Kurs:Gründung und Leitung eines Kreativunternehmens/Urhebervertragsrecht: Vorschläge
„Im Verhältnis zwischen Urhebern und Verwertern besteht in den meisten Fällen ein erhebliches Machtgefälle“
Till Kreuzer
- Urhebervertragsrecht Österreichs in der Kritik
- Reformbestrebungen von AutorInnen und SPÖ-Medienpolitikern
- Mögliche Ansatzpunkte im Vergleich zu Deutschland
Ziel: Das Urhebervertragsrecht soll die negativen Auswirkungen des Machtgefälles zwischen Verwertern und Urhebern zugunsten der Urheber lindern.
Reform in Deutschland (2002):
- gesetzliche Verankerung auf eine „angemessene Vergütung” der Urheber
- Hauptdefizite:
- Festlegung der angemessenen Vergütung: Selbstregulation funktioniert nicht
- Durchsetzung der angemessenen Vergütung: Schlichtungsverfahren sind nicht verbindlich.
Verbesserungsvorschläge für Österreich (2013):
- Schiedsspruch einer hohheitlichen Stelle statt Schlichtung
- Beteiligung bei hohen Gewinnen: Nachforderungen durch Urheber ermöglich
- Open-Access-Klausel: nach Ablauf einer Karenzzeit sollen Autoren wissenschaftliche Werke frei im Internet zur Verfügung stellen können. Schluss mit „Total-buyout-Verträgen“.
Quelle: http://irights.info/in-eigener-sache-vorschlage-zum-urhebervertragsrecht/9827
Weitere Links zum Thema
Urhebervertragsrecht in Österreich. Untersuchung von Dr. Till Kreutzer, iRights.Law, 10.01.2013
„Angemessene Vergütung”: Was der Gesetzgeber für die Urheber getan hat und was er noch tun könnte
Michael Konken: Urheber gegenüber Verlagen besser stellen
Verlage im Netz: Nicht so schutzlos wie behauptet
Zusammenfassung von Gerhard Breuß