Eine Relation R ⊆ M × N {\displaystyle {}R\subseteq M\times N} heißt rechtsvollständig, wenn es zu jedem y ∈ N {\displaystyle {}y\in N} ein x ∈ M {\displaystyle {}x\in M} mit ( x , y ) ∈ R {\displaystyle {}(x,y)\in R} gibt.