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Kurs:Urheberrecht

Aus Wikiversity

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Alle Kurs-Unterseiten sind in der Kategorie:Kurs:Urheberrecht zu finden. Bitte tragt euch in der Mailingliste ein.


  • Ziel: Personen, die in freien Projekten mitarbeiten, mit der Thematik vertraut zu machen
  • Aufwand: wohl etwa 2h pro Woche


die nächsten Schritte

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  • Personen/Partnerprojekten Bescheid geben, die dieser Kurs interessieren könnte (geht noch nicht darum, Kursteilnehmer zu gewinnen, sondern Themen zu sammeln)
  • Brainstormen über mögliches Vorgehen und Themen für Kurs (siehe unten)
  • Quiz erstellen (als Appetizer für Interessierte?)

Vorgehen

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  • Arbeit im Wiki
  • Vernetzte Arbeit mit anderen Wikimedia-Projekten: Ausbau von Wikipedia-Artikeln, Einstellen von Gerichtsurteilen auf Wikisource. Evtl.: Wikibooks?
  • Hausaufgaben (Internet und Bibliotheken) nach Bedarf
  • Arbeit mit internen Rundmails
  • Chat

mögliche Themen

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(noch nicht geordnet, soll quasi auch Beteiligte von dort hierherbringen)

generell

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  • Kursteilnehmer könnten z.B. per email Seiten aus Urheberrechtskommentaren erhalten (ist legal, sofern die persönliche Beziehung aufgebaut wurde bzw. nach § 52a UrhG)
  • Lesen von http://lexetius.com/1980,1 und daraus eine verständliche Zusammenfassung erstellen (z.B. Wikipedia-Artikel zu dem BGH-Urteil). Stichworte: Geringerer Schutzumfang bei wissenschaftlichen Texten; was ist ein Plagiat (nach dem Urheberrecht, nach wissenschaftlichen Ethik-Codes, nach den Regeln gegen wissenschaftliches Fehlverhalten, nach dem Commons Sense)?
  • International
    • Was gilt in anderen Ländern?
    • Wann gilt welches Landesrecht?

Arbeit mit Beispielen aus der Praxis

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  • Ein Dozent findet im Internet eine für seinen Kurs geeignete Seite mit Kursmaterialien, die nicht unter einer freien Lizenz stehen. Welche Elemente kann er möglicherweise übernehmen, welche sind geschützt?
  • Welche Bedeutung hat § 52a UrhG für den Bildungsbereich? Z.B. bei Karl Valentin (Urteil des LG München I vom 19.1.2005 – 21 O 312/05; im Volltext in AfP 2005, 405–407, RzU LGZ Nr. 234) Zugleich: Wann liegt ein wissenschaftliches Großzitat vor?

Beispiele aus Wikimedia-Projekten

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Wikiversity

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Wikibooks

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Buchprojekt Gitarre
Buchprojekt Liederbuch
Buchprojekt Ersurf dir das Urheberrecht

Wikisource

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Wikipedia

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Commons

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Wikiquote

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weitere

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Beispiele aus dem Bildungsbereich

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ZUM Internet e. V. und ZUM-Wiki

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Brainstorming

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Bitte hier Ideen reinschreiben:

  • Erklärung:
    • absolutes Recht (Abgrenzung zu anderen absoluten Rechten)
    • Urheberrecht: Urheberpersönlichkeitsrecht und Nutzungsrecht (absolut/einfach)/„Lizenz“, „Lizenzvertrag“
    • Werk („kleine Münze“)
    • Panoramafreiheit (Wie ich soeben erfahre, soll sie eingeschränkt werden.) --Cethegus 00:09, 9. Jun. 2008 (CEST)
  • Abgrenzung zu:
    • gewerblichem Rechtsschutz (Patent- und Markenrecht insbes.)
    • Recht des unlauteren Wettbewerbs
  • Internationale Einflüsse:
    • gemeinschaftsrechtliche Einflüsse
    • Berner Übereinkunft
    • Pariser Verbandsübereinkunft
    Kommentar: etwas zum Thema Urheberrecht in Deutschland / andere Länder EU / Unterschiede und Angleich des Rechts in EU in der Zukunft wäre interesant
  • Urheberrechtsverletzungen:
    • zivilrechtliche Ansprüche
    • strafrechtliche Verfolgung(smöglichkeiten)
    Kommentar Obiges ist eine juristische Vorgehensweise. Oft schreiben Juristen angeblich "allgemeinverständliche" Einführungen in das Urheberrecht, die aber völlig am Publikum vorbeigehen. Eine praxisbezogene, mit anschaulichen Beispielen versehene Darstellung, die sich von der juristischen Dogmatik und der Reihenfolge des UrhG entfernt, wäre für unsere Zwecke vorzuziehen. Die Leute müssen da abgeholt werden, wo sie stehen.
  • (in der Praxis) nahe stehende Rechte
    • Persönlichkeitsrecht
    • Zitatrecht
    • (Patent)
    • Plagiat
    • Markenrecht / Gebrauchsmusterschutz

Lektüre

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Zur Einführung sollte man das umfangreiche Dossier der BPB wenigstens überflogen haben.



Wie komme ich an Informationen zum Urheberrecht?

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Wenn wir mit Arbeitsaufträgen arbeiten, die es ausschließen, dass Teilnehmer ausschließlich passiv konsumierend anwesend sind, muss sich jeder selbständig Informationen verschaffen können.

Bitte überprüft, wie eure persönliche Informationsversorgung aussieht (z.B. schaut nach, ob ihr Bücher aus Bibliotheken ausliehen könnt) und tragt euch entsprechend ein

Welche freien Online-Quellen können wir nützen?

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  • WP, irights.info, Hoeren-Skript usw. --Historiograf 22:58, 20. Jul. 2008 (CEST)

Welche Fachliteratur (Bücher) haben wir im Kreis der Teilnehmer bzw. welche steht in Bibliotheken zur Verfügung, die von den Teilnehmern mindestens einmal wöchentlich aufgesucht werden?

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  • Große Urheberrechtskommentare Schricker, Urheberrecht, 3. Aufl. 2006; dienstags und freitags auch Dreier/Schulze 2. Aufl. --Historiograf 22:58, 20. Jul. 2008 (CEST)

Welche kostenpflichtigen/lizensierten Internetquellen können wir zuhause/an der Uni/Arbeitsstelle nützen?

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  • LexisNexis zuhause, dienstags und freitags großer Beck (GRUR, UrhG-Kommentar, usw.) --Historiograf 22:58, 20. Jul. 2008 (CEST)

Wen können wir fragen?

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Bibliotharische Auskunftsdienste wie w:QuestionPoint scheiden in der Regel aus, da Rechtsauskünfte nicht gegeben werden. Es gibt aber im WWW eine Reihe von Foren (z.B. Usenet, Mailingliste URECHT), in denen die Chance besteht, mehr oder minder kompetente Antworten oder weiterführende Hinweise zu bekommen. Fragen kann man z.B. den Commons-User Lupo, der gut deutsch kann. Meldet euch dort an, damit wir auch von dort Infos beziehen können! --Historiograf 22:58, 20. Jul. 2008 (CEST)

Arbeitsaufträge: Grundlagen des Urheberrechts

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Ich stelle mir vor, dass wir die Grundlagen in Form von Referaten bearbeiten, für die 7 Tage zur Verfügung stehen (es können sich auch Arbeitsgruppen bilden). (Die Arbeit an der Schöpfungshöhe/Untergrenze läuft parallel.) Da man über die Grundlagen endlos philosophieren könnte und wir zu nichts anderem mehr kämen, muss hier strikt begrenzt werden. Daher schlage ich vor, dass als Resultat zu den folgenden Themen eine Kurzdarstellung erarbeitet wird, die aus folgenden Bestandteilen besteht:

  • Kernaussagen (in a nutshell) mit 5-10 Punkten, die aus maximal jeweils 1-3 Sätzen bestehen.
  • Was ist umstritten? (dito)
  • Mindestens 1 anschauliches Beispiel
  • Begriffsdefinitionen (optional)
  • Vertiefende Informationen (optional)
  • Einzelnachweise/Literatur/kommentierte Weblinks

Themen: Grundlagen des Urheberrechts

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Tragt euch bitte bei den Themen ein!

  • Geschichte des Urheberrechts
Schön wäre es, wenn z.B. jemand die Argumente der Nachdruckdebatte im 18. Jh. aus der Sicht der Nachdruckbefürworter skizzieren könnte (siehe etwa Bielefelder Aufklärungszeitschriften und WS-Themenseite Buchhandel). POV: Herausragende künstlerische Leistungen konnten auch ganz ohne UrhG vollbracht werden, als es nämlich noch keinen gesetzlichen Schutz gab.
-- Paulis 20:58, 21. Jul. 2008 (CEST)
  • Kulturen ohne Urheberrechts-Kultur
In China, islamischen und afrikanischen Ländern ist das Urheberrecht ein westlicher Import ohne Verankerung in den Traditionen der Kultur. Welche kulturellen Grundsätze regeln bzw. regelten dort stattdessen die Verbreitung geistiger Leistungen? Stichwort: Individualität/Kollektiv-Werke?
----Erkan Yilmaz benutzt den Wikiversity:Chat (versuch's mal) 20:56, 21. Jul. 2008 (CEST)
  • Zwecke: Wieso muss es aus Sicht der Befürworter ein Urheberrecht geben?
    • Dann will ich mich mal darum bemühen, kann aber erst in ein paar Tagen anfangen (Prüfungen). Forrester 20:10, 21. Jul. 2008 (CEST)
  • Kritik: Wer übt aus welchen Gründen heute welche Kritik am bestehenden Urheberrecht?
Z.B. Larry Lessig, Forderung nach einer digitalen Allmende. Kuhlen: http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/RK2008_ONLINE/node/30
--Cethegus 20:54, 21. Jul. 2008 (CEST)
  • Was bedeuten freie Lizenzen und wieso haben sie solchen Zulauf?
Würde ich machen. Gruß -- Jan Luca (Diskussion · Beiträge) 08:18, 21. Jul. 2008 (CEST)
  • Das Urheberrecht entsteht automatisch bei der Schöpfung, es muss nirgendwo angemeldet werden (Michael Reschke)
Welche Schutzrechte gibt es, die man anmelden muss? Welche Formalitäten waren früher in den USA üblich? Vielleicht kann jemand für uns http://www.dlib.org/dlib/july08/hirtle/07hirtle.html unter diesem Gesichtspunkt zusammenfassen?
  • Wie kann man sein Urheberrecht beweisen?
Aktuelles Urteil: http://www.jurpc.de/rechtspr/20080095.htm (und Kommentare z.B. in Blogs)
  • ok. --RalfR 20:58, 21. Jul. 2008 (CEST)
  • Welches Urheberrecht gilt wo?
Schutzlandprinzip.
Ich bin der Freiwillige. -jkb- (cs.source) 19:18, 21. Jul. 2008 (CEST)
  • Was sind Urheberrechtsschranken?
Welche sind international verbreitet (z.B. Zitatrecht)?
  • ok, mache ich dann --RalfR 20:56, 21. Jul. 2008 (CEST)

Ich denke, viel mehr Themen sollten wir in den Grundlagen nicht behandeln --Historiograf 23:51, 20. Jul. 2008 (CEST)

Untergrenze des Urheberrechts/Schöpfungshöhe

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Anschauliches Beispiel: Sollen wir mal uns den Fall des Fotos von Wachmann meili vornehmen? Wer hat Ideen, wie man rausbekommen kann, ob das Foto in Deutschland oder Österreich oder den USA geschützt ist? --Historiograf 23:51, 20. Jul. 2008 (CEST)

Meinst du dieses Foto w:en:Image:Christoph Meili 1997.jpg (sichtbar in der englischen Wikipedia) ? Auf der Bildbeschreibungsseite steht etwas zur Verwendung in USA und Schweiz (aber auch interessanter Kommentar auf der Diskussionsseite dort). Ansonsten hätte ich gesagt, die Internetsuchmaschine mit geschickten Wörtern füttern. Können wir ja gleich im Chat bereden. ----Erkan Yilmaz benutzt den Wikiversity:Chat (versuch's mal) 20:00, 21. Jul. 2008 (CEST)

Kurs:Urheberrecht/Wachmann Meili

Stellungnahme zum Grünbuch

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Sollte der Kurs vielleicht abgeben, wenn er denn überhaupt Ergebnisse erarbeitet:

Ohne die Bereitschaft der Teilnehmer, sich einzubringen, kann der Kurs leider nicht stattfinden. --FrobenChristoph 17:09, 21. Jul. 2008 (CEST)

Konkreter Einstiegsaspekt?

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Wie wäre es mit einer konkreten, vllt auch gar lustigen, Frgestellung am Anfang (gleichwohl ein Appell an einen WV-Admin, das zu ändern):

Ihr stellt hier urheberrechtlich geschütztes Material von euch ein und drückt auf Seite speichern. Dadrüber steht ein Text, der euch zu einer freien Lizenzierung zwingt:

Ich versichere hiermit, dass ich den Beitrag selbst verfasst habe bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt und willige ein, ihn unter der Lizenz CC-BY-SA 2.5 deutsch zu veröffentlichen.

CC-BY-SA 2.5 deutsch ist aber ein Weblink zu einer ganz anderen CC-Lizenz als "Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland", nämlich "Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.5 US-amerikanisch (nicht portiert)" (das Commonsdeed ist hier nur in deutscher Sprache [auch wenn der Legalcode natürlich auf englisch ist], eine an deutsches Recht angepasste Lizenz ist nur die erstgennante)

Was gilt?? falsa demonstratio non nocet, klar, aber was ist die falsa demonstratio (das müsste jetzt sicherlich angepasst werden, aber ich verzichte mal auf weiteres lateingeprotze). Das ganze führt auf eine weitere Fragestellung: Inwiefern sind solche Texte rechtskräftig, inwiefern sind unsere Lizenzvorlagen eig. rechtskräftig? Forrester 20:09, 21. Jul. 2008 (CEST)

Ich bezweifle, dass in solch einem Fall eine falsa demonstratio vorliegt. Dafür müsste objektiv erkennbar sein, was der Speichernde gewollt hat. Das ist es hier nicht. Also kann auch keine Falschbezeichnung durch den Speichernden vorliegen.
Im Übrigen soll es um das Urheberrecht gehen und nicht um allgemeines Privatrecht. -- heuler06 08:07, 22. Jul. 2008 (CEST)


Wie gehts weiter?

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Für diejenigen, die weder beim Chat dabei waren noch ein Thema übernommen haben: Es ist noch nicht zu spät. Ihr könnt euch bei einem bestehenden Thema anschließen.

Die inhaltliche Arbeit neben den "Referaten" läuft auf der Unterseite Kurs:Urheberrecht/Schöpfungshöhe weiter.

Die Mailingliste soll vor allem organisatorischen Aspekten und der Verbreitung geschützter Beiträge im Teilnehmerkreis gelten, die inhaltliche Arbeit soll vor allem im Wiki erfolgen. --Histo 23:31, 21. Jul. 2008 (CEST)

Zur Arbeitsorganisation der 2. Phase

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Gruppe 1 stellt auf der jeweiligen Diskussionsseite Fragen und macht Verbesserungsvorschläge zu den Referaten von Forrester, Michael, Ralf und jkb, d.h. zu den Themen:

Gruppe 2 stellt auf der jeweiligen Diskussionsseite Fragen und macht Verbesserungsvorschläge zu den Referaten von Paulis, Erkan, Cethegus und Jan Luca, d.h. zu den Themen:

  • Geschichte des Urh.
  • Kulturen ohnde Urh.-Kultur
  • Kritik am Urh.
  • Freie Lizenzen

Am Schluss schreiben beide Gruppen zu den von ihnen begutachteten Referaten Zusammenfassungen. Der Sinn ist, dass die Referate von Mitgliedern zusammengefasst werden, die sich nicht mit dem Referatthema befasst haben. Denn aus den Zusammenfassungen können die Referenten dann erkennen, ob sie richtig verstanden worden sind, und gegebenenfalls die Zusammenfassung verbessern.

Commons Wahnsinn

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commons:Commons:Deletion_requests/National_Portrait_Gallery_images_(first_set) Wer dort angemeldet ist, sollte sich dringend für das Behalten aussprechen. Zum Kontext:

Dies betrifft eine Grundfrage des Urheberrechts, nämlich die Schöpfungshöhe. --Historiograf 23:01, 22. Jul. 2008 (CEST)

Siehe nun auch commons:Commons:Forum/Archiv/2008/July#Wir_m.C3.BCssen_am_Ball_bleiben_bei_den_2-D-Reproduktionen.21 --Histo 23:19, 25. Jul. 2008 (CEST)