. Koinzidenzprinzip). Um zu vermeiden, dass Täter, die sich z.B. vor Begehung der Tat betrinken um später straffrei zu bleiben, nicht verurteilt werden können, hat die rechtswissenschaftliche Literatur die alic entwickelt. Für ihre Begründung gibt es mehr oder weniger schlüssige Ansätze, die Rspr hat sich wohl dem sog. Tatbestandsmodell angeschlossen. Verfassungsrechtlich ist die alic äußerst umstritten, weshalb viele Juristen eine Normierung im StGB verlangen. Wiki-Link

Alt. = Alternative

AMG = Arzneimittelgesetz

Anm. = Anmerkung

AO = Abgabenordnung

AöR = Archiv des öffentlichen Rechts

AP = Arbeitsrechtliche Praxis (Fachzeitschrift; juristische Fachzeitschriften werden in der Regel nach dem Jahr und der Seite zitiert, bspw. AP 2005, 213)

ArchBürgR = Archiv für Bürgerliches Recht

Art. = Artikel

AT = Allgemeiner Teil

AuslG = Ausländergesetz


BAG = Bundesarbeitsgericht (sitzt gemäß § 40 I des Arbeitsgerichtsgesetzes in Erfurt)

BAGE = Amtliche Entscheidungssammlung des Bundesarbeitsgerichts (wird zitiert nach Band und Seite, also bspw. BAGE 23, 108)

BauGB = Baugesetzbuch

BayObLG = Bayerisches Oberstes Landesgericht

BB = Der Betriebsberater (Fachzeitschrift für Wirtschafts-, Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht)

BBG = Bundesbeamtengesetz

Bd. = Band

Bearb. = Bearbeiter

BeschFG = Beschäftigungsförderungsgesetz

BeurkG = Beurkundungsgesetz

BGB = Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl. = Bundesgesetzblatt

BGH= Bundesgerichtshof

BGHSt = Amtliche Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofes in Strafsachen (zitiert nach Band und Seite, bspw. BGHSt 42, 235)

BHO = Bundeshaushaltsordnung

BImSchG = Bundesimmissionsschutzgesetz

BK = Bonner Kommentar zum Grundgesetz

Brox, AT = Brox, Hans, Allgemeiner Teil des BGB, Carl Heymanns Verlag

Brox, SRAT = Brox, Hans, Allgemeines Schuldrecht, C.H. Beck

Brox / Walker, BT = Brox, Hans / Walker, Wolf-Dietrich, Besonderes Schuldrecht, C.H. Beck

BT-Drucks.= Drucksache des Bundestages; die Drucksachen des Bundestages enthalten unter anderem Gesetzgebungsvorschläge, Finanzierungsvorschläge u.Ä. Sie werden allen Mitgleidern des Bundestages, dem Bundesrat, den Ministerien und den Verwaltungsstellen des Bundestages ausgehändigt. Sie dienen dem Parlament häufig als Diskussionsgrundlage und helfen dem Rechtsanwender, zu einer adäquaten Auslegung der Gesetze zu finden, da sie häufig den "Willen des Gesetzgebers" erkennen lassen und dieser anerkanntes Auslegungskriterium ist.

BVerfG = Bundesverfassungsgericht; Sitz ist gemäß § 1 II des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht ist auf Bundesebene die einzige Instanz für Streitigkeiten im Bereich des Verfassungsrechts. Häufig wird fälschlicherweise gesagt, es sei die höchste Instanz im normalen bzw. ordentlichen Rechtsweg.

BVerfGE = Amtliche Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts (zitiert nach Band und Seite, also bspw. BVerfGE 31, 89)

BVerfGG = Bundesverfassungsgerichtsgesetz

BWahlG = Bundeswahlengesetz


cic = culpa in contrahendo / Verschulden bei Vertragsschluss; die cic ist ein sog. vorvertragliches Schuldverhältnis. Es war bis zur Schuldrechtsreform nicht gesetzlich geregelt, aber von der Rechtsprechung und der Literatur unbestritten. Nun ist die cic in § 311 II BGB normiert. Die Grundsatz der cic besagt, dass auch ohne Vertragsverhältnis (also bspw. während Vertragsverhandlungen) ein Schuldverhältnis besteht, dass die Beteiligten verpflichtet, auf die Rechte und Interessen des jeweils anderen zu achten. Aus diesem vorvertraglichen Schuldverhältnis lassen sich so auch Schadensersatzanprüche etc. geltend machen.

CISG = Convention on Contracts for the International Sale of Goods (auch UN-Kaufrecht oder Wiener-Kaufrecht genannt); das CISG ist ein Regelwerk über den internationalen Warenkauf, der Anwendung findet, wenn die Vertragspartner in Staaten leben, die diesen Kodex unterzeichnet haben.

CR = Computer und Recht (Fachzeitschrift)


DB = Der Betrieb (Fachzeitschrift für Wirtschafts- und Steuerrecht und Betriebswirtschaft)

de lege ferenda = nach zukünftigem Recht

de lege lata = nach geltendem Recht

ders. = derselbe

Diss. = Dissertation

DJT = Deutscher Juristentag

DNotZ = Deutsche Notarzeitschrift

DÖD = Der öffentliche Dienst (Fachzeitschrift)

DÖV = Die öffentliche Verwaltung (Fachzeitschrift)

DRiG = Deutsches Richtergesetz

DRiZ = Deutsche Richterzeitung

DStR = Deutsches Steuerrecht (Fachzeitschrift)

DV = Deutsche Verwaltung (Fachzeitschrift)

DVBl. = Deutsches Verwaltungsblatt

DZWiR = Deutsche Zeitung für Wirtschaftsrecht

EFZG = Entgeltfortzahlungsgesetz

EGBGB = Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch

EGGVG = Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz

EGStGB = Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch

EGStPO = Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung

EGV = Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

EGMR = Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EMRK = Europäische Kommission zum Schutze der Menschenrechte

ErbbRVO = Verordnung über das Erbbaurecht

EStG = Einkommenssteuergesetz

EuEheVO = Europäische Eheverordnung

EuGH = Europäischer Gerichtshof

EuGrZ = Europäische Grundrechtezeitung

EuGVVO = Europäische Gerichtsstand und Vollstreckungsverordnung (auch EuGVO oder Brüssel I-VO).

EUV = Vertrag über die Europäische Union

f. = folgend (-er, -e, -es)

falsa demonstratio non nocet = "Falschbezeichnung schadet nicht"; mit diesem Rechtssatz ist gemeint, dass wenn Vertragsparteien, die beim Abschluss des Vertrages das Vertragsobjekt (bspw. die Kaufsache) falsch bezeichnen, aber doch das Selbe meinen, dies dem wirksamen Zustandekommen des Vertrages über das eigentlich gemeinte nicht entgegensteht. Bekanntestes Urteil zu diesem Grundsatz ist der sog. Haakjöringsköd-Fall (RGZ 99, 147).

FamRZ = Zeitschrift für das gesamte Familienrecht

ff. = fortfolgende

FN = Fußnote


GBO = Grundbuchordnung

gem. = gemäß

GenTG = Gentechnikgesetz

GewO = Gewerbeordnung

GG = Grundgesetz

ggf. = gegebenenfalls

GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG = Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

GoA = Geschäftsführung ohne Auftrag; die GoA ist im BGB geregelt in § 677. Sie dient zwei Aspekten: Zum einen schützt sie den Geschäftsherrn vor unbefugten Eingriffen durch andere in seine eigenen Angelegenheiten, zum anderen gibt sie dem, der durch eigene Aufwendungen zwar unberechtigt aber dennoch im Interesse des Geschäftsherrn dessen Angelegenheiten wahrnimmt, einen Anspruch auf Aufwendungsersatz.

GPR = Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht

GVG = Gerichtsverfassungsgesetz

GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

HaftpflG = Haftpflichtgesetz

Halbs. = Halbsatz

HGB = Handelsgesetzbuch

hL = herrschende Lehre; mit herrschender Lehre wird die vorherrschende Meinung in der rechtswissenschaftlichen Literatur zu einem bestimmten Thema bezeichnet.

hM = herrschende Meinung; die hM überschneidet sich teilweise mit der herrschenden Lehre. Wichtig bei der hM ist, dass die oberen Gerichte dieser Ansicht folgen, es sei denn, eine bestimmte Fallkonstellation wurde noch nicht von den Gerichten entschieden. In diesem Fall kann eine hM auch nur aus der juristischen Literatur entstammen.


idF = in der Fassung

idR = in der Regel

InsO = Insolvenzordnung

iSd = im Sinne des / der

IuR = Informatik und Recht (Fachzeitschrift)

iVm = in Verbindung mit

JA = Juristische Arbeitsblätter (Ausbildungszeitschrift)

JR = Juristische Rundschau (Fachzeitschrift)

JurA = Juristische Analysen (Fachzeitschrift)

Jura = Juristische Ausbildung (Ausbildungszeitschrift)

JuS = Juristische Schulung (Ausbildungszeitschrift)

JZ = Juristenzeitung

KG = Kommanditgesellschaft

KGAA = Kommanditgesellschaft auf Aktien

KJ = Kritische Justiz (Fachzeitschrift)

KritV. = Kritische Vierteljahrsschrift für Gesetzgebung und Rechtsprechung

LG = Landgericht

Lit = Literatur

LM = Lindenmaier / Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs

LVwVfG = Landesverwaltungsverfahrensgesetz

LZ = Leipziger Zeitschrift für Deutsches Recht


m.a.W. = mit anderen Worten

MDR = Monatsschrift für Deutsches Recht

m.E. = meines Erachtens

m.N. = mit Nachweisen

MKSt = Mangoldt / Klein / Starck (Hrsg.), Das Bonner Grundgesetz

MD = Maunz / Dürig u.a., Grundgesetz, Kommentar, Loseblattsammlung

Mot. BGB = Motive zum Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches

MüKo-BGB = Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch

m.w.N. = mit weiteren Nachweisen


nF = neue(re) Fassung

NJW = Neue Juristische Wochenschrift

NJW-RR = Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report

NStZ = Neue Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft

NZA = Neue Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht

NZM = Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht

NVwZ = Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

NZV = Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

OHG = Offene Handelsgesellschaft

OLG = Oberlandesgericht

OVG = Oberverwaltungsgericht


Palandt = Palandt, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (zitiert: Palandt / Bearbeiter,)

PatG = Patentgesetz

PostG = Gesetz über das Postwesen

PUAG = Untersuchungsausschussgesetz


RBerG = Rechtsberatungsgesetz

Rdnr (auch Rd oder Rn) = Randnummer

RG = Reichsgericht

RGRK = Das Bürgerliche Gesetzbuch, Kommentar herausgegeben von Reichsgerichtsräten und Bundesrichtern (zitiert: RGRK / Bearbeiter)

RGSt = Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen

RGZ = Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen

RiW = Recht der Internationalen Wirtschaft (Fachzeitschrift)

Rpfleger = Der deutsche Rechtspfleger (Fachzeitschrift)

RRa = Reiserecht aktuell (Fachzeitschrift)

Rspr = Rechtsprechung

RVG = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

RVO = Reichsversicherungsordnung


Sart = Sartorius. Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland (Gesetzessammlung)

Sart II = Sartorius Band II. Völkerrechtliche Verträge - Europarecht (Gesetzessammlung)

SeuffBl. = Seufferts Blätter für die Rechtsanwendung

SGB = Sozialgesetzbuch

SJZ = Süddeutsche Juristenzeitung

Soergel = Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch

StAG = Staatsangehörigkeitsgesetz

StGB = Strafgesetzbuch

StGH = Staatsgerichtshof

StPO = Strafprozessordnung

str. = streitig

st. Rspr. = ständige Rechtsprechung

STVG = Straßenverkehrsgesetz

STVO = Straßenverkehrsordnung

STVZO = Straßenverkehrszulassungsordnung

StW = Staatswissenschaften und Staatspraxis (Fachzeitschrift

TVG = Tarifvertragsgesetz

TzBFG = Teilzeit- und Befristungsgesetz

UmweltHG = Umwelthaftungsgesetz

UStG = Umsatzsteuergesetz

UWG = Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

VerbrKrG = Verbraucherkreditgesetz

VersR = Versicherungsrecht (Fachzeitschrift)

VO = Verordnung

Vorbem. (auch Vor.) = Vorbemerkung

VVG = Versicherungsvertragsgesetz

VwGO = Verwaltungsgerichtsordnung

VwVfG = Verwaltungsverfahrensgesetz


WG = Wechselgesetz

WM = Wertpapiermitteilungen (Fachzeitschrift)

WuM = Wohnungswirtschaft und Mietrecht (Fachzeitschrift)


ZAP = Zeitschrift für die Anwaltspraxis

ZBB = Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft

ZEuP = Zeitschrift für Europäisches Privatricht

ZEV = Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge

ZfA = Zeitschrift für Arbeitsrecht

ZfBR = Zeitschrift für Baurecht

ZFE = Zeitschrift für Familien- und Erbrecht

ZfgG = Zeitschrift für das Genossenschaftswesen

ZfIR = Zeitschrift für Immobilienrecht

ZGS = Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht

ZInsO = Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht

zit. = zitiert

ZMR = Zeitschrift für Miet- und Raumrecht

ZPO = Zivilprozessordnung

ZRP = Zeitschrift für Rechtspolitik

ZVG = Zwangsversteigerungsgesetz