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Topologie/Grundbegriffe/Lokaler Wegzusammenhang/Fakt/Beweis

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Beweis

Es sei die Weg-Zusammenhangskomponente von . Nach Voraussetzung an existiert eine weg-zusammenhängende Umgebung . Insbesondere ist . Somit ist offen nach Fakt. Dies zeigt die erste Behauptung. Als Menge ist sicherlich die disjunkte Vereinigung seiner Weg-Zusammenhangskomponenten. Um dies auch für den topologischen Raum zu erhalten, ist zu zeigen, dass jede Weg-Zusammenhangskomponente auch abgeschlossen ist. Nun ist das Komplement einer Weg-Zusammenhangskomponente die Vereinigung aller anderen Weg-Zusammenhangskomponenten, die nach der ersten Behauptung offen ist. Also ist jede Weg-Zusammenhangskomponente auch abgeschlossen, was die zweite Behauptung beweist. Die dritte Behauptung folgt sofort.