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Arithmetische Satzmenge/Repräsentierungen/Fixpunktsatz/Fakt/Beweis/Aufgabe/Lösung


Wir betrachten die Abbildung

F:×,(m,n)F(m,n),

die durch

F(m,n):={GN(α(n)), falls m die GN eines αL1Ar ist,0 sonst,

festgelegt ist. Bei der Berechnung von F wird also zuerst geschaut, ob das erste Argument, also m, die Gödelnummer eines arithmetischen Ausdrucks mit genau einer freien Variablen ist. Falls nicht, so ist  F(m,n)=0,  unabhängig von n. Falls ja, so ist also  m=GN(α)  mit  αL1Ar.  In diesem Ausdruck wird dann die einzige freie Variable durch das zweite Argument der Abbildung, also n, ersetzt, wobei man einen Satz α(n) erhält. Dessen Gödelnummer ist nach Definition der Wert der Abbildung F(m,n). In diesem Fall ist also  F(m,n)=GN(α(n)).  Diese Erläuterungen zeigen zugleich, dass F berechenbar ist.
Da Γ nach Voraussetzung Repräsentierungen erlaubt, gibt es einen Ausdruck φ(x,y,z) mit drei freien Variablen, der diese Abbildung repräsentiert. D.h. es gilt für jede Belegung der Variablen mit natürlichen Zahlen m,n,k die Beziehungen (wir können annehmen, dass Γ widerspruchsfrei ist, da andernfalls das Resultat trivial ist)

F(m,n)=k genau dann, wenn Γφ(m,n,k),
F(m,n)k genau dann, wenn Γ¬φ(m,n,k)

und (für jede Belegung m,n für x und y)

Γ!zφ(m,n,z).

Den Fixpunkt zu einem vorgegebenen  αL1Ar  erhalten wir nun durch eine trickreiche Anwendung von φ. Wir setzen

s:=z(φ(x,x,z)α(z)).

Der Ausdruck s besitzt die Gödelnummer GN(s). Wir behaupten nun, dass der Satz

q:=sGN(s)x=z(φ(GN(s),GN(s),z)α(z))

die zu beweisende Ableitungsbeziehung Γqα(GN(q)) erfüllt.
Der Ausdruck s besitzt die einzige freie Variable x, daher gilt

F(GN(s),GN(s))=GN(sGN(s)x)=GN(q).

Aufgrund der Repräsentierungseigenschaft ist daher

Γφ(GN(s),GN(s),GN(q)).

Aus der Allaussage q erhält man durch Spezialisierung (man ersetzt die Variable z durch den Term GN(q))

q(φ(GN(s),GN(s),GN(q))α(GN(q))).

Da das Antezedens der rechten Implikation aus Γ ableitbar ist, folgt

Γqα(GN(q)).
 Dies besagt also die Ableitbarkeit der Hinrichtung.

Die aufgrund der Repräsentierbarkeit oben angeführte eindeutige Existenzaussage führt zu

Γz(φ(GN(s),GN(s),z)(z=GN(q))).

Durch Substitution ergibt sich

(z=GN(q))(α(GN(q))α(z))

und somit nach einer prädikatenlogischen Umformulierung

Γz(φ(GN(s),GN(s),z)α(GN(q))α(z)).

Da hierbei α(GN(q)) keine freie Variablen besitzt, ist auch

Γα(GN(q))(z(φ(GN(s),GN(s),z)α(z))),
und das Sukzedens ist gerade q, sodass auch die Rückrichtung ableitbar ist.