Es seien
reelle Zahlen
und sei
eine
stetige Funktion mit
und .
Dann besitzt die Funktion aufgrund
des Zwischenwertsatzes
eine Nullstelle in diesem Intervall. Diese kann man wie im Beweis
des Zwischenwertsatzes
beschrieben durch eine Intervallhalbierung finden. Dabei setzt man
und ,
die weiteren Intervallgrenzen werden induktiv derart definiert, dass
und
gilt. Man setzt
und berechnet . Bei
setzt man
-
und bei
setzt man
-
In jedem Fall hat das neue Intervall die halbe Länge des Vorgängerintervalls und es liegt eine Intervallhalbierung vor. Die durch die Intervallschachtelung definierte
reelle Zahl
ist eine Nullstelle der Funktion.