Kurs Diskussion:Urheberrecht/Referate/Territoriale Aspekte des Urheberrechts
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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Cethegus
Weil im Artikel nichts als die Aufgabenstellung steht und vielleicht nicht viel mehr kommt, müssen wir uns wohl mit kleinen Brötchen bescheiden. Anfang einer Stoffsammlung:
Schutzlandprinzip, Territorialitätsprinzip, Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
Sowie von RalfRs Seite: Kurs:Urheberrecht_im_Internet:
- http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__59.html
- http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2003-6-6&nr=27285&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf#search=%22bundesarbeitsgericht%20hundertwasser%20urteil%22
- http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Hotel_Maritim
Weiteres siehe dort. --Cethegus 22:43, 9. Sep. 2008 (CEST)
Versuch einer Kurzfassung:
Trotz der bestehenden internationalen Abmachungen unterscheidet sich das Urheberrecht von Land zu Land. Im Einzelfall gilt das Recht des Staates, in dem der Schutz beansprucht wird. (Schutzlandprinzip) --Cethegus 07:03, 11. Sep. 2008 (CEST)