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Gruppenhomomorphismus/Homomorphiesatz/Restklassengruppen von Z/Beispiel

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Wir betrachten die beiden surjektiven Gruppenhomomorphismen

φ:/(4)

und

ψ:/(12).

Es ist

kernψ=124=kernφ.

Daher gibt es nach dem Homomorphiesatz einen eindeutig bestimmten Gruppenhomomorphismus

φ~:/(12)/(4),

der mit den Restabbildungen verträglich ist. Dieser bildet den Rest der Zahl bei Division durch 12 auf den Rest bei Division durch 4 ab. Der Satz beinhaltet insbesondere die Aussage, dass dieser letztere Rest allein vom ersten Rest abhängt, nicht von der Zahl selbst.

Wenn man hingegen

φ:/(5)

und

ψ:/(12)

betrachtet, so ist

kernψ=12⊈5=kernφ

und es gibt keine natürliche Abbildung

/(12)/(5).

Beispielsweise haben 1,13,25,37,49, die alle modulo 12 den Rest 1 haben, modulo 5 die Reste 1,3,0,2,4.