Kurs:Gründung und Leitung eines Kreativunternehmens/Musik und Sounds für meinen Film
Welche Inhalte kann ich für ein Filmprojekt verwenden? Was muss ich dabei beachten und was muss ich angeben?
Der Autor weist darauf hin, dass man die Musik und Sounds, die für einen Film in Frage kommen in drei Kategorien teilen kann:
- Alle Rechte vorbehalten
- Einige Rechte vorbehalten
- Gemeinfreie Werke
Generell gilt automatisch für jedes Musikstück oder auch andere Stück das Urheberrecht. Dafür braucht man eine Genehmigung durch den Künstler im Falle einer Veröffentlichung. Der Hinweis “Alle Rechte vorbehalten” ist in so einem Fall daher irrelevant, da es sich dabei sowieso um keine freien Inhalte handelt. Es gilt auch hier die Grundregel: Wenn man nicht genau weiß, ob etwas frei ist, sollte man es nicht verwenden. “Einige Rechte vorbehalten” trifft zum Beispiel auf die Creative-Commons-Linzenzen (CC) zu. Die CC hat dafür Lizenzbausteine entwickelt, die später näher erläutert werden. Bei “Gemeinfreien Werken” handelt es sich um Werke, deren Rechte abgelaufen sind. Diese Werke können von jedem verwendet werden. Die Grundregel lautet: Die Künstlerin bzw. der Künstler muss schon mindestens 70 Jahre tot sein. In weiterer Folge gibt es noch einen Schutz für Veröffentlichungen, der sich aktuell auf 50 Jahre beläuft.
Bei CC-Lizenzen gibt es wichtige Unterschiede, die es vor allem im Videobereich zu beachten gilt. Lizenzbausteine geben die Form der erlaubten Nutzung an, wobei es auch eine CC-Zero-Lizenz gibt, wo alle Rechte vom Urheber an die Allgemeinheit übertragen werden. Dies ist jedoch nur selten der Fall. Viel gängiger sind folgende Lizenzbausteine:
- No Derivatives (ND)
- Non-Commercial (NC)
- Share-Alike (SA)
Obwohl man im ersten Fall ein Musikstück bei einem Einsatz in einem Video auf den ersten Blick nicht verändert, erhält es durch die visuelle Ebene eine neue Bedeutung. Daher sollte man den Urheber kontaktieren, ansonsten ist von einer Verwendung abzuraten. Im zweiten Fall gibt es viele offene Fragen, was kommerziell ist und was nicht. Im Zweifelsfall gilt dies mit dem Urheber abzugleichen. Bei Share-Alike wird dieser Lizenzbaustein für alle weiteren Werke mitgegeben. Setzt man also ein SA-Werk ein, muss das Video auch den SA-Lizenzbaustein nach Veröffentlichung aufweisen.
Quelle Originalartikel http://irights.info/musik-und-sounds-fr-meinen-film/7279 von David Pachali (21.9.2012)
Zusammenfassung von Tobias Mattner am 19.4.2013