Zum Inhalt springen

Kurs:Gründung und Leitung eines Kreativunternehmens/Urhebervertragsrecht: Vorschläge

Aus Wikiversity


Zurück zum Kurs: Gründung und Leitung eines Kreativunternehmens


„Im Verhältnis zwischen Urhebern und Verwertern besteht in den meisten Fällen ein erhebliches Machtgefälle“ Till Kreuzer


  • Urhebervertragsrecht Österreichs in der Kritik
  • Reformbestrebungen von AutorInnen und SPÖ-Medienpolitikern
  • Mögliche Ansatzpunkte im Vergleich zu Deutschland


Ziel: Das Urhebervertragsrecht soll die negativen Auswirkungen des Machtgefälles zwischen Verwertern und Urhebern zugunsten der Urheber lindern.


Reform in Deutschland (2002):

  • gesetzliche Verankerung auf eine „angemessene Vergütung” der Urheber
  • Hauptdefizite:
    • Festlegung der angemessenen Vergütung: Selbstregulation funktioniert nicht
    • Durchsetzung der angemessenen Vergütung: Schlichtungsverfahren sind nicht verbindlich.


Verbesserungsvorschläge für Österreich (2013):

  • Schiedsspruch einer hohheitlichen Stelle statt Schlichtung
  • Beteiligung bei hohen Gewinnen: Nachforderungen durch Urheber ermöglich
  • Open-Access-Klausel: nach Ablauf einer Karenzzeit sollen Autoren wissenschaftliche Werke frei im Internet zur Verfügung stellen können. Schluss mit „Total-buyout-Verträgen“.


Quelle: http://irights.info/in-eigener-sache-vorschlage-zum-urhebervertragsrecht/9827


Weitere Links zum Thema


Urhebervertragsrecht in Österreich. Untersuchung von Dr. Till Kreutzer, iRights.Law, 10.01.2013 

„Angemessene Vergütung”: Was der Gesetzgeber für die Urheber getan hat und was er noch tun könnte

Michael Konken: Urheber gegenüber Verlagen besser stellen

Verlage im Netz: Nicht so schutzlos wie behauptet


Zusammenfassung von Gerhard Breuß


Zurück zum Kurs: Gründung und Leitung eines Kreativunternehmens