Fachbereich Rechtswissenschaft/Glossar
- Zur Einführung
- Dass Gesetze abgekürzt werden, ist klar. Wofür manche Abkürzungen stehen, noch lange nicht. Die nachfolgende Liste stellt die wichtigsten Abkürzungen zusammen, dabei werden nicht nur Gesetze berücksichtigt. Auch juristische Fachzeitschriften (von denen es wohl so viele gibt, wie Sterne am Himmel) und juristische Fachliteratur werden häufig abgekürzt.
- Bei zitierten Zeitschriften gilt die Regel
- Erst der Autor des betreffenden Beitrags (meist nur der Nachname), Titel des Beitrags, es folgt der abgekürzte Name der Publikation, dann das Erscheinungsjahr und die jeweilige Seitenzahl, also beispielsweise:
- Servatius, Vormerkung und Erbgang - Ein Lehrstück juristischer Methodenlehre, JuS 2006, 1060.
- Ein von Juristen gern in Anspruch genommenes Hilfsmittel sind die Gesetzeskommentare. Diese werden wie folgt zitiert
- Zuerst der Hrsg. bzw. Autor, unter dem / denen das Werk läuft, dann der jeweilige Bearbeiter, als nächstes die Gesetzesbezeichnung (häufig wird nur der Autor /hrsg. zitiert, wenn eindeutig ist, welches Gesetz kommentiert wird) und als letztes der einschlägige Paragraph und die Randnummer im zitierten Werk. Bspw.:
- Palandt / Sprau, BGB, 64. A. 2005, § 677 Rn 3 (also Palandt, Otto, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 64. Auflage aus dem Jahr 2005, Kommentierung zu § 677 BGB, Randnummer 3, bearbeitet von Sprau)
A · B · C · D · E · F · G · H · I · J · K · L · M · N · O · P · Q · R · S · T · U · V · W · X · Y · Z
A
[Bearbeiten]a.A. = anderer Ansicht
a.a.O. = am angegebenen Ort
AbgG = Abgeordnetengesetz
ABl. = Amtsblatt
abl. = ablehnend
abw. = abweichend
Abs. = Absatz
AcP = Archiv für die civilistische Praxis
a.E. = am Ende
a.F. = alte Fassung
AfP = Archiv für Presserecht
AG = Aktiengesellschaft oder Amtsgericht
AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen Wiki-Link
AGBG = Gesetz zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen; seit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahr 2002 sind die Regelungen des AGBG in das BGB aufgenommen worden und finden sich dort nun in den §§ 305-310 zu finden.
agent provocateur = "Lockspitzel"; der agent provocateur ist in der deutschen Strafrechtswissenschaft ein umstrittener Aspekt Täterschafts- und Teilnahmelehre (gesetzliche Grundlagen in §§ 25-31 StGB). Der Lockspitzel wird z.B. für verdeckte Ermittlungen eingesetzt. Dabei ist man sich in Rspr und Lit nicht immer einig, inwieweit der agent provocateur strafbar ist, wenn er ein strafbares Handeln provoziert hat (Anstiftung durch den a.p.). Die hM in der Rspr geht davon aus, dass für die Strafbarkeit des agent provocateur strenge Anforderungen zu stellen sind (näheres dazu z.B. bei Deiters, Straflosigkeit des agent provocateur?, JuS 2006, 302)Wiki-Link
AK-GG = Alternativkommentar zum Grundgesetz
AK-StGB = Alternativkommentar zum Strafgesetzbuch
AktG = Aktiengesetz
alic = actio libera in causa; Die alic ist eine nicht dem Gesetz zu entnehmende Rechtsfigur, die es in Ausnahmefällen ermöglichen soll, einen Täter, der sich schuldhaft in einen Rauschzustand, also einen die Schuld ausschließenden Zustand versetzt hat, um dann eine Straftat zu begehen verurteilen zu können. Gemäß § 20 StGB muss der Täter zum Zeitpunkt der Begehung der Tat schuldfähig sein (sog. Koinzidenzprinzip). Um zu vermeiden, dass Täter, die sich z.B. vor Begehung der Tat betrinken um später straffrei zu bleiben, nicht verurteilt werden können, hat die rechtswissenschaftliche Literatur die alic entwickelt. Für ihre Begründung gibt es mehr oder weniger schlüssige Ansätze, die Rspr hat sich wohl dem sog. Tatbestandsmodell angeschlossen. Verfassungsrechtlich ist die alic äußerst umstritten, weshalb viele Juristen eine Normierung im StGB verlangen. Wiki-Link
Alt. = Alternative
AMG = Arzneimittelgesetz
Anm. = Anmerkung
AO = Abgabenordnung
AöR = Archiv des öffentlichen Rechts
AP = Arbeitsrechtliche Praxis (Fachzeitschrift; juristische Fachzeitschriften werden in der Regel nach dem Jahr und der Seite zitiert, bspw. AP 2005, 213)
ArchBürgR = Archiv für Bürgerliches Recht
Art. = Artikel
AT = Allgemeiner Teil
AuslG = Ausländergesetz
B
[Bearbeiten]BAG = Bundesarbeitsgericht (sitzt gemäß § 40 I des Arbeitsgerichtsgesetzes in Erfurt)
BAGE = Amtliche Entscheidungssammlung des Bundesarbeitsgerichts (wird zitiert nach Band und Seite, also bspw. BAGE 23, 108)
BauGB = Baugesetzbuch
BayObLG = Bayerisches Oberstes Landesgericht
BB = Der Betriebsberater (Fachzeitschrift für Wirtschafts-, Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht)
BBG = Bundesbeamtengesetz
Bd. = Band
Bearb. = Bearbeiter
BeschFG = Beschäftigungsförderungsgesetz
BeurkG = Beurkundungsgesetz
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl. = Bundesgesetzblatt
BGH= Bundesgerichtshof
BGHSt = Amtliche Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofes in Strafsachen (zitiert nach Band und Seite, bspw. BGHSt 42, 235)
BHO = Bundeshaushaltsordnung
BImSchG = Bundesimmissionsschutzgesetz
BK = Bonner Kommentar zum Grundgesetz
Brox, AT = Brox, Hans, Allgemeiner Teil des BGB, Carl Heymanns Verlag
Brox, SRAT = Brox, Hans, Allgemeines Schuldrecht, C.H. Beck
Brox / Walker, BT = Brox, Hans / Walker, Wolf-Dietrich, Besonderes Schuldrecht, C.H. Beck
BT-Drucks.= Drucksache des Bundestages; die Drucksachen des Bundestages enthalten unter anderem Gesetzgebungsvorschläge, Finanzierungsvorschläge u.Ä. Sie werden allen Mitgleidern des Bundestages, dem Bundesrat, den Ministerien und den Verwaltungsstellen des Bundestages ausgehändigt. Sie dienen dem Parlament häufig als Diskussionsgrundlage und helfen dem Rechtsanwender, zu einer adäquaten Auslegung der Gesetze zu finden, da sie häufig den "Willen des Gesetzgebers" erkennen lassen und dieser anerkanntes Auslegungskriterium ist.
BVerfG = Bundesverfassungsgericht; Sitz ist gemäß § 1 II des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht ist auf Bundesebene die einzige Instanz für Streitigkeiten im Bereich des Verfassungsrechts. Häufig wird fälschlicherweise gesagt, es sei die höchste Instanz im normalen bzw. ordentlichen Rechtsweg.
BVerfGE = Amtliche Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts (zitiert nach Band und Seite, also bspw. BVerfGE 31, 89)
BVerfGG = Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BWahlG = Bundeswahlengesetz
C
[Bearbeiten]cic = culpa in contrahendo / Verschulden bei Vertragsschluss; die cic ist ein sog. vorvertragliches Schuldverhältnis. Es war bis zur Schuldrechtsreform nicht gesetzlich geregelt, aber von der Rechtsprechung und der Literatur unbestritten. Nun ist die cic in § 311 II BGB normiert. Die Grundsatz der cic besagt, dass auch ohne Vertragsverhältnis (also bspw. während Vertragsverhandlungen) ein Schuldverhältnis besteht, dass die Beteiligten verpflichtet, auf die Rechte und Interessen des jeweils anderen zu achten. Aus diesem vorvertraglichen Schuldverhältnis lassen sich so auch Schadensersatzanprüche etc. geltend machen.
CISG = Convention on Contracts for the International Sale of Goods (auch UN-Kaufrecht oder Wiener-Kaufrecht genannt); das CISG ist ein Regelwerk über den internationalen Warenkauf, der Anwendung findet, wenn die Vertragspartner in Staaten leben, die diesen Kodex unterzeichnet haben.
CR = Computer und Recht (Fachzeitschrift)
D
[Bearbeiten]DB = Der Betrieb (Fachzeitschrift für Wirtschafts- und Steuerrecht und Betriebswirtschaft)
de lege ferenda = nach zukünftigem Recht
de lege lata = nach geltendem Recht
ders. = derselbe
Diss. = Dissertation
DJT = Deutscher Juristentag
DNotZ = Deutsche Notarzeitschrift
DÖD = Der öffentliche Dienst (Fachzeitschrift)
DÖV = Die öffentliche Verwaltung (Fachzeitschrift)
DRiG = Deutsches Richtergesetz
DRiZ = Deutsche Richterzeitung
DStR = Deutsches Steuerrecht (Fachzeitschrift)
DV = Deutsche Verwaltung (Fachzeitschrift)
DVBl. = Deutsches Verwaltungsblatt
DZWiR = Deutsche Zeitung für Wirtschaftsrecht
E
[Bearbeiten]EFZG = Entgeltfortzahlungsgesetz
EGBGB = Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
EGGVG = Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
EGStGB = Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
EGStPO = Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung
EGV = Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
EGMR = Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EMRK = Europäische Kommission zum Schutze der Menschenrechte
ErbbRVO = Verordnung über das Erbbaurecht
EStG = Einkommenssteuergesetz
EuEheVO = Europäische Eheverordnung
EuGH = Europäischer Gerichtshof
EuGrZ = Europäische Grundrechtezeitung
EuGVVO = Europäische Gerichtsstand und Vollstreckungsverordnung (auch EuGVO oder Brüssel I-VO).
EUV = Vertrag über die Europäische Union
F
[Bearbeiten]f. = folgend (-er, -e, -es)
falsa demonstratio non nocet = "Falschbezeichnung schadet nicht"; mit diesem Rechtssatz ist gemeint, dass wenn Vertragsparteien, die beim Abschluss des Vertrages das Vertragsobjekt (bspw. die Kaufsache) falsch bezeichnen, aber doch das Selbe meinen, dies dem wirksamen Zustandekommen des Vertrages über das eigentlich gemeinte nicht entgegensteht. Bekanntestes Urteil zu diesem Grundsatz ist der sog. Haakjöringsköd-Fall (RGZ 99, 147).
FamRZ = Zeitschrift für das gesamte Familienrecht
ff. = fortfolgende
FN = Fußnote
G
[Bearbeiten]GBO = Grundbuchordnung
gem. = gemäß
GenTG = Gentechnikgesetz
GewO = Gewerbeordnung
GG = Grundgesetz
ggf. = gegebenenfalls
GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG = Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GoA = Geschäftsführung ohne Auftrag; die GoA ist im BGB geregelt in § 677. Sie dient zwei Aspekten: Zum einen schützt sie den Geschäftsherrn vor unbefugten Eingriffen durch andere in seine eigenen Angelegenheiten, zum anderen gibt sie dem, der durch eigene Aufwendungen zwar unberechtigt aber dennoch im Interesse des Geschäftsherrn dessen Angelegenheiten wahrnimmt, einen Anspruch auf Aufwendungsersatz.
GPR = Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht
GVG = Gerichtsverfassungsgesetz
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
H
[Bearbeiten]HaftpflG = Haftpflichtgesetz
Halbs. = Halbsatz
HGB = Handelsgesetzbuch
hL = herrschende Lehre; mit herrschender Lehre wird die vorherrschende Meinung in der rechtswissenschaftlichen Literatur zu einem bestimmten Thema bezeichnet.
hM = herrschende Meinung; die hM überschneidet sich teilweise mit der herrschenden Lehre. Wichtig bei der hM ist, dass die oberen Gerichte dieser Ansicht folgen, es sei denn, eine bestimmte Fallkonstellation wurde noch nicht von den Gerichten entschieden. In diesem Fall kann eine hM auch nur aus der juristischen Literatur entstammen.
I
[Bearbeiten]idF = in der Fassung
idR = in der Regel
InsO = Insolvenzordnung
iSd = im Sinne des / der
IuR = Informatik und Recht (Fachzeitschrift)
iVm = in Verbindung mit
J
[Bearbeiten]JA = Juristische Arbeitsblätter (Ausbildungszeitschrift)
JR = Juristische Rundschau (Fachzeitschrift)
JurA = Juristische Analysen (Fachzeitschrift)
Jura = Juristische Ausbildung (Ausbildungszeitschrift)
JuS = Juristische Schulung (Ausbildungszeitschrift)
JZ = Juristenzeitung
K
[Bearbeiten]KG = Kommanditgesellschaft
KGAA = Kommanditgesellschaft auf Aktien
KJ = Kritische Justiz (Fachzeitschrift)
KritV. = Kritische Vierteljahrsschrift für Gesetzgebung und Rechtsprechung
L
[Bearbeiten]LG = Landgericht
Lit = Literatur
LM = Lindenmaier / Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs
LVwVfG = Landesverwaltungsverfahrensgesetz
LZ = Leipziger Zeitschrift für Deutsches Recht
M
[Bearbeiten]m.a.W. = mit anderen Worten
MDR = Monatsschrift für Deutsches Recht
m.E. = meines Erachtens
m.N. = mit Nachweisen
MKSt = Mangoldt / Klein / Starck (Hrsg.), Das Bonner Grundgesetz
MD = Maunz / Dürig u.a., Grundgesetz, Kommentar, Loseblattsammlung
Mot. BGB = Motive zum Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches
MüKo-BGB = Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch
m.w.N. = mit weiteren Nachweisen
N
[Bearbeiten]nF = neue(re) Fassung
NJW = Neue Juristische Wochenschrift
NJW-RR = Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report
NStZ = Neue Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft
NZA = Neue Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht
NZM = Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht
NVwZ = Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
NZV = Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
O
[Bearbeiten]OHG = Offene Handelsgesellschaft
OLG = Oberlandesgericht
OVG = Oberverwaltungsgericht
P
[Bearbeiten]Palandt = Palandt, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (zitiert: Palandt / Bearbeiter,)
PatG = Patentgesetz
PostG = Gesetz über das Postwesen
PUAG = Untersuchungsausschussgesetz
R
[Bearbeiten]RBerG = Rechtsberatungsgesetz
Rdnr (auch Rd oder Rn) = Randnummer
RG = Reichsgericht
RGRK = Das Bürgerliche Gesetzbuch, Kommentar herausgegeben von Reichsgerichtsräten und Bundesrichtern (zitiert: RGRK / Bearbeiter)
RGSt = Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen
RGZ = Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen
RiW = Recht der Internationalen Wirtschaft (Fachzeitschrift)
Rpfleger = Der deutsche Rechtspfleger (Fachzeitschrift)
RRa = Reiserecht aktuell (Fachzeitschrift)
Rspr = Rechtsprechung
RVG = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RVO = Reichsversicherungsordnung
S
[Bearbeiten]Sart = Sartorius. Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland (Gesetzessammlung)
Sart II = Sartorius Band II. Völkerrechtliche Verträge - Europarecht (Gesetzessammlung)
SeuffBl. = Seufferts Blätter für die Rechtsanwendung
SGB = Sozialgesetzbuch
SJZ = Süddeutsche Juristenzeitung
Soergel = Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch
StAG = Staatsangehörigkeitsgesetz
StGB = Strafgesetzbuch
StGH = Staatsgerichtshof
StPO = Strafprozessordnung
str. = streitig
st. Rspr. = ständige Rechtsprechung
STVG = Straßenverkehrsgesetz
STVO = Straßenverkehrsordnung
STVZO = Straßenverkehrszulassungsordnung
StW = Staatswissenschaften und Staatspraxis (Fachzeitschrift
T=
[Bearbeiten]TVG = Tarifvertragsgesetz
TzBFG = Teilzeit- und Befristungsgesetz
U
[Bearbeiten]UmweltHG = Umwelthaftungsgesetz
UStG = Umsatzsteuergesetz
UWG = Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
V
[Bearbeiten]VerbrKrG = Verbraucherkreditgesetz
VersR = Versicherungsrecht (Fachzeitschrift)
VO = Verordnung
Vorbem. (auch Vor.) = Vorbemerkung
VVG = Versicherungsvertragsgesetz
VwGO = Verwaltungsgerichtsordnung
VwVfG = Verwaltungsverfahrensgesetz
W
[Bearbeiten]WG = Wechselgesetz
WM = Wertpapiermitteilungen (Fachzeitschrift)
WuM = Wohnungswirtschaft und Mietrecht (Fachzeitschrift)
Z
[Bearbeiten]ZAP = Zeitschrift für die Anwaltspraxis
ZBB = Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZEuP = Zeitschrift für Europäisches Privatricht
ZEV = Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge
ZfA = Zeitschrift für Arbeitsrecht
ZfBR = Zeitschrift für Baurecht
ZFE = Zeitschrift für Familien- und Erbrecht
ZfgG = Zeitschrift für das Genossenschaftswesen
ZfIR = Zeitschrift für Immobilienrecht
ZGS = Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht
ZInsO = Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht
zit. = zitiert
ZMR = Zeitschrift für Miet- und Raumrecht
ZPO = Zivilprozessordnung
ZRP = Zeitschrift für Rechtspolitik
ZVG = Zwangsversteigerungsgesetz