Kreisteilungsring/n/Primzahl/Unzerlegt/Fakt/Beweis
Erscheinungsbild
Beweis
Die Eigenschaft (1) bedeutet, dass die Ordnung von in der Einheitengruppe gleich ist. Somit folgt die Äquivalenz von (1) und (2) aus Fakt. Die Äquivalenz zu (3) ist angesichts der Voraussetzung über die Unverzweigtheit und der expliziten Beschreibung der Kreisteilungsringe klar.