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Kurs:HistoCat (SS 2016)/Missbrauch

Aus Wikiversity

Was ist Missbrauch

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Definition

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Wenn man von Missbrauch spricht, ist es notwendig, zwischen verschiedenen Arten von Gewalt zu unterscheiden. Wir unterscheiden hier zwischen physischer Gewalt, psychischer Gewalt und sexuellem Missbrauch.[1]

Physische Gewalt und Vernachlässigung

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Als physische Gewalt wird jede körperlich schädigende Einwirkung auf andere Personen verstanden. Im Bezug auf den Umgang mit Kindern und Jugendlichen wären hier Schlagen, Ohrfeigen, An-den-Haaren-Reißen, An-den-Ohren-Ziehen, Schütteln, Stoßen, Verbrennen als Beispiele zu nennen. Auch das Unterlassen von Hilfeleistung bei Verletzungen oder Erkrankungen als auch das Herbeiführen von fallen in diese Kategorie. Als Vernachlässigung wird die unzureichende oder überhaupt nicht geleistete Betreuung bezeichnet.[2]

Psychische Gewalt

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Psychische Gewalt meint eine andauernde emotionale Misshandlung anderer. Hierzu gehören Verhaltensformen, die der betroffenen Person das Gefühl von Ablehnung, Ungeliebt-sein, Herabsetzung, Minderwertigkeit, Wertlosigkeit oder Überforderung vermitteln. Auch Beschimpfungen, Einschüchterungen, Erniedrigung, Isolierung, rassistische Äußerungen, seelisches Quälen, emotionales Erpressen, Aufbürden unangemessener Erwartungen, Befriedigung eigener Bedürfnisse auf Kosten anderer, ständige abwertende Äußerungen über Eltern oder Angehörige des Opfers wie auch jüngere Erscheinungen wie Mobbing und Cybermobbing fallen in diese Kategorie.[3]

Sexueller Missbrauch

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Grundsätzlich ist sexueller Missbrauch, das jemand gegen den Willen eines anderen zu sexuellen Handlungen veranlasst. Da man Kindern nicht zutraut, wissentlich zustimmen zu können, wird hier die Definition schwieriger.[4] Sexueller Missbrauch bezeichnet eine nicht zufällige, bewusste, psychische und/oder auch physische Schädigung eines anderen, die zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen oder in drastischen Fällen sogar zum Tod führen kann, und die Rechte eines anderen beeinträchtigt. Das Strafrecht unterscheidet hier zwischen den folgenden Begriffen: Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller bzw. schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen.[5] Sexueller Missbrauch meint die Nötigung eines anderen zu einem sexuellen Verhalten unter Ausspielung von Autoritäts- und Abhängigkeitsverhältnissen. Bei einem sexuellen Missbrauch plant und führt der Täter wissentlich Situationen herbei und/oder missbraucht dabei seine Machtstellung um sich sexuell zu erregen. Sexueller Missbrauch, insbesondere bei Minderjährigen, beginnt oft schleichend mit Streicheln, Berühren und Berühren lassen im Geschlechtsbereich, etc. Die Intensität des Missbrauchs steigt in der Regel im Laufe der Jahre. Neben den im Strafrecht angeführten Straftaten kann sexueller Missbrauch auch subtilere Formen wie verbale sexuelle Belästigung, "Poklatschen", Beobachten beim Ausziehen etc. annehmen.[6]

Wie kann ich Missbrauch erkennen?

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Es gibt keine eindeutigen Erkennungszeichen für sexuelle Gewalt. Ebensowenig gibt es ein Kindesmissbrauchs-Syndrom, so dass man durch eine bestimmte Kombination von Verhaltensmerkmalen direkt auf sexuellen Missbrauch schließen könnte.[7] Fakt ist, dass beinahe alle Kindern, die missbraucht wurden, Hinweise zum Geschehenen geben, oft verschleiert und indirekt. In manchen Fällen erzählen die Kinder das Ereignis aus der Sicht einer anderen Person, um in Deckung bleiben zu können und auszutesten, wie die Umwelt darauf reagiert.[8] Übergriffe steigern sich in der Regel erst mit der Zeit, was dir Möglichkeit der Eltern erhöht, etwas zu wahrzunehmen. An Verhaltensveränderungen, wie z.B. unbekannte Ängste, können Eltern im Vorfeld einem Missbrauch auf die Fährte kommen.[9]

Wer ist von Missbrauch betroffen?

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Studien zum Bereich sexuellem Kindesmissbrauch aus den 1980er Jahren bringen hinsichtlich Ergebnisse des Geschlechts der Opfer. In Studien, bei denen sowohl weibliche als auch männliche Betroffene berücksichtigt wurden, entsteht das Verhältnis Frauen zu Männer 3:2. Bei sexuellen Missbrauchsfällen, die in Institutionen bekannt wurden, ist, laut drei verschiedenen Studie der 1980er Jahre, der Anteil von weiblichen Opfer teilweise vier- bis achtmal so hoch wie der der männlichen.[10] Im Bezug auf das Alter der Opfer zeigen dieselben Studien übereinstimmende Ergebnisse. Der Altersmittelwert, bei sieben von acht verschiedenen Studien in vier verschiedenen Ländern, liegt zwischen dem 10. und 12. Lebensjahr.[11] Damit ist jedoch nicht behauptet, dass Missbrauch nicht auch bei Jüngeren vorkommt, denn bei all diesen Studien liegt der ermittelte Anteil der Opfer, die unter 10 Jahren alt sind, bei bis zu 48 Prozent Mädchen und 27 Prozent Jungen.[12] In einer Umfrage von 2011 bei Therapeuten über therapierte Missbrauchsopfer kam es zu dem Ergebnis, dass die größte Gruppe der Missbrauchsopfer mit 48 Prozent die Altersgruppe der 7- bis 12-Jährigen war.[13]

Übersichtsarbeiten zu Risikofaktoren für Missbrauch im Kindesalter sind sich einig, dass Kind- und Elternfaktoren mit sexuellen Missbrauchserlebnissen zusammenhängen.[14]

Zu den Kindfaktoren gehören:

  • Alter, das Risiko steigt mit höherem Alter
  • weibliches Geschlecht
  • Behinderungen (z.B. Blindheit, Taubheit)
  • psychische Probleme
  • niedrige verbale Intelligenz

Zu den Elternfaktoren gehören:[15]

  • Mutter wurde selbst sexuell missbraucht
  • Alkoholabhängigkeit und/oder Drogenkonsum eines Elternteils
  • Psychische Probleme
  • dysfunktionale Beziehungen in der Familie
  • niedrige Qualität der Erziehung (z.B. unangemessene Strafen, Vernachlässigung der Aufsicht, etc.)
  • ernsthafte Eheprobleme

Erhöhtes Risiko scheint auch zu bestehen, wenn die Beziehung der Familie zur Umwelt beeinträchtigt ist (z.B. soziale Isolation) und wenn das Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil oder in einer Stieffamilie aufwächst.[16]

Wer sind die Täter?

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Geschlecht

Verschiedene Studien der 1980er Jahre zeigen, dass bei sexuellem Missbrauch an Frauen 94 bis 98 Prozent Männern die Täter sind. Bei männlichen Opfern liegt der Anteil von männlichen Missbrauchern bei 83 bis 84 Prozent.[17] Baurmann berichtet bei seiner Studie über polizeilich angezeigte Missbräuche in Niedersachsen zwischen 1969 und 1972 von 99,8 Prozent männlichen Tätern.[18] Aktuellere Resultate einer Therapeutenumfrage von 2011 ergeben bei 2.600 Fällen von Kindesmissbrauch eine Verteilung von 93 Prozent männlichen und 7 Prozent weiblichen Tätern.[19] Größtenteils, so die Ergebnisse des 'Nolan reports' über Missbrauch in England und Wales, sind die Täter männlich.[20]

Beziehung zwischen Opfer und Täter

In drei Studien der 1980er wird eine Unterscheidung der Täter-Opfer-Beziehung gemacht. Zwischen 14 und 43 Prozent der Frauen wurden von Familienmitgliedern missbraucht, zwischen 30 und 41 Prozent gaben Bekannte und Freunde als Täter an und zwischen 21 und 56 Prozent wurden von Unbekannten missbraucht.[21] Die Ergebnisse der beiden Studien, die männliche Opfer berücksichtigten, sind übereinstimmend. Zwischen 11 und 13 Prozent der Missbraucher sind Familienmitglieder, 44 Prozent sind Freunde und Bekannte und 40 bis 43 Prozent sind Unbekannte.[22] In der Anlaufstelle der Unabhängigen Beauftragten für sexuellen Kindesmissbrauch, die von 9. April 2010 bis zum 17. März 2011 für Meldungen erreichbar war, meldeten 1.078 Betroffene und Kontaktpersonen Missbrauch in der Familie. Die am häufigsten genannten Täter sind die Väter mit 51,6 Prozent aller Fälle, wobei andere Täter wie Mütter, Onkel und Stiefväter jeweils unter 10 Prozent der Täter ergeben.[23] Eine Erhebung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen von 2011 ergibt eine völlig andere Verteilung. Der größte Teil der Täter liegt mit 33,5 Prozent bei bekannten männlichen Tätern, gefolgt mit 23,3 Prozent von unbekannten männlichen Tätern. Innerfamiliäre Täter sind mit 12,6 Prozent Onkel 11,7 Prozent Stiefväter und 10,6 Prozent Väter.[24] Eine Studie von Russel bemerkt, dass absolute Zahlen über Missbrauchstäter trügerisch sein können. Bei den Ergebnissen seiner Studie führt er an, dass jedes sechste Mädchen, dass einen Stiefvater hat, vor ihrem 14. Lebensjahr sexuell missbraucht wurde, wobei es bei den leiblichen Vätern nur bei jedem 50. Mädchen vorkam.[25] Die Studie von Martin Daly und Margo Wilson aus dem Jahr 1999 führt zu der Annahme, dass Kinder unter drei Jahren, die bei einem leiblichen Elternteil und einem Stiefelternteil 1976 in den USA aufwuchsen, sieben Mal gefährdeter waren, Missbrauchsopfer zu werden, als Kindern, die bei zwei genetischen Elternteilen aufwuchsen.[26] In Finnland gaben bei einer Umfrage 4 Prozent der befragten 15-jährigen Mädchen an, vom Stiefvater missbraucht worden zu sein, 0,2 Prozent beschuldigten den leiblichen Vater.[27]

Welche Folgen kann Missbrauch haben?

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Die Folgen, die sexueller Missbrauch nach sich ziehen kann, variieren von Opfer zu Opfer. Darunter befinden sich Symptome wie Angst, Schlafstörungen, Alpträume, Depressionen, mangelndes Selbstwertgefühl, Essstörungen, nervöse Störungen wie Kopf-, Magen- oder Unterleibschmerzen, Leistungsprobleme oder extreme Leistungswut, Beziehungsprobleme, sexuelle Anomalien wie z.B. Sexsucht[28], Selbstverletzungen, Suizidalität, Suchtverhalten[29], Angst vor Nähe und Intimität, Promiskuität, etc.[30] Das belegt der Pressebericht der Hotline für ehemalige Heimkinder in Deutschland zwischen 1949 und 1975. Darin berichten bei 616 Betroffenen, die im Heim unter körperlichen Strafen, Demütigungen, sexueller Gewalt u.ä. gelitten haben, ca. 40 Prozent von Ängsten und Zwängen, ca. 37 Prozent von posttraumatischen Störungen und 24 Prozent von psychischen Störungen also Konsequenz der Missstände in den Heimen.[31] Ähnliche Erkenntnis bringt die Hotline der Unabhängigen Beauftragten für Fälle sexuellen Missbrauchs in Deutschland.[32]

Was kann man gegen Missbrauch tun?

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Kinder können besser vor sexuellen Missbräuchen geschützt werden, nämlich besonders durch das Einbringen von Nähe durch Vertrauenspersonen. Diese Nähe führt zu einer starken Autonomie, die die Kindern gegen Übergriffe stark macht. Ein Schutzschild gegen Missbrauch haben Kinder, wenn sie ein starkes Selbstbewusstsein und ein großes Vertrauen in ihre Vertrauenspersonen entwickeln konnten, sich möglichst schnell nach Vorfällen gegenüber Erwachsenen äußern können, ihre Wut und Enttäuschung über Zudringlichkeiten zeigen dürfen und ihre Bezugspersonen in all diesen Fällen als Unterstützer und Beschützer erfahren.[33] Es gibt keine Erhebung über alle Beratungsstellen in Deutschland. Die N.I.N.A-Datenbank umfasst jedoch 1.300 verschiedene Beratungsstellen. Bei einer Expertise all dieser Beratungsstellen wurde gefragt, wo es Verbesserungsbedarf gibt.[34] Einige Forderungen der Beratungsstellen waren

  • ein Ausbau des Beratungsangebotes, insbesondere Angebote für Männer und Jungen fehlen
  • die Vernetzung von Fachkräften, besonderer Bedarf herrscht bei der Traumatherapie und der Beratung bei rechtlichen Themen
  • die Einbeziehung des Themas „sexueller Missbrauch“ in die Ausbildung von Berufsgruppen, die später möglicherweise mit Opfern in Berührung kommen könnten
  • ein Ausbau des Therapieangebots, besonders im ländlichen Bereich
  • eine psychosoziale Betreuung bei Strafverfahren, da die Zeit bis zu einem Verfahren bis zu drei Jahren beträgt und in der Zeit Opfer keine Therapie beginnen können
  • präventive Angebote durch Fachkräfte als Standardprogramm in Schulen.[35]

Die Präventionsarbeit für Kinder verfolgt wesentlich 3 Ziele:[36]

  • über sexuellen Missbrauch zu informieren
  • über Möglichkeiten, gefährliche Situationen zu erkennen und zu vermeiden, sprechen
  • Betroffene ermutigen, so lange mit Bezugspersonen über erfahrene Missbrauchserlebnisse zu sprechen, bis ihnen geholfen wird.

Es gibt auch andere Konzepte, die sich darum bemühen, jene Fähigkeiten der Kinder zu stärken, denen eine schützende Qualität zukommt. Ansätze sind eine generelle Stärkung des Selbstvertrauens und einem positiven selbstbestimmenden Körpererleben.[37]

Die Aufarbeitung der Missbrauch

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Weltlicher Bereich

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Was wurde bisher getan, um Missbrauch aufzuklären?

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Im Jahr 1993 gab das Bundesministerium für Familie und Senioren eine Studie in Auftrag, um Maßnahmen von Intervention und Prävention für Fälle sexuellen Missbrauches an Kindern und Jugendlichen zu entwickeln.[38] Diese Studie erfasst die Anzahl aller aufgedeckten und vermuteten sexuellen Missbräuche an Kindern und Jugendlichen, die im Jahr 1989 in zentralen Einrichtungen der [[w:Deutschland|Bundesrepublik Deutschland] im Jahr 1989 bearbeitet wurden.[39] Um Missbrauch aufzuklären wurden in den verschieden Ländern Studien und auch Metaanalysen über mehrere Studien durchgeführt, wie die Metaanalyse von Noemi Pereda und Kollegen, die 2009 überblickend über 65 Studien in 22 Ländern berichtet oder die Metaanalyse von Marije Stoltenborgh 2011 über 217 Studien im Zeitraum zwischen 1980 und 2008.[40] In Irland erschien 2009 eine Studie, die über Missbräuche an Jungen und Mädchen in stationären Einrichtungen berichten. In den USA erschien 1992 eine Studie von J. William Spencer und Dean Knudsen, die über Missbrauch in Pflegefamilien aufklärten, 1993 eine Studie von Susan Zuravin, ebenfalls über Missbrauch in Pflegefamilien und 1999 ein Bericht von John Poertner über Fälle von Missbrauch in stationären Einrichtungen. In Großbritannien veröffentlichten Georgina und Christopher Hobbs die Ergebnisse einer Untersuchung über Heim- und Pflegekinder in Leeds.[41] Nachdem viele Fälle 2010 publik wurden, richtete die Deutsche Bundesregierung am 24. März 2010 den Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" ein. Zeitgleich wurde das Amt der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs eingesetzt und Dr. Christine Bergmann in dieses Amt berufen.[42]

Welche Präventionsmaßnahmen wurden bisher getroffen, um Missbrauch vorzubeugen?

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In Deutschland fällt die Zuständigkeit auf die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs. Deren Aufgabe ist es, eine Anlaufstelle für Betroffene zu schaffen, Missbrauchsfälle aufzuarbeiten und Empfehlungen für immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene in Institutionen und im familiären Bereich zu erarbeiten.[43] Im Mai 2010 wurde dann eine kostenlose Hotline eingerichtet, bei der sich Opfer von Missbrauch melden konnten. Auch Kontakt via Post, E-Mail oder Fax waren möglich. Dabei sollten die Betroffenen als Experten gehört werden und ihre Vorschläge und Erfahrungen in die Empfehlungen und Vorschläge der Unabhängigen Beauftragten an die Regierung und den Runden Tisch einfließen.[44] Im September 2010 startete die Unabhängige Beauftragte die Kampagne „Sprechen hilft“. Sie sollte Betroffene dazu ermutigen, sich über widerfahrenen Missbrauch zu äußern und dadurch die Macht der Täter zu brechen. Die Kampagne verbreitete ihre Botschaft von September 2010 bis Januar 2011 über TV-Spots, Plakate, Postkarten, Anzeigen und Flyer.[45] In den letzten Jahren entstanden viele verschiedene Vereine gegen Missbrauch, darunter Ettaler Misshandlungs- und Missbrauchsopfer e.V., gegen-missbrauch e.V., Glasbrechen e.V. – Für die Betroffenen sexualisierter Gewalt auf der Odenwaldschule, netzwerkB - Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V., etc. Von gegen.missbrauch e.V. beispielsweise werden Präventionsprojekte und Hilfsangebote angeboten und Öffentlichkeitsarbeit geleistet, um auf Missstände hinzuweisen.[46]

Kirchlicher Bereich

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Was wurde bisher getan, um Missbrauch in der Kirche aufzudecken?

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Papst Franziskus richtete am 22. März 2014 die Päpstliche Kommission für den Schutz von Minderjährigen ein, die ab 2015 tätig wurde. Sie bestand aus 17 Mitgliedern (Stand 8. Mai 2015), darunter Psychotherapeuten, Sozialarbeiter, Missbrauchsopfer, Theologen und Rechtsexperten. Ihre Aufgabe ist es, so Papst Franziskus, Initiativen und Vorschläge anzubieten, um die Normen und das Verfahrensrecht zum Schutz von Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen zu verbessern.[47]

Chronologisch kann man hier folgende Studien nennen:[48]

Bereich Deutschland
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Als in Deutschland im Frühjahr 2010 Fälle von Missbrauch im Bereich der Katholischen Kirche öffentlich bekannt wurden, beschloss die Deutsche Bischofskonferenz einen umfassenden Maßnahmenkatalog.[49] Dazu zählte zuerst die Einrichtung einer Telefonhotline, bei der sich Betroffene von Missbrauch in der Kirche melden konnten. Bei dieser Hotline konnten über 8.000 Gespräche (Stand 2014) vermittelt werden. Die 2002 durch die Deutsche Bischofskonferenz erlassenen Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch an Minderjähriger durch Geistliche wurden 2010 deutlich verschärft und 2013 erneut ergänzt. Zur wissenschaftlichen Aufarbeitung des Problems wollte die Deutsche Bischofskonferenz mit zwei Forschungsprojekten mitwirken. Mit der sogenannte Leygraf-Studie[50] und mit einer kriminologischen Studie in Zusammenarbeit mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen.

Leygraf-Studie

Diese Studie begann am 13. Juli heißt „Sexuelle Übergriffe durch katholische Geistliche in Deutschland – Eine Analyse forensischer Gutachten 2001 bis 2010“. Sie wurde von Professor Dr. Norbert Leygraf zusammen mit Dr. Andrej König, Professor Dr. Hans-Ludwig Kröber und Professor Dr. Friedemann Pfäfflin durchgeführt. Das Team wurde von der Deutschen Bischofskonferenz sowohl finanziell als auch durch den Sonderbeauftragter für Missbrauchsfälle, Dr. Bischof Stephan Ackermann, unterstützt. Die Studie befasst sich mit allen katholischen Geistlichen Deutschlands, die aufgrund des Verdachts sexueller Übergriffe oder des Besitzes kinderpornografischen Materials von 2000 bis 2010 psychiatrisch und/oder psychologisch begutachtet wurden.[51] Die Dauer der Studie betrug anderthalb Jahre. Ziel der Studie war es, forensisch-kriminologische und biografische Basismerkmale (wie z.B. Auffälligkeiten in der Kindheit), Besonderheiten der Persönlichkeitsentwicklung und klinische Merkmale (z.B. psychische Erkrankungen etc.), sexuelle Entwicklung und Merkmale der vorgeworfenen sexuellen Übergriffe der Geistlichen systematisch aufzuarbeiten, um daraus Schlüsse für Prävention ziehen zu können.[52] Ergebnisse ebendieser Studie wurden am 7. Dezember 2012 veröffentlicht. Insgesamt wurden von den 21 teilnehmenden deutschen Bistümern 93 psychatrische und/oder psychologische Gutachten eingereicht. 15 von diesen entsprachen nicht den Kriterien (z.B. nicht katholisch, außerhalb des Erhebungszeitraums, etc.) und wurden deswegen abgewiesen. Somit behandelt die Studie die Fälle 78 katholischer Geistlicher. Neun waren gemäß der Studie pädophil und vier erklärten eine homosexuelle Neigung zu pubertären Jungen, auch Ephebophilie genannt. 54 Prozent der restlichen 65 Priester wiesen eine heterosexuelle, 37 Prozent eine homosexuelle und 9 Prozent eine bisexuelle Orientierung auf.[53] Von diesen 78 Geistlichen wird 12 ausschließlich der Besitz und Konsum von kinderpornografischen Inhalten im Internet vorgeworfen. Den restlichen 66 Geistlichen werden 576 einzelne sexuelle Übergriffe an 265 Personen vorgeworfen. Die Opfer sind zu 75 Prozent männlich und 25 Prozent weiblich.[54] In der Präsentation der Studienergebnisse erklärte der Leiter des Instituts für Forensische Psychiatrie der Universität Duisburg-Essen, Norbert Leygraf, dass das Täterprofil eines pädophil veranlagten, sexuell unreifen Priesters durch die Untersuchung nicht bestätigt worden sei, und dass eine sexuelle Präferenzstörung im Sinne einer Neigung zu Kindern und pubertierenden Jugendlichen bei den untersuchten Geistlichen eine Minderheit sei. Bischof Ackermann erklärte, dass der Eindruck, Priester seien eine "Hochrisikogruppe für die Gesellschaft“ durch die Studie nicht bestätigt wäre.[55]

KFN-Projekt

Die Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ wurde von Professor Dr. Christian Pfeiffer, Leiter des Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen, geführt und war ursprünglich auf drei Jahre ausgelegt. Unmittelbar nachdem Aufkommen einiger Missbrauchsfälle, bot Professor Dr. Pfeiffer der Deutsche Bischofskonferenz seine Hilfe an. Am 5. Juli 2011 wurde ein Vertrag zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands und dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen geschlossen.[56] Nachdem weitere zuvor nicht bedachter Fragen auf beiden Vertragsseiten aufkamen, wie z.B. die nach dem Datenschutz, wurde eine Vertragsüberarbeitung gemacht und neue Vertragsentwürfe vorgebracht. Nach Uneinigkeit über die vorgestellten Vertragsentwürfen, wollte Dr. Pfeiffer einen Einzelvertrag mit jedem Bischof abschließen, obwohl er mehrmals gebeten wurde, mit dem Vertreter des Verband der Diözesen Deutschlands, der den Vertragspartner darstellt, zu kommunizieren. Die deutschen Bischöfe empfanden diesen Versuch Pfeiffers als starke Erschütterung des Vertrauensverhältnisses, weswegen sie dann 2012 gemeinsam beschlossen, den Vertrag zu kündigen. Dr. Pfeiffer warf der Deutschen Bischofskonferenz unter anderem vor, die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse beeinflussen und verhindern zu wollen und macht diese Kontrollvorwürfe für das Scheitern der Zusammenarbeit verantwortlich.[57] Gegen diese Vorwürfe wehrt sich die Bischofskonferenz. Der Vertragspartner wurde zwar gekündigt, aber die deutschen Bischöfe erklären sich dennoch bereit diese Thema aufzuarbeiten und sind auf der Suche nach einem neuen Vertragspartner.[58] Die Suche nach einem neuen Vertragspartner wurde aufgenommen, wofür im August 2013 eine offene Ausschreibung erfolgte. Im Januar 2014 beschloss die Deutsche Bischofskonferenz in ihrer Vollversammlung die Studie mit dem Team um Prof. Dr. Harald Dreßing wiederaufzunehmen. Die Studie soll eine quantitative Erhebung der Daten über Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz enthalten, eine qualitative Analyse institutioneller Einflüsse im Sinne einer „Täter-Opfer-Institutionen-Dynamik“ umfassen und bereits vorliegende Ergebnisse nationaler und internationaler Studien zusammenführen. Voraussichtlich sollen Ergebnisse 2017 vorliegen.[59]

Bereich Österreich
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Die Unabhängige Opferschutzkommission

Nach der Bekanntwerden diverser Missbrauchsvorfälle in Österreich beauftragte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Christoph Schönborn , die ehemalige Landeshauptfrau Waltraud Klasnic mit einer Untersuchung.[60]

Nach ihrer Zusage und der Zusage weiterer kompetenter Persönlichkeiten, wurde im April 2010 die Unabhängige Opferschutzkommission gegründet. Die wichtigste Bedingung für die Zustimmung von Waltraud Klasnic war die vollkommene Unabhängigkeit der Kommission und ihre freie Wahl der Mitglieder. Zu diesen zählen

Grundsätze der Kommission

Der wichtigste Grundsatz der Kommission ist, dass alle gegeben finanziellen Hilfeleistungen keinesfalls Entschädigungen, sondern eine Hilfe für die Betroffenen sowie eine Geste der Übernahme von Verantwortung sind. Für die Zuerkennung einer solchen Hilfe ist kein gerichtliches Beweisverfahren von Nöten, sondern lediglich eine Plausibilitätsprüfung der Angaben des Opfers. Die Hilfeleistungen werden in vier verschiedenen Kategorien von 5.000, 15.000, 25.000 und über 25.000 €, je nach der schwere der Vorkommnisse, vergeben. Die Kommission erkennt je nach Fall auch Traumatherapien zu. Die Höhe der zuerkannten Summe wird immer im Blick auf den Einzelfall bemessen, dabei gibt es keine Pauschalentscheidungen. Mit der Annahme der Hilfeleistung geht weder ein Verzicht auf Anzeigeerstattung noch ein Schweigeplicht einher.[62]

Bereich Irland
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Im Jahr 2000 wurde die "Commission to Inquire into Child Abuse" eingesetzt, um Untersuchungen nach Kindesmissbrauch in den Institutionen Irlands durchzuführen. Von dieser Organisation wurde der Ryan-Report veröffentlicht.[63]

Bereich Vereinigte Staaten von Amerika
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1992 wurden für die USA die fünf Prinzipien für diözesane Strategien formuliert, die heute noch gültig sind.[64]

  • die schnelle Reaktion auf glaubhafte Anschuldigungen
  • die schnelle Entbindung der Beschuldigten von ihren Verpflichtungen
  • eine angemessene medizinisch-psychologische Begutachtung beziehungsweise Intervention
  • eine kooperative Haltung gegenüber den verantwortlichen staatlichen Institutionen
  • uneingeschränktes Bemühen um das seelische Wohl der Opfer und ihrer Familien und ein möglichst offener Umgang bei gleichzeitig gewährten Persönlichkeitsschutz.

Im Frühjahr 1993 wurde in den USA ein Ad-hoc-Komitee zur Beratung der Diözesen im Umgang mit pädophilen Priestern eingesetzt und Bischof [[w:John Francis Kinney|John Francis Kinney] als Vorsitzender ernannt.[65] Verschiedene Experten, Therapeuten und Organisationen, die mit Opfer und Tätern arbeiten, bestätigten, dass die Katholische Kirche in den Vereinigten Staaten von Amerika sich so intensiv mit dem Problem des Missbrauch auseinandergesetzt hat wie keine andere gesellschaftliche Institution.[66]

Welche Präventionsmaßnahmen wurden bisher getroffen, um Missbrauch vorzubeugen?

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Ein wichtiger Punkt ist die Enttabuisierung und die intensive Medienberichterstattung, die zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung einer breiteren Öffentlichkeit beiträgt.[67] Ein Präventionsmittel ist weiterhin die Sexualmoral der Kirche. Auch wenn die Kirche häufig der Doppelmoral bezichtigt wird, ist ihre Lehre im Bezug auf Sexualität ein sehr präventatives Mittel, das dort wirkt, wo die Lehre angenommen wird.[68] Im Motu Proprio "Come una madre amrorevole", das Papst Franziskus am 4. Juni 2016 erlassen hat und das am 5. September in Kraft tritt, sieht Papst Franziskus bei Bischöfen, die nachlässig mit Fällen von Missbrauch umgehen, künftig die Absetzung aus ihrem Amt vor. Das Dokument legt fest, dass sowohl Handeln als auch Unterlassen zum Verlust des Amtes führen kann, auch wenn die Bischöfe selbst keine schwere moralische Schuld auf sich geladen haben.[69] Im Dokument „Normae de gravioribus delictis“[70], das im Anschluss auf die Entscheidung Papst Benedikts XVI. modifiziert wurde, ist klar festgelegt, dass Bischöfe und Hierarchen, die eine vage Kenntnis von Vorfällen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen haben, nach ihrer Voruntersuchung diese sofort der Glaubenskongregation zu melden haben.[71]

Bereich Deutschland

Die Deutsche Bischofskonferenz ist in den Jahren seit 2010 hinsichtlich der Fälle sexueller Gewalt aktiv geworden, und hat Maßnahmen zur Aufklärung und Prävention nach und nach umgesetzt.[72]

  • Am 25. Februar wurde Bischof Dr. Stephan Ackermann zum Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich ernannt, und sollte die Zusammenarbeit der verschiedenen Bistümer und Orden stärken und auch für Verbindung mit den zivilgesellschaftlichen Initiativen sorgen.
  • Es wurde eine telefonischen Beratungs-Hotline für Betroffene eingerichtet, die von März 2010 bis Dezember 2012 geschaltet war. Der Endbericht der Hotline wurde 17. Januar in Trier vorgestellt[73]
  • Die katholische Kirche Deutschland wirkte auch mit beim Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“, der am 24. März 2010 abgehalten wurde.
  • Ab 10. März 2011 gibt es auch eine zentrale Koordinierungsstelle, bei der Anträge für die Übernahme von Kosten für Therapien und Anerkennungsleistungen gestellt werden. Diese Stelle bearbeitet die Fälle und gibt dann eine Empfehlung der Höhe an das betroffene Bistum.
  • Ein Präventionsfond wurde eingerichtet und mit 500.000€ ausgestattet, um Präventionsprojekte inner- und außerhalb der Kirche zu unterstützen. Bis Februar 2014 wurden 43 Projekte gefördert.
  • In allen deutschen Diözesen wurden Präventionsbeauftragte ernannt. Deren Aufgabe ist es, Präventionsschulungen für Priester, Diakone, diözesane Mitarbeiter etc. zu halten, Referenten und Multiplikatoren auszubilden, institutionelle Schutzkonzepte auszuarbeiten und für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Kinderschutz zu sorgen, sowie zu beraten und aufzuklären.
  • Die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, das im Jahre 2002 erstmals verfasst wurde, wurde 2010 überarbeitet und für drei Jahre erlassen. Am 26. August 2013 wurde eine weitere überarbeitete Fassung für fünf Jahre erlassen.[74]

Bereich Großbritannien

Aufgrund von Vorwürfe gegen verschiedene Bischöfe wie den Erzbischof von Westminster, Cormac Murphy O’Connor oder John Ward, Bischof von Cardiff, und immer neuen Fällen sexuellen Missbrauchs durch Priester setzte die Bischofskonferenz von England und Wales eine unabhängige Aufklärungskommission ein. Diese Aufarbeitung hatte zur Folge, dass ein „Katholisches Büro für den Schutz von Kindern und gefährdeten Erwachsenen“ eingerichtet werden konnte. Die Leitung übertrug man anerkannten Expertin und Nichtkatholikin.[75] 2000 beauftragte die Bischofskonferenz von England und Wales Lord Nolan mit dem Auftrag, eine Studie über Kindesmissbrauch in der Katholischen Kirche von England und Wales zu untersuchen.

Wurde Missbrauch vertuscht?

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Im Fall des 1998 verurteilten Priester John J. Geoghan wusste sein Bischof Bernard Francis Law offenbar schon lange vor seiner Verurteilung von einigen Vorfällen, hat ihm aber weiterhin Pfarrämter übertragen in der Hoffnung auf Besserung. Bischof Law entschuldigte sich mehrmals bei den Opfern und räumte ein, dass seine Entscheidungen aus den.[76] Im Sommer 2010 wurde der Bischof von Bayeux-Lisieux, Pierre Auguste Pican, von einem Gericht in Caen zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der ihm entgegengebrachte Vorwurf war, dass er einen an ihn herangebrachten Missbrauchsfall eines Priesters seiner Diözese nicht zur Anzeige gebracht habe.[77] In Florida unterzeichneten alle Bischöfe eine Erklärung, in der sie sexuellen Missbrauch entschieden verurteilten alle aufforderten, der Kirche beim Schutz der Kinder zu helfen. Einen Tag darauf trat Anthony O’Connel, der Bischof von Palm Beach, von seinem Amt als Bischof zurück. Später berichtete eine Regionalzeitung, er habe 30 Jahre davor in seiner Zeit als Rektor einer Klosterschule einen Schüler sexuell genötigt.[78]

Dokumentation und Resultate

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Weltlicher Bereich

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Wieviele hoch sind die Anzeigen von sexuellem Kindesmissbrauch pro Jahr in Deutschland?

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Die Zahl von angezeigten sexuellen Missbräuchen in Deutschland ist seit der Jahrtausendwende um einiges gestiegen. In den Jahren zwischen 1955 und 1998 lag die Zahl von angezeigten Kindesmissbräuchen jährlich im Bereich zwischen 18 000 und 10 000, nie jedoch darunter.[79] Vom Jahr 2000 bis 2014 lag die Zahl jährlich zwischen ca. 21.000 und 14.000, also durchschnittlich eine größere Anzahl. Die Zahl geht jedoch tendenziell zurück, mit 14.191 angezeigten Kindesmissbräuchen im Jahr 2014, aber die hohe Dunkelziffer bleibt immer zu bedenken.[80] Insgesamt sind die angezeigten Fälle aber trotzdem ca. 210.000 Fälle von Missbrauch allein in Deutschland[81]

Vergleichbare Zahlen in anderen Ländern

Über das Jahr 2013 berichtet das "U.S. Department of Health & Human Services" über mehr als 58.000 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in den USA.[82] 2012 waren es in den USA 62.939 Fälle von sexuellem Kindermissbrauch.[83] Eine von Noemi Pereda durchgeführte Metaanalyse, die 65 Studien über sexuellen Kindermissbrauch in 22 Ländern untersuchte, ergab einen Anteil von 7,9 Prozent Männern und 19,7 Prozent Frauen unter 18 Jahren, die Opfer von sexuellem Missbrauch wurden.[84]

Welche Resultate bringen die bislang gemachten Studien

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Gesamtbevölkerung

Um das Ausmaß von sexuellem Missbrauch aufzuzeigen, wurden schon seit den 1980er vermehrt Studien gemacht. In einer Studie von 1990, die in den USA durchgeführt wurde, wurden durch eine Zufallsauswahl 1481 Frauen und 1145 Männer der Gesamtbevölkerung in Telefoninterviews nach erlebtem sexuellen Missbrauch bis zum 18. Lebensjahr befragt. 27 Prozent der Frauen und 16 Prozent der Männer gaben an, sexuell missbraucht worden zu sein.[85] Eine nationale Studie, die in Großbritannien 1985 durchgeführt wurde, bringt eine deutlich geringere Rate. Hier wurden 1049 Frauen und 970 Männer persönlich interviewt und es gaben 12 Prozent der Frauen und 8 Prozent der Männer an, vor dem 15. Lebensjahr sexuell missbraucht worden zu sein.[86] Eine in den Niederlanden durchgeführte Studie konzentrierte sich auf innerfamiliären Missbrauch von Frauen. Von 1054 befragten Frauen im Alter zwischen 20 und 40 Jahren gaben 15,6 Prozent an, vor ihrem 15. Lebensjahr von Familienangehörigen sexuell missbraucht worden zu sein.[87] Eine andere Zufallsstichprobe aus dem gesamten US-Bundesstaat Texas aus dem Jahr 1984 ergibt, dass von 593 Frauen 11 Prozent und von 461 Männern 3 Prozent sexuelle Gewalt in der Kindheit erfahren haben.[88] Viel höhere Zahlen liefert eine in San Francisco durchgeführte Studie von 1986. Hier wurden durch eine Zufallsstichprobe 930 Frauen persönlich befragt, 38 Prozent gaben an, vor dem 18.Lebensjahr sexuell missbraucht worden zu sein.[89]

Soziale Einrichtungen

Eine repräsentative Studie für die USA, die 1984 veröffentlicht wurde, umfasst verschiedene Einrichtungen, unter anderen öffentliche Gesundheitszentren, Schulen und Polizeibehörden aus 10 Staaten. Im Erhebungszeitraum von 1979 bis 1980 wurden 1235 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Alter bis zu 17 Jahren erfasst, davon 83 Prozent männliche und 16 Prozent weibliche Opfer.[90]

In Großbritannien wurde ein Jahr davor eine Studie publiziert, in der Mitglieder verschiedener Berufsgruppen nach der Häufigkeit von sexuellem Missbrauch in ihrer beruflichen Praxis befragt wurden. Dafür beantworteten 1599 Kinderärzte, Kinderpsychiater, Allgemeinmediziner und Gerichtsmediziner entsprechende Fragebögen. Im Zeitraum von 1977 bis 1978 wurden 1072 Fälle von Missbrauch an Kindern bis zum 15. Lebensjahr bekannt, davon 86 Prozent weibliche und 14 Prozent männliche Opfer.[91]

Für Deutschland ist eine Erhebung von 1983 über Sexualstraftaten, die von 1969 bis 1972 bei den Polizeibehörden in Niedersachsen angezeigt wurden, zugänglich. Insgesamt sind es 8058 Fälle, von denen 89,1 Prozent weibliche Opfer bis zum Alter von 20 Jahren und 10,9 Prozent männliche Opfer bis zum Alter von 14 Jahren waren.[92]

Im September 2011 wurde in Deutschland eine Online-Umfrage gemacht, die von elf verschiedenen Landespsychotherapeutenkammern an 22.000 Psychotherapeuten versandt wurde. Dabei kamen 2.600 Datensätze zustande.[93] Bei den Ergebnissen lässt sich sagen, dass 84 Prozent der Opfer Missbrauch im weiteren Kreis der Familie, 10 Prozent wurden in ihrer Kindheit in Institutionen missbraucht. Die Geschlechtsverteilung der Täter beläuft sich auf 93 Prozent männliche und 7 Prozent weibliche Täter. Am häufigsten war mit 48 Prozent der Missbrauch im Alter von sieben bis zwölf Jahren.[94]

In Irland wurde 2009 der Bericht der irischen Kommission für Kindesmissbrauch vorgelegt, der in den Jahren von 1914 bis 2009 von 35.000 Fälle von Missbrauch in 216 verschiedenen Institutionen berichtet.[95]

Odenwaldschule

Nach dem Bekanntwerden von Missbräuchen, beauftragte die Odenwaldschule e.V. die Rechtsanwaltskanzlei Burgsmüller mit der Untersuchung von Fällen im Zeitraum 1960 bis 2010, die am 17.12.2010 einen ersten Bericht und im März 2012 eine Aktualisierung veröffentlichten.[96] In diesem vorläufigen Bericht wird über 115 Meldungen von männlichen Betroffenen und 17 Meldungen von weiblichen Betroffenen im Zeitraum von 1965 bis 2010 berichtet.[97] In der Aktualisierung wird über etwa 20 neue Opfer berichtet, die verschiedenen Tätern zugeschrieben oder einen weiteren Täter benennen. Unter den Tätern befinden sich Gerold Becker, der von 59 männlichen und 3 weiblichen Opfern benannt wird, Wolfgang Held, der von 15 Männern und 2 Frauen benannt, Jürgen Kahle, der von 17 Männern und einer Frau benannt wird, Dr. Gerhard Trapp, der von 5 Jungen benannt wird.[98] In der Aktualisierung kommen für Becker weitere 6 Opfer dazu, für Kahle 5 Opfer, für Trapp 2 Opfer und einem bisher nicht genannten Lehrer werden 4 männliche Betroffene zugeschrieben.[99]

Kirchlicher Bereich

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Deutschland

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Der Anstoß zur Bekanntwerdung der Missbrauchsfälle in der Katholischen Kirche war der Brief, den der Direktor des Canisiuswerkes Klaus Mertens an die Opfer von Missbrauch richtete.[100] Im Bericht, den die Beauftragte für Fälle von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen durch Ordensleute, Frau Rechtsanwältin Ursula Raue, am 27. Mai 2010 veröffentlichte, ist von 205 Fällen die Rede, von denen alleine 94 von zwei Patres begangen haben sollen.[101] Ausgegangen wird wegen der undeutlichen Aussagen und einiger Hinweise auf Opfer, die ihre Fälle nicht behandeln wollten, von einer höheren Zahl. Die Vorfälle der beiden Patres erfolgten im Zeitraum von 1960 bis 1994.

Für das Bistum Augsburg wurde im Februar 2013 ein Arbeitsbericht des diözesanen Beauftragten zur Prüfung von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen veröffentlicht. Seine Erhebung nennt 99 eingegangene Fälle sexuellen Missbrauchs im Zeitraum von vor 1950 bis 2011, von denen sich 60 Fälle in den Zeitraum von 1950 bis 1970 einordnen lassen. Nach 2011 wurden 3 Fälle angezeigt. Alle eingegangenen Meldungen wurden geprüft und behandelt. Insgesamt kam es zu drei Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs und zu einer Verurteilung wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte.[102]

Ende April 2010 beauftragte das Erzbistum München und Freising die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl, um Missstände und Fehlverhaltensweise in den Jahren von 1945 bis 2009 zu untersuchen. In dieser Zeit wurden 26 Priester der Diözese wegen Sexualdelikten verurteilt, von ihnen lebt keiner mehr. Aus der Sicht des Gutachters ist bei 17 weiteren Priestern von erwiesenen Sexualdelikten auszugehen. Verurteilt wurde auch ein Diakon, der später laisiert wurde, bei weiteren drei Diakonen liegen Hinweise vor, können aber nicht bewiesen werden. Ein Religionslehrer im Kirchendienst wurde wegen eines Sexualdelikts verurteilt, bei einem weiteren sieht der Gutachter sexuellen Missbrauch als erwiesen an.[103]

Am 16. März 2011 wurde ein Bericht von Birgit Böhm und Clemens Neck über den sexuellen Missbrauch im Bistum Regensburg in den Jahren 1945-2010 veröffentlicht. In diesem Zeitraum wurden zehn Geistliche der Diözese Regensburg wegen sexuellem Missbrauch an 78 Minderjährigen gerichtlich verurteilt. Ein bereits Verstorbener dieser zehn verschuldete den Missbrauch an 36 Minderjährigen und ein anderer noch Lebender an 12 Minderjährigen.[104]

Wegen Vorwürfen sexuellen Missbrauchs und körperlichen Misshandlung im Kloster Ettal legte der externe Sonderermittler Rechtsanwalt Thomas Pfister am 12.April 2010 seinen Abschlussbericht über die Jahre von 1940 bis in die 1980er Jahre vor. Für die Auswertung beauftragte das Kloster Rechtsanwalt Hans-Günter Huniar. Insgesamt lagen dem Kloster 80 verwertbare Opfer- und Zeugenberichte vor. Bei diesen lagen 31-mal Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs und 88-mal ein Vorwurf wegen körperlicher Gewaltanwendung vor. Die Anschuldigungen wandten sich gegen 13 Patres, von denen sieben mittlerweile verstorben sind, und gegen 2 weltliche Erzieher. Die Fälle sexuellen Missbrauchs betrafen zwei noch lebende Patres und drei verstorbene. 24 Anschuldigungen dieser Art richten sich gegen den bereits verstorbenen Pater Magnus. Alle dem Kloster vorliegenden Daten wie eine 2010 gefunden Bekenntnisschrift von Pater Magnus wurden der Staatsanwaltschaft übergeben.[105]

Österreich

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Von April 2010 bis Oktober 2013 erreichten die Unabhängige Opferschutzkommission 1355 Meldungen von Missbrauch im Bereich der katholischen Kirche. Für 1181 gibt es bereits konkrete Entscheidungen, 1051 davon wurden positiv gewertet, 22 wurden abgelehnt. Bemerkenswert bei den Resultaten ist, dass sich der größte Teil der Vorfälle, nämlich 38,3 Prozent, von 1960 bis 1969 ereignet hat. Insgesamt 92,4 Prozent der Vorfälle ereigneten sich von 1950 bis 1989, nur 3,5 Prozent haben sich ab dem Jahr 1990 ereignet haben.[106]

März 2015 wurde ein Bericht veröffentlicht, der sexualisierte, psychische und physische Gewalt in Konvikt und Gymnasium des Benediktinerstifts Kremsmünster untersuchte. Dabei ergaben sich insgesamt 302 Berichte von 94 Betroffenen und Zeugen, die 24 Täter beschuldigten.[107] Etwa die Hälfte der Fälle geschah in den 1970er und 1980er Jahren. 29 Prozent der Berichteten Fälle bezieht sich auf sexuelle Gewalt.[108] Bei den 24 Beschuldigten handelt es sich um 20 Patres, 3 weltliche Lehrer und einen weltlichen Erzieher.[109] Hervorzuheben ist die Verurteilung des ehemaligen Konviktsdirektors August Mandorfer. Er wurde vom Schöffensenat des Landesgerichts Steyr zu 12 Jahren Haft wegen Sexualverbrechen an insgesamt 24 Schulkindern im Alter zwischen 11 und 13 Jahren verurteilt.[110]

Irland

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In Irland wurden durch die Kirche zwei Berichte in Auftrag geben und veröffentlicht. Der so genannte Ryan-Bericht wurde im Frühjahr 2009 veröffentlicht. Er wurde von einer Kommission erstellt, die bereits im Jahr 2000 vom irischen Staat beauftragt worden war, um in 100 verschiedenen von der Kirche getragenen Einrichtung nach Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern zu untersuchen.[111]

England und Wales

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Bis 2010 wurden in den 14 Diözesen im Bereich der Bischofskonferenz von England und Wales 37 Priester wegen 330 Fällen von Missbrauchsvorwürfen zu Gefängnisstrafen bis zu 14 Jahren verurteilt.[112]

In den Vereinigten Staaten begann 2002 vermehrte Medienberichte wegen des sexuellen Missbrauchs. Anlass dafür war die Verurteilung von John J. Geoghan, eines seit 1998 unfreiwillig laisierten Priesters der Erzdiözese Boston. Er wurde im Januar 2002 zu zehn Jahren Haft wegen Vergewaltigung, Missbrauch und Belästigung an 130 Minderjährigen verurteilt.[113] Im Februar 2002 suspendierte der Bischof von Boston, Bernard Francis Law, 9 Priester mit sofortiger Wirkung und gab die Namen von 80 Priestern, die in der Vergangenheit wegen sexuellen Missbrauch beschuldigt wurden, an staatliche Stellen weiter.[114] Die wichtigste Studie zum Missbrauch in den Vereinigten Staaten von Amerika ist vom John Jay College of Criminal Justice, die die Situation von Missbrauch in den Jahren von 1950 bis 2010 in den USA untersuchte. Sie wurde durch die US-amerikanische Bischofskonferenz in Auftrag gegeben und im Jahr 2004 veröffentlicht, jedoch durch abermalige Aufträge von Bischöfen bis in das Jahr 2010 weitergeschrieben und ergänzt.[115] Ihre Ergebnisse bringen Einblick in verschiedenen Aspekten des Missbrauchs, der Täter und der Rahmenbedingungen. Sie beinhaltet das Faktum, dass im behandelten Zeitraum 4.392 von 109.694 (ca.4 Prozent) katholischen Priestern, die in dieser Zeit in den USA als Priester tätig waren, im Verdacht des sexuellen Missbrauchs standen. Die Zahl der einzelnen, der Diözese gemeldeten, Missbrauchsfälle beträgt 10.667.[116]

Wie werden Opfer entschädigt?

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In den meisten Fällen werden an die Opfer Hilfeleistungen bezahlt. Die Höhe der Anerkennungen sind jedoch unterschiedlich. Belgien ist ein Beispiel dafür, dass es auch Länder gibt, bei denen noch keine Regelungen geschaffen wurden. In Irland gab es bei der Entschädigung von Opfern eine Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche, bei der die Kirche Irlands mit 128 Mio. € beteiligt war. Insgesamt wurden 760.6 Mio. € aufgebracht. Die durchschnittliche Höhe für Opfer lag bei circa 62.800€, die Höchste Zahlung betrug 300.500€. In Großbritannien gibt es kein übergreifendes Entschädigungssystem, sondern hier trägt jeweils die betroffene Institution die Verantwortung. Das Ausmaß der Entschädigung wird durch das "Criminal Injuries Compensation Scheme" festgelegt, an dem jede Straftat einen eindeutigen Betrag fordert. Die Spanne reicht hier von 1.000£ bis 250.000£, je nach Ausmaß des Missbrauchs. In Österreich betragen die Zahlungen für Opfer ebenfalls je nach Schweregrad zwischen 5.000€ und mehr als 25.000€. Die erfolgte Gesamthilfeleistung beträgt bis rund 17 Mio. Euro.[117] Die USA bildet den Gipfel der Summen. Hier wurden für die Wiedergutmachung zwischen 600.000 und 6 Mio. US $ pro Opfer bereitgestellt, für die Therapiekosten wurden durchschnittlich zwischen 30.000 und 250.000 US $ ausgegeben.[118]

Einzelnachweise

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  1. Österreichische Bischofskonferenz - Die Wahrheit wird euch frei machen. Rahmenordnung Für Die Katholische Kirche in Österreich. Maßnahmen, Regelungen Und Orientierungshilfen Gegen Missbrauch Und Gewalt, Wien: Österreichische Bischofskonferenz, 2010, S.14-15. online abgerufen 27.06.2016.
  2. Österreichische Bischofskonferenz - Die Wahrheit wird euch frei machen. Rahmenordnung Für Die Katholische Kirche in Österreich. Maßnahmen, Regelungen Und Orientierungshilfen Gegen Missbrauch Und Gewalt, Wien: Österreichische Bischofskonferenz, 2010, S.15. online abgerufen 27.06.2016.
  3. Österreichische Bischofskonferenz - Die Wahrheit wird euch frei machen. Rahmenordnung Für Die Katholische Kirche in Österreich. Maßnahmen, Regelungen Und Orientierungshilfen Gegen Missbrauch Und Gewalt, Wien: Österreichische Bischofskonferenz, 2010, S.15. online abgerufen 27.06.2016.
  4. Eder Ruth, Ich helfe dir, dich selbst zu schützen. Kinder stark machen gegen sexuelle Übergriffe, Freiburg im Breisgau 2002, S.17.
  5. BGBI. Nr.60/1974 ibF BGBI. I Nr.15/2004, §201-207.
  6. Österreichische Bischofskonferenz - Die Wahrheit wird euch frei machen. Rahmenordnung Für Die Katholische Kirche in Österreich. Maßnahmen, Regelungen Und Orientierungshilfen Gegen Missbrauch Und Gewalt, Wien: Österreichische Bischofskonferenz, 2010, S.15. online abgerufen 27.06.2016.
  7. Österreichische Bischofskonferenz - Die Wahrheit wird euch frei machen. Rahmenordnung Für Die Katholische Kirche in Österreich. Maßnahmen, Regelungen Und Orientierungshilfen Gegen Missbrauch Und Gewalt, Wien: Österreichische Bischofskonferenz, 2010, S.18. online abgerufen 27.06.2016.
  8. Wunsch Albert, in: Späth Andreas/Aden Menno (Hrsg.), Die missbrauchte Republik. Aufklärung über die Aufklärer, London u.a. 2010, S.58.
  9. Interview mit Diplom-Psychologen Reiner Kirchmann, in: Eder Ruth, Ich helfe dir, dich selbst zu schützen. Kinder stark machen gegen sexuelle Übergriffe, Freiburg im Breisgau 2002, S.58.
  10. Burger Edith/Reiter Karoline, Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Intervention und Prävention, Stuttgart u.a. 1993, S.17.
  11. Burger Edith/Reiter Karoline, Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Intervention und Prävention, Stuttgart u.a. 1993, S.18.
  12. Burger Edith/Reiter Karoline, Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Intervention und Prävention, Stuttgart u.a. 1993, S.20.
  13. Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, S.83. abgerufen 23.06.2016.
  14. Black Danielle/ Heyman Richard E./ Smith Amy M./, Risk factors for male-to-female partner sexual abuse, in: Aggression and Violent Behavior, Bd.6, Nr.2-3, 2001, S.269-280.
  15. Deutsches Jugendinstitut - Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen Abschlussbericht, S.23. abgerufen 06.07.2016.
  16. Deutsches Jugendinstitut - Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen Abschlussbericht, S.23. abgerufen 06.07.2016.
  17. Burger Edith/Reiter Karoline, Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Intervention und Prävention, Stuttgart u.a. 1993, S.24.
  18. Baurmann Michael C., Sexualität, Gewalt und psychische Folgen, in: Bundeskriminalamt (Hrsg.), Forschungsreihe Nr. 15, Wiesbaden 1983.
  19. Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, S.83. abgerufen 23.06.2016.
  20. Nolan Report - Kapitel 3. abgerufen 23.06.2016.
  21. Burger Edith/Reiter Karoline, Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Intervention und Prävention, Stuttgart u.a. 1993, S.24.
  22. Burger Edith/Reiter Karoline, Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Intervention und Prävention, Stuttgart u.a. 1993, S.24.
  23. Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, S.51-52. abgerufen 23.06.2016.
  24. Missbrauch an Kindern und Präventionsangebote.Zahlen, Fakten und Hilfen, in: www.die-kinderinsel.de abgerufen 01.07.2016.
  25. Bange Dirk, Die dunkle Seite der Kindheit, Köln 1992, S.126.
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  27. Anteil leiblicher Väter als Täter bei Kindesmissbrauch, in: www.parlament.gv.at, abgerufen 09.06.2016.
  28. Röhr Heinz-Peter, Ich traue meiner Wahrnehmung. Sexueller und emotionaler Missbrauch oder Das Allerleirauh-Schicksal, Düsseldorf u.a. 2000², S.163-171.
  29. Röhr Heinz-Peter, Ich traue meiner Wahrnehmung. Sexueller und emotionaler Missbrauch oder Das Allerleirauh-Schicksal, Düsseldorf u.a. 2000², S.21.
  30. Eder Ruth, Ich helfe dir, dich selbst zu schützen. Kinder stark machen gegen sexuelle Übergriffe, Freiburg im Breisgau 2002, S.51-56.
  31. Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, S.88. abgerufen 23.06.2016.
  32. Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, S.57. abgerufen 23.06.2016.
  33. Wunsch Albert, in: in: Späth Andreas/Aden Menno (hrsg.), Die missbrauchte Republik. Aufklärung über die Aufklärer, London/Hamburg 2010, S.59-60.
  34. Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, S.88f. abgerufen 23.03.2016.
  35. Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, S.92-95. abgerufen 23.03.2016.
  36. Deutsches Jugendinstitut - Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen - Abschlussbericht, S.28. abgerufen 06.07.2016.
  37. Deutsches Jugendinstitut - Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen Abschlussbericht, S.29. abgerufen 06.07.2016.
  38. Burger Edith/Reiter Karoline, Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Intervention und Prävention, Stuttgart u.a. 1993, S.1.
  39. Burger Edith/Reiter Karoline, Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Intervention und Prävention, Stuttgart u.a. 1993, S.3.
  40. Deutsches Jugendinstitut - Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen Abschlussbericht, S.38. abgerufen 06.07.2016.
  41. Deutsches Jugendinstitut - Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen Abschlussbericht, S.11-15. abgerufen 06.07.2016.
  42. Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, S.17. abgerufen 23.03.2016.
  43. Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, S.14-17. abgerufen 23.06.2016.
  44. Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, S.23-25. abgerufen 23.06.2016.
  45. Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, S.30. abgerufen 23.06.2016.
  46. Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, S.72-75. abgerufen 23.06.2016.
  47. Papst Franziskus, In der Kirche ist kein Platz für Missbrauchstäter. Brief von Papst Franziskus anlässlich der Tagung der Kinderschutzkommission im Vatikan, in: L'Osservatore Romano von 13.02.2015 abgerufen 04.07.2016.
  48. Zoller Hans/Zimmer Andreas, Sichere Räume für Kinder. Suchbewegungen in der katholischen Kirche in Europa, in: Herder Korrespondenz Jahrgang 70, 2016, S.26-29.
  49. Fragen und Antworten zum Forschungsprojekt "Der sexuelle Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz"
  50. Fragen und Antworten zum Forschungsprojekt "Der sexuelle Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz"
  51. Leygraf-Studie: Sexuelle Übergriffe durch katholische Geistliche in Deutschland - Eine Analyse forensischer Gutachten 2000 - 2010. Abschlussbericht 2012, S.14. abgerufen 23.06.2016.
  52. Leygraf-Studie: Sexuelle Übergriffe durch katholische Geistliche in Deutschland - Eine Analyse forensischer Gutachten 2000 - 2010. Abschlussbericht 2012, S.14. abgerufen 23.06.2016.
  53. Foitzik Alexander, Normal. Eine Studie zum sexuellen Missbrauch durch Priester, in: Herder Korrespondenz, 67. Jahrgang, 2013, S.5.
  54. Leygraf-Studie: Sexuelle Übergriffe durch katholische Geistliche in Deutschland - Eine Analyse forensischer Gutachten 2000 - 2010. Abschlussbericht 2012, S.16-17. abgerufen 23.06.2016
  55. Foitzik Alexander, Normal. Eine Studie zum sexuellen Missbrauch durch Priester, in: Herder Korrespondenz, 67. Jahrgang, 2013, S.5.
  56. Fragen und Antworten zum Forschungsprojekt "Der sexuelle Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz", S.1-2. abgerufen 20.06.2016
  57. katholisch.de Artikel: Missbräuche werden nochmal neu untersucht abgerufen 26.04.2016.
  58. Fragen und Antworten zum Forschungsprojekt "Der sexuelle Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz", S.3-5. abgerufen 23.06.2016
  59. Statement von Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen im kirchlichen Bereich bei der Pressekonferenz zur Vorstellung des Interdisziplinären Forschungsverbundsprojekts am Montag, 24. März 2014, in Bonn abgerufen 20.06.2016.
  60. Klasnic Waltraud (Hg.), Missbrauch und Gewalt. Erschütternde Erfahrungen und notwendige Konsequenzen, Graz 2013, 11-12.
  61. Klasnic Waltraud (Hg.), Missbrauch und Gewalt. Erschütternde Erfahrungen und notwendige Konsequenzen, Graz 2013, 14-15.
  62. Klasnic Waltraud (Hg.), Missbrauch und Gewalt. Erschütternde Erfahrungen und notwendige Konsequenzen, Graz 2013, 19.
  63. Commission to Inquire into Child Abuse (CICA) - Executive Summary, S.1. abgerufen 16.06.2016
  64. Foitzik Alexander, USA: Missbrauch Minderjähriger durch Priester, in: Herder Korrespondenz, Jahrgang 62, 2002, S.172.
  65. Foitzik Alexander, USA: Missbrauch Minderjähriger durch Priester, in: Herder Korrespondenz, Jahrgang 62, 2002, S.172.
  66. Foitzik Alexander, USA: Missbrauch Minderjähriger durch Priester, in: Herder Korrespondenz, Jahrgang 62, 2002, S.172.
  67. Klasnic Waltraud (Hg.) - Missbrauch und Gewalt. Erschütternde Erfahrungen und notwendige Konsequenzen, Leykam: Graz 2013, S.27.
  68. Laun Andreas, Gedanken eines Katholiken über den Missbrauch in der Kirche, in: Späth Andreas/Aden Menno (Hrsg.), Die missbrauchte Republik. Aufklärung über die Aufklärer, London u.a. 2010, S.25.
  69. kathpress.at Artikel: Bischöfen droht Entlassung bei Vertuschung von Missbrauch, abgerufen 08.06.2016
  70. Kurze Zusammenfassung der Veränderungen in den Normae de gravioribus delictis, in: www.vatican.va abgerufen 02.07.2016.
  71. Österreichische Bischofskonferenz - Die Wahrheit wird euch frei machen. Rahmenordnung Für Die Katholische Kirche in Österreich. Maßnahmen, Regelungen Und Orientierungshilfen Gegen Missbrauch Und Gewalt, Wien: Österr. Bischofskonferenz, 2010, S.56.
  72. Zentrale Maßnahmen der deutschen katholischen Kirche im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im kirchlichen Bereich seit Januar 2010 abgerufen 20.06.2016.
  73. Bericht zum Abschluss der Tätigkeit der Hotline der Deutschen Bischofskonferenz für Opfer sexuellen Missbrauchs. abgerufen 20.06.2016.
  74. Zentrale Maßnahmen der deutschen katholischen Kirche im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im kirchlichen Bereich seit Januar 2010 abgerufen 20.06.2016.
  75. Foitzik Alexander, USA: Missbrauch Minderjähriger durch Priester, in: Herder Korrespondenz, Jahrgang 62, 2002, S.171-173.
  76. Foitzik Alexander, USA: Missbrauch Minderjähriger durch Priester, in: Herder Korrespondenz, Jahrgang 62, 2002, S.171.
  77. Foitzik Alexander, USA: Missbrauch Minderjähriger durch Priester, in: Herder Korrespondenz, Jahrgang 62, 2002, S.171.
  78. Foitzik Alexander, USA: Missbrauch Minderjähriger durch Priester, in: Herder Korrespondenz, Jahrgang 62, 2002, S.171f.
  79. Bange Dirk/ Körner Wilhelm (Hrgs.), Handwörterbuch Sexueller Missbrauch, in: Google Books, S.81, Abb 1a. abgerufen 23.06.2016.
  80. Anzahl der Kinder in Deutschland, die Opfer von sexuellem Missbrauch wurden, von 2000 bis 2014, in statista.com
  81. Katholische Monatsschrift Theologisches, Jahrgang 43 Nr.04/05, S.251. online abgerufen 06.07.2016.
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  89. Russel Diana E.H., The secret trauma. Incest in the lives of girls and women, New York 1986.
  90. Finkelhorn David/Hotaling Gerald T., Sexual abuse in the national incidence study of child abuse and neglect. An appraisal, 1984, S.23-33.
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