Beweis
Es sei (1) erfüllt, d.h. dass
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mit einer holomorphen Funktion auf und
.
Dann divergiert für gegen , da ja der Zähler konvergiert und der Nenner dieses Verhalten besitzt. Dies ergibt (2). Von (2) nach (1). Wir betrachten die Funktion auf einer offenen Kreisscheibe von , worauf keine Nullstelle besitzt. Dies ist eine holomorphe Funktion auf der punktierten Kreisscheibe, deshalb gibt es eine beschreibende Laurent-Reihe,
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Die Voraussetzung bedeutet, dass für gegen konvergiert. Daher ist nach
Fakt
eine holomorphe Funktion, d.h.
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mit einer holomorphen Funktion mit
,
.
Durch invertieren folgt
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wobei der rechte Faktor auf einer offenen Umgebung von definiert und holomorph ist.
Von (1) nach (3). Aus der Darstellung
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aus (1) in Verbindung mit der Potenzreihenentwicklung
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ergibt sich
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Unterhalb von Index sind alle Koeffizienten gleich , und einer der Koeffizienten zu einem negativen Index muss sein, sonst wäre holomorph. Dies ergibt (3). Von (3) nach (1) ist klar, da man ja eine Laurent-Darstellung der Form
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mit multiplizieren kann, um eine holomorphe Funktion in zu erreichen.
Die Äquivalenz von (2) und (4) ergibt sich unmittelbar aus der Definition für meromorph.