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Reelle Funktion/Exponentielle Gleichung/Stetig/Exponentielle Funktion/Aufgabe/Lösung

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Es sei f(u)0. Dann ist wegen

f(u)=f(u+0)=f(u)f(0)

direkt  f(0)=1.  Wegen

1=f(0)=f(11)=f(1)f(1)

ist

b:=f(1)

von 0 verschieden. Wegen

f(1)=f(12+12)=f(12)f(12)=(f(12))2

ist b positiv. Wir vergleichen f(x) mit bx. Für x=0,1 stimmen die beiden Funktionen überein. Für x=n ist aufgrund der Funktionalgleichung

f(n)=f(1)n=bn.

Für n ist wegen  1=f(0)=f(nn)=f(n)f(n) 

f(n)=f(n)1=(b1)n=bn,

also gilt die Gleichheit für n. Für n=p/q+ mit p,q+ gilt wegen

f(p)=f(qpq)=(f(pq))q

und der eindeutigen Existenz von q-ten Wurzeln

f(pq)=f(p)q=bpq=bpq.

Daraus folgt über die Beziehung

1=f(rr)=f(r)f(r)
auch die Übereinstimmung für negative rationale Argumente. Da f nach Voraussetzung stetig ist und da bx stetig ist, und da es zu jeder reellen Zahl x eine Folge rationaler Zahlen gibt, die gegen x konvergiert, müssen die beiden Funktionen nach dem Folgenkriterium für die Stetigkeit übereinstimmen.