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Wahrheitsbelegung/Verschiedene Ausdrücke/1/Beispiel

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Es sei  V={p,q,r}  und λ sei die Wahrheitsbelegung mit λ(p)=1,λ(q)=1,λ(r)=0. Es sei I die zugehörige Interpretation. Zur Berechnung des Wahrheitswertes von

α=(¬((p)(¬(q))))(r)

unter dieser Interpretation muss man rekursiv gemäß Definition die einzelnen Bestandteile auswerten. Es ist

I((¬q))=0

und somit

I((p)(¬(q)))=0.

Also ist

I(¬((p)(¬(q))))=1.

Andererseits ist

I(r)=0

und daher ist

I(α)=0.

Der Ausdruck ist also bei dieser Wahrheitsbelegung nicht wahr.