Fachbereich Rechtswissenschaft/Grundlagen
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Die Grundlagen sind oft ungeliebte Fächer pragmatisch denkender Studenten. Allerdings bieten sie die Möglichkeit eines tieferen methodischen und dogmatischen Verständnisses der Rechtswissenschaften und stellen insbesondere Schnittpunkte zu fachbereichsübergreifenden Thematiken dar. Als solche sind sie, gerade im Universitätsstudium nicht wegzudenken.
Die Grundlagenfächer sind im einzelnen: