Beweis
(1) ist klar.
(2). Die Voraussetzung bedeutet, dass man
mit gewissen oder schreiben kann.
Die Inklusion ist nach (1) klar. Die Inklusion ist wegen
-
klar.
(3). Die Operation ist zunächst wohldefiniert, d.h. unabhängig vom Repräsentanten. Es seien dazu gegeben mit . Dann ist
-
Wegen der Normalteilereigenschaft gibt es für und ein mit
.
Für ist
-
und somit gehört ebenfalls zu . Wir haben also eine Abbildung
-
Diese Abbildung ist in der Tat eine Gruppenoperation. Das neutrale Element wirkt identisch und die Assoziativität ergibt sich aus
-
Es liegt also eine Operation von auf vor, und da die Elemente identisch wirken, induziert dies eine Operation von auf . Bei den Abbildungen handelt es sich um Ringautomorphismen, da es sich um Einschränkungen von Ringautomorphismen auf handelt, wobei sich die Surjektivität aus der Existenz von ergibt.
Wir kommen zur Gleichheit
-
Zum Beweis der Inklusion sei . Dann ist insbesondere . Wegen
ist auch - invariant. Zum Beweis der Inklusion sei
.
Doch dann ist für wiederum
.