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Intervallschachtelung/Aufteilungsvorschrift/1/Aufgabe/Lösung

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  1. Das zweite Intervall ist [77100,78100].
  2. Die n-te untere Intervallgrenze ist
    an=i=1n710i

    und die n-te obere Intervallgrenze ist entsprechend, da das n-te Intervall die Länge 110n besitzt,

    bn=an+110n=i=1n710i+110n=i=1n1710i+810n.

    Die Formel für an beweist man durch Induktion über n, bei  n=1  ist sie richtig (bei n=0 auch, da die leere Summe als 0 zu interpretieren ist). Zum Nachweis des Induktionsschrittes kann man vom Intervall

    [an,bn]=[i=1n710i,i=1n710i+110n]

    ausgehen. Die Länge des Folgeintervalls ist ein Zehntel davon, also 110n+1, und da man das achte nehmen muss, muss man 7110n+1 zur alten unteren Grenze dazuaddieren.

  3. Wir behaupten
    c=79.

    Wenn man nämlich die schriftliche Division 7:9 durchführt, so erhält man wegen

    70=79+7,

    dass sämtliche Dezimalziffern nach dem Komma gleich 7 sind. Nach Fakt ist daher

    i=0n710i79<i=0n710i+10n.

    Dies bedeutet genau die Zugehörigkeit zu den angegebenen Intervallen.