Kurs:Urheberrecht/Forum/Archiv/2008

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Urheberrechtlich geschütztes Material einbinden

Beispiel aus dem ZUM-Wiki: Bild:Epochenumbruch.jpg.

Ich denke, der Verlag ist interessiert, dass seine Medien (DVDs, aber auch Schulbücher usw.) mit Cover im ZUM-Wiki präsentiert werden. Ich suche eine Möglichkeit, über die ich das Material für das ZUM-Wiki sauber und sicher einbinden kann.

Das Material könnte weiterhin "urheberrechtlich" geschützt bleiben, wir müssen nur einen Weg finden, dass wir es wie freies Material im ZUM-Wiki verarbeiten können. Abstriche würde ich im Bereich "Keine Bearbeitungen" am Original hinnehmen wollen.

Momentan organisieren wir eine Kooperation zwischen ZUM-Wiki und Wikiversity (vor allem im Bereich Wikiversity:Schule). Beide Projekte arbeiten eng zusammen. --Michael Reschke 13:40, 11. Apr. 2008 (CEST)

Es gibt zwei Möglichkeiten:
Entweder du fragst der Verlag an, unter welchen Bedinungen ihr die Cover verwendet könnt und sprichst dies noch mit dem "ZUM Internet e. V." ab.
Alternativ sprichst du es vorher mit dem "ZUM Internet e. V." ab und fragst dann den Verlag ob ihr die Cover so (Screenshoots und normalle Ausdrucke (oder auch PDF) der Seite mit insbesondere dem Fuss mit dem Copyright Vermerk beiliegen) nutzen dürft.
Für am Sinnvollsten halte ich ersters als Basis und dann das Beispiel zu Verifikation/Absicherung.
Das mit dem "keine Bearbeitung" betrachte ich als Zwangsläufig, wobei ihr auch mit weiteren Einschränkungen rechnen müsst. Namentlich können sie einen Urheberrechts Vermerk unter dem Bild fodern "(c) Verlag X 2008" oder auch "Vervielfältigung nur mit Genehmigung durch ...". wobei diese ja durch die Anfrage für den konkreten Fall/Kontext geben wäre, jedoch nicht für einen anderen.
Habt ihr zum Beispiel die Genehmigung die Cover für Rezesionen zu verwenden, dürft ihr sie z.B. wegen dem schönen Titelbild eines Geoprahiebuches über Afrika in einem Afrika Artikel einbinden in der das Buch nicht rezensiert wird. (schlechtes Beispiel, ich weiss, aber im Moment fällt mir nichts besseres ein)
Die Wikimedia Foundation wurde solche absprachen mit einem Verlag nicht akzeptieren weil das eben Unfrei ist, jedoch verfolgt der "ZUM Internet e. V." andere Ziele, wodurch ihr auch andere Bedingungen akzeptieren könnt.
Wenn ihr eine Genehmigung erhaltet, würde ich die gerne lesen, da in den Formulierung Dinge stecken können die nicht offensichtlich sind und da sind 4 Augen besser als 2.
-- MichaelFrey 10:53, 12. Apr. 2008 (CEST)


Leider auch ein schlechtes Beispiel w:Far Cry und Bild:FarCry-screen01.png. Es gibt eine Vereinbarung zwischen Wikipedia und Ubisoft. So etwas kann ich mir auch fürs ZUM-Wiki und bei einem späteren Entwicklungsstand für die Wikiversity (hier Screenshots proprietärer Anwendungssoftware) vorstellen.
Schaue es mir noch mal bei Gelegenheit in Ruhe an. Muss gerad noch was arbeiten. --Michael Reschke 17:52, 12. Apr. 2008 (CEST)
Die Situation mit Ubisoft ist verkorkst, da hat jemand von Ubisoft der dazu nicht Autorisiert ist eine Freigabe erteilt desen Konsequenzen er sich nicht bewusst war (commons:User:Avatar/Ubisoft/OTRS thread). Das ganze ist deswegen läuft gegen diese Bilder ein zweiter Löschantrag: Commons:Deletion requests/Template:Attribution-Ubisoft 2.
Betrefflich Propitärer Screenshoots:
Die Änderung müsste von unsere Seite kommen, wenn wir unbedingt Screenshoots von proprietärer wollen, müssen wir schlicht unsere Prinzipien Verratten und die Bedinungen akzeptieren die uns vom Rechteinhaber diktiert werden.
Namentlich Microsoft: Sobald oder eher falls wir Use of Microsoft Copyrighted Content/[1] akzeptieren, dürfen die Bildschirmfotos hoch geladen werden.
Die besagen aber unteranderem keine Veränderung, ausgenommen skalieren (beschneiden, einkreisen, markieren etc. ist verboten). Die 10% Regel sowie auffälligstes Visuelles Element kreieren weitere Probleme. (Das dies Sinngemäss nicht für uns gilt, ändert nichts daran, das dies Wörtlich da steht)
Rückfragen erledigt der letzte Satz: Es ist keine andere Nutzung von Screen Shots von Microsoft-Produkten gestattet; Sondergenehmigungen werden hierfür nicht erteilt.
Letztlich lautet bei geschützem Material die Devise schlicht, man akzeptiert was der Rechteinhaber sagt (das passt der Foundation nicht) oder wir unterlassen schlicht die Nutzung.
Doch nochmal: Das Zum-Wiki steht in einer anderen Situation, für sie kann der Pragmatische Umgang mit solchen Dingen der Richtige Weg sein (die Idee von Zum ist ja einfach gesagt Pädagogen zu unterstützen) und für Wikimedia der Ideologische (hier steht das Wort Frei im Sinne von Freiheit im Vordergrund).
Doch das hat nichts mit Urheberrechts zutun, sondern ist eine Prinzipien oder Zielfrage.
-- MichaelFrey 18:01, 13. Apr. 2008 (CEST)
Das sehe ich genauso. Die Diskussion bei ZUM beginnt gerade erst, ich denke, das kann man so sagen. Vielen Dank für deine Infos. Brauche etwas Zeit mich mal in die MS-Erläuterungen einzulesen. --Michael Reschke 18:46, 13. Apr. 2008 (CEST)

Zeitschriften- bzw. Buchcover

Wann erlaubt, wann nicht? Nehmen wir mal an: Ich habe ein Buchcover, das Bild dadrauf erreicht Schöpfungshöhe.

  • Szenario 1: Ich scanne das Cover ein - Ich denke: Nicht erlaubt, weil nicht frei.
  • Szenario 2: Ich fotographiere meinen Schreibtisch, das Buch liegt auf dem Schreibtisch - Ich denke: Das ist erlaubt, ich denke niemand kann mir vorschreiben, dass ich mein Zimmer erst leer räume, bevor ich fotographiere...
  • Szenario 3: Das freie Foto aus Szenario 2 bearbeite ich und schneide es so zu, dass nur noch das Cover vom Buch zu sehen ist. Wie ist dann der Fall. Wie "groß" müsste ggf. der Ausschnitt sein, dass es noch geht.

Über eine kurze Antwort - sobald der Kurs läuft - würde ich mich sehr freuen. --Michael Reschke 18:21, 13. Jul. 2008 (CEST)

Ich bin mal sofrei:
  1. Ja, geht nicht.
  2. Ja, das ist ein Beiwerk
  3. Es kommt auf deine Absicht darauf an.
Willst du das Bild als Bild deines Zimmers verwenden, kannst du mehr oder weniger so schneiden wie du willst.
Willst du, und das höre ich hinaus, eigentlich das Cover, dann unterlasse es gleich und stell das Buch auch nicht im Bücherregal Links ganz klein aber zuvorderst auf.
Deine Idee steht übrigens schon auf w:Wikipedia:Bildrechte#Produktfotos (Marken, Cover, Comicfiguren, …).
Allgemein:
Gewöhne dir bitte ab, nach Lücken im Urheberrecht zusuchen oder das Recht zu biegen (Beiwerk, Zitat), weil solche (sehr vernünftigen) Ausnahmen sehr bewusste und auch dem Zweckentsprechend (und nur dem eigentlichen zweckentsprechende) Grenzen haben.
-- MichaelFrey 21:26, 14. Jul. 2008 (CEST)