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Gruppentheorie/Nebenklassen/Eigenschaften/Fakt/Beweis

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Beweis

Die Äquivalenz von (1) und (3) (und die von (2) und (4)) folgt aus Multiplikation mit y1 bzw. mit y. Die Äquivalenz von (3) und (4) folgt durch Übergang zum Inversen. Aus (1) folgt (5) wegen  1H.  Wenn (5) erfüllt ist, so bedeutet das  xh1=yh2  mit gewissen  h1,h2H.  Damit ist  x=yh2h11  und (1) ist erfüllt. (4) und (6) sind nach Definition äquivalent. Da die Linksnebenklassen die Äquivalenzklassen sind, ergibt sich die Äquivalenz von (5) und (7).