Zweiter Gödelscher Unvollständigkeitssatz/Entscheidbar und Peano-Arithmetik/Widerspruchsfreiheit nicht ableitbar/Fakt
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Zweiter Gödelscher Unvollständigkeitssatz
Es sei eine arithmetische Ausdrucksmenge, die widerspruchsfrei und entscheidbar sei und die Peano-Arithmetik umfasse.
Dann ist die Widerspruchsfreiheit nicht aus ableitbar, d.h. es ist