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Das Parlament repräsentiert die österreichischen Bürger.

In einer repräsentativen Demokratie trifft das Volk nicht selbst politische Entscheidungen, sondern wählt Repräsentatnten, die das tun. Die Entwicklung der repräsentativen Demokratie in Österreich ist stark mit der Entwicklung der |österreichischen Verfassung verbunden. Die repräsentative Demokratie hat ihren Anfang in der Revolution von 1848 als Bürger sich um politische Selbstbestimmung bemühten. Nach einem Rückzug in den Neo-Absolutismus konnte 1861 erstmals ein Abgeordnetenhaus gewählt werden. Das Wahlrecht wurde immer mehr ausgeweitet, seit 1918 gibt es ein geschlechtsunabhängiges, freies, allgemeines und geheimes Wahlrecht. Seit 1920 sieht die Verfassung ein Parlament mit Nationalrat und Bundesrat vor. Seit 1929 wurden an der Verfassung keine strukturellen Änderungen mehr durchgeführt. Die Verfassung von 1929 trat nach dem Zweiten Weltkrieg wieder in Kraft.


Begriffsdefinition[Bearbeiten]

Repräsentative Demokratie meint, dass politische Entscheidungen sowie die Kontrolle der Exekutive nicht wie bei der direkten Demokratie unmittelbar vom Volk ausgehen, sondern von gewählten Volksvertretern. In der Französischen Revolution schaffte die Ideen der Volkssouveränität und der Repräsentation den Durchbruch. Sie wurden als tragende Grundsätze der Verfassung formuliert. Das Konzept der Repräsentation wurde schließlich in den Verfassungskämpfen des 19. Jahrhunderts in ganz Europa ausformuliert und teilweise umgesetzt. Kerngedanken waren ein allgemeines und gleiches Wahlrecht sowie die Vertretung des ganzen Volkes durch den einzelnen Abgeordneten, der ein freies Mandat innehat. [1]

In einer repräsentativen Demokratie können Bürger ihre demokratischen Rechte in Form von Wahlbeteiligung sowie Mitwirkung in Parteien, Verbänden und Initiativen wahrnehmen. Im Zentrum dieser Form der Demokratie steht das Parlament, das die Bürger repräsentiert und ihren Willen vertritt.Es beschließt Gesetze und steuert damit die Arbeit der Regierung, kontrolliert diese und spricht ihr Vertrauen beziehungsweise Misstrauen aus. [2]

Geschichte in Österreich[Bearbeiten]

Von der Märzrevolution zum Ersten Weltkrieg[Bearbeiten]

Die Entstehung eines Parlaments sowie einer Verfassung begann mit der Revolution von 1848. Unterschiedliche Bevölkerungsgruppen kämpften für mehr politische Freiheit sowie Mitbestimmung und gegen das Regime des Staatsmannesw:Klemens Wenzel Lothar von Metternich. Am 13. März kapitulierte die Regierung. Die kaiserliche Regierung erließ im April die w:Pillersdorfsche Verfassung, hatte den Bürgern aber keine Möglichkeit zur Mitgestaltung dieser gegeben. Sie gingen auf die Straße und erzwangen das Recht zur Wahl eines konstituierenden Reichstags. Nach erneuten Revolten wurde der Reichstag aufgelöst und eine oktroyierte Verfassung trat 1849 in Kraft. Diese galt für den gesamten Staat und sah einen Reichstag vor, jedoch hatte der Kaiser große Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren. In weiten Teilen wurde diese Verfassung nie umgesetzt, nur ein beratender Reichstag wurde tatsächlich eingerichtet. Mit den Sylvesterpatenten von 1851 kehrte der Staat wieder zur absoluten Monarchie zurück, das Volk wurde von der Gesetzgebung ausgeschlossen.

Das w:Februarpatent von 1861 sah ein Zweikammernparlament vor, das ein Abgeordneten- und ein Herrenhaus beinhaltete. Nur die Abgeordneten aus dem Abgeordnetenhaus wurden gewählt, die restlichen wurden vom Kaiser ernannt. Jedoch waren aufgrund des hohen Wahlzensus nur 12 Prozent der Männer wahlberechtigt. 1867 kam es zur Dezemberverfassung und damit zu einem Halbparlamentarismus. Es gab keine Änderung des Wahlrechts. Wie schon 1861 veranlasst bestand ein Kurienwahlrecht, das an Steuerleistung gebunden war. Ein Großteil der Bevölkerung blieb von der Wahl ausgeschlossen. Unter anderem wurde 1867 auch ein Vereins- und Versammlungsrecht erlassen, das für die Etablierung neuer Parteien unerlässlich war. So konnten sich auch die unteren Volksschichten mit politischen und demokratischen Prozessen auseinandersetzen.

Schließlich entstanden drei Massenparteien: Die Christlichsoziale Partei, die Sozialdemokratische Arbeiterpartei und ein deutschnationales Lager. Vor allem die Sozialdemokratische Arbeiterpartei setzte sich für ein allgemeines und gleiches Wahlrecht ein. Das Wahlrecht wurde stetig weiterentwickelt, immer mehr Menschen durften Wählen. 1897 durften alle Männer in einer fünften Kurie zum Abgeordnetenhaus wählen, diese Kurie stellte jedoch nur 20 Prozent der Gesamtmandate. 1907 wurden schließlich die Wählerklassen abgeschafft und ein allgemeines, gleiches, direktes und geheimes Wahlrecht für Männer ab 24 Jahren geschaffen. Frauen blieben vom Wahlrecht ausgeschlossen. Durch die Wahlkreiseinteilung wurden bestimmte Nationalitäten, vor allem deutschsprachige Menschen, bevorzugt.[3][4]

Die Erste Republik[Bearbeiten]

Staatskanzler Karl Renner

Am 30. Oktober 1918 einigte man sich auf eine provisorische Verfassung und wählte eine Regierung mit den Mitgliedern der drei großen Fraktionen – der Deutschnationalen, der Christlichsozialen Partei und der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei. So wurde die Republik Deutschösterreich gegründet. Daneben bestand weiterhin der alte Staat mit kaiserlicher Regierung, Abgeordnetenhaus und Herrenhaus. Nach Protesten der Bürger verzichtete Kaiser Karl I jedoch auf seine Teilnahme an den Regierungsgeschäften, die kaiserliche Regierung war damit entmachtet. Die deutschen Abgeordneten des Reichsrates traten am 21. Oktober 1918 in Wien zur Provisorischen Nationalversammlung zusammen. Hier einigte man sich im November 1918 auf einen Verfassungsentwurf von w:Karl Renner]. Österreich wurde zur Republik. Die provisorische Nationalversammlung führte 1918 auch das Wahlrecht ohne Unterschied des Geschlechts nach Prinzip der Verhältniswahl ein. Auch Frauen konnten erstmals wählen und gewählt werden, somit gewannen sie an Repräsentation im Staat.

Am 1. Oktober 1920 wurde ein neues Verfassungsgesetz beschlossen. Wichtiger Berater war der Staatsrechtslehrer w:Hans Kelsen. Österreich wurde darin als bundesstaatliche Republik mit einem stark parlamentarisch geprägten System festgeschrieben. Auf Bundesebene gab es zwei Kammern – den vom Volk gewählten Nationalrat und den von den Landtagen beschickten Bundesrat. Die Bundesregierung wurde vom Nationalrat gewählt. Der Bundespräsident wurde ebenfalls vom Parlament gewählt, er war stark von dem Gremium abhängig. Es kam zu einem extremen Parlamentarismus sowie Zentralismus. Die Regierung war vorerst dem Nationalrat untergeordnet, sie war Willensvollstrecker der Legislative. Der Staatspräsident hatte vorerst nur repräsentative Aufgaben. [5] [6][7]

Ab 1920 führte die Christlichsoziale Partei die Regierungsgeschäfte allein. Durch die mangelnde Dialogfähigkeit der Parteien, die wechselnden Mehrheiten im Nationalrat und immer wieder stattfindende Umbildungen der Regierung wurden rasche Lösungen erschwert. Die Bevölkerung verlor an Vertrauen in die parlamentarische Demokratie. Die Christlichsoziale Partei strebte eine Verfassungsreform an, die den Parlamentarismus und die Parteiendemokratie schwächen sollte. Von einem starken vom Volk gewählten Staatsoberhaupt erwartete man sich eine heile Demokratie. 31 Die Verfassungsnovelle vom 7. Dezember 1929 war dennoch ein Kompromiss mit den Sozialdemokraten. Der Bundespräsident wurde nun direkt vom Volk gewählt, hatte aber weniger Macht, als zuvor gefordert wurde.

Es kam zu einer erneuten Schwächung des Glaubens an die Parlamentarische Demokratie, als Heimwehren, Frontkämpfer und Schutzbund immer stärker auftraten. Es kam zu dem Eindruck, man könne politische Konflikte außerparlamentarisch lösen.

Unter Kanzler w:Engelbert Dollfuß traten am 4. März 1933 die drei Nationalratspräsidenten zurück. Der Nationalrat wurde daraufhin daran gehindert, zusammenzutreten. [8] [9]

Der Austrofaschistische Ständestaat[Bearbeiten]

Dollfuß regierte daraufhin durch Verordnungen, ohne Parlament. Die Demokratie setzte er bis zur w:Maiverfassung 1934 allmählich außer Kraft. Diese wurde in einer Nationalratssitzung ohne die sozialdemokratische Oppostion beschlossen. In dieser Maiverfassung wurde festgelegt, dass Österreich ein Bundesstaat auf christlich-berufsständischer Grundlage werden sollte. Die Gesetzgebung, die zuvor Nationalrat und Bundesrat innehatten, fiel nun in die Hände der Bundesregierung. Die Mitglieder der vorberatenden Vertretungskörperschaften - einige von ihnen bildeten den Bundestag, der über Gesetzesvorlagen der Regierung beschloss - wurden vom Bundespräsidenten ernannt. Außerdem sollten sieben Berufsstände geschaffen werden, das geschah jedoch nicht. Bis 1938 war jede Opposition zur Regierung verboten. 1938 kam es schließlich zum w:Anschluss Österreichs an Deutschland und damit zur Übernahme der nationalsozialistischen Diktatur.[10][11][12]

Entwicklung in der zweiten Republik[Bearbeiten]

Die Alliierten beschlossen bereits in der w:Moskauer Deklaration im Jahr 1943, wieder ein unabhängiges Österreich herzustellen. Staatsgründer waren die politischen Parteien, die sich diesmal deutlich gegen Faschismus und Diktatur stellten und einen demokratischen Staat zu errichten suchten. Unter Karl Renner wurde eine Regierung mit allen Parteien gegründet.[13] Diese beschloss 1945, die österreichische Verfassung von 1929 und damit auch das Parlament in seiner damaligen Form wiederherzustellen.[14]

Repräsentative Demokratie im heutigen Österreich[Bearbeiten]

Repräsentative Demokratie heute[Bearbeiten]

In Österreich herrscht ein allgemeines, gleiches, unmittelbares, persönliches, geheimes und freies Wahlrecht. Es gibt es fünf verschiedene Wahlen. Jene zum Nationalrat, zu den Landtagen, zum Gemeinderat, zum Europäischen Parlament und die Bundespräsidentenwahl. Bei den meisten Wahlen herrscht ein Listenwahlrecht und Verhältniswahlrecht, nur der Bundespräsident wird durch eine Personenwahl gewählt.[15]

Das Europäische Parlament setzt sich aus 751 Abgeordneten aus allen Mitgliedsstaaten zusammen, sie werden für fünf Jahre gewählt. Die Sitze werden gemäß der Bevölkerungsanzahl der Mitgliedsstaaten verteilt.[16] Die meisten Gesetze der EU erlassen das Europaparlament und der w:Europarat gemeinsam.[17] Auf Österreich entfallen derzeit 18 Sitze.[18]

Auf Bundesebene wird das Österreichische Volk vom Parlament repräsentiert. Dieses setzt sich aus dem w:Nationalrat und dem w:Bundesrat zusammen. Der Nationalrat setzt sich aus 183 Abgeordneten zusammen, diese werden jeweils für eine fünfjährige Peroide gewählt. Gemeinsam mit dem Bundesrat ist er für die Gesetzgebung des Bundes zuständig.[19] Der Bundesrat setzt sich aus 61 Mitgliedern zusammen. Er vertritt die Interessen der Länder im Parlament, seine Mitglieder werden aus den Landtagen entsandt. Wie viele Mandatare ein Bundesland entsenden darf, hängt von dessen Einwohnerzahl ab. Nach den Landtagswahlen werden die Bundesratsmandate gemäß dem Wahlergebnis neu aufgeschlüsselt.[20] Im Parlament vertreten sind derzeit die w:Sozialdemokratische Partei Österreichs, w:Österreichische Volkspartei, w:Freiheitliche Partei Österreichs, w:Die Grünen, w:Team Stronach und w:NEOS.[21]

Die Bevölkerung eines Bundeslandes wird durch ihren jeweiligen Landtag repräsentiert. Insgesamt gibt es 448 Landtagsabgeordnete, die Anzahl an Abgeordneten unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In Oberösterreich werden diese alle sechs Jahre, überall sonst alle fünf Jahre gewählt. Die Landtage beschließen unter anderem Gesetze für die Bundesländer. Alle wahlberechtigten Bürger eines Bundeslandes dürfen an der Landtagswahl teilnehmen. In Wien und Graz gibt es zwischen den Ebenen der Landtags- und Gemeinderatswahl auch die Wahlen von Bezirksvertretungen. [22]

Bürger einer Gemeinde werden durch den w:Gemeinderat vertreten. Wahlberechtigt sind alle Bürger der Gemeinde. Die Anzahl der Gemeinderäte ist von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde abhängig. Aus den Gemeinderäten werden geschäftsführende Gemeinderäte gewählt, die einem Gemeindeausschuss vorstehen. In manchen Bundesländern wird der Bürgermeister direkt von den Bürgern gewählt.[23]

Elemente direkter Demokratie[Bearbeiten]

Im Gegensatz zur repräsentativen Demokratie zielt die direkte Demokratie auf die unmittelbare Umsetzung des politischen Willen des Volkes ab. [24] Bürger selbst sollen über die Gesetze, unter denen sie leben, bestimmen können. Kritisiert wird sie etwa, da sie Meinungen von Minderheiten nicht in Entscheidungsprozesse einzieht. Parteien können durch den verstärkten Einsatz von direkter Demokratie Kompetenzen verleiren. Wenn sie das allerdings nicht tun, riskieren sie, sich von den Wählern durch nichtbeachten ihrer Anliegen zu entfremden. [25]

Die direkte Demokratie wird heute nur in der Schweiz, in Einzelstaaten der USA und in israelitischen Kibbuzim praktiziert. Jedoch finden sich in fast allen demokratischen Systeme Elemente von direkter Demokratie. Diese stellen jedoch lediglich eine Ergänzung dar und ersetzen repräsentative Formen nicht. Repräsentative Demokratie koexistiert mit Elementen direkter Demokratie. [26]

Obwohl Österreich zuerst als repräsentative Demokratie gilt, gibt es auch hier Elemente der direkten Demokratie. Konkret sind das: das Volksbegehren, die Volksabstimmung und die w:Volksbefragung. Volksabstimmung und Volksbegehren wurden erstmals 1920 auf Bundesebene festgeschrieben und sollten ergänzenden und kontrollierenden Charakter besitzen. 1945 trat diese Bestimmung wieder in Kraft. Das w:Rundfunkvolksbegehren war 1964 das erste in Österreich durchgeführte Volksbegehren. 1978 fand die erste w:Volksabstimmung in Österreich über die Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf, 1994 die zweite Volksabstimmung über den Beitritt zur EU statt. 1989 wurde das Instrument der Volksbefragung auf Bundesebene eingeführt. [27]

Literatur[Bearbeiten]

  • Everhard Holtmann: Polit-Lexikon. Völlig überarbeitete und erweiterte Auflage. Berlin/ Boston. 2000. ISBN 978-3-486-79886-9.
  • Julia Martinovsky: Repräsentative Demokratie in Österreich am Beispiel der Volksabstimmung über das Kernkraftwerk Zwentendorf. Diplomarbeit, Wien 2012.
  • Anton Pelinka, Manfred Welan: Demokratie und Verfassung in Österreich. Wien/ Frankfurt/ Zürich. 1971. ISBN 3-203-50161-2.
  • Gerald Schowanec: Politische Kultur und Demokratie in Österreich nach 1945. Wien. 2008.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Everhard Holtmann: Polit-Lexikon. Völlig überarbeitete und erweiterte Auflage. Berlin/ Boston. 2000. S. 602.
  2. Julia Martinovsky: Repräsentive Demokratie am Beispiel der Volksabstimmung über das Kernkraftwerk Zwentendorf. Wien. 2012. S. 7.
  3. Republik Österreich Parlament: Zur Geschichte des österreichischen Parlaments. Abgerufen am 28. 7. 2017.
  4. Gerald Schowanec:Politische Kultur und Demokratie in Österreich nach 1945. Wien. 2008. S. 22-25.
  5. Österreichische Nationalbibliothek Alex: Übersicht über die österreichischen Parlamentsschriften 1848-1971. Abgerufen am 31. 7. 2017.
  6. Republik Österreich Parlament: Zur Geschichte des österreichischen Parlaments. Abgerufen am 28. 7. 2017.
  7. Manfried Welan: Die österreichische Bundesverfassung als Spiegelbild der österreichischen Demokratie. In: Anton Pelinka/ Manfried Welan (Hg.): Demokratie und Verfassung in Österreich. Wien/ Frankfurt/ Zürich. 1971. S. 27 - 30.
  8. Gerald Schowanec:Politische Kultur und Demokratie in Österreich nach 1945. Wien. 2008. S. 28.
  9. Republik Österreich Parlament: Zur Geschichte des österreichischen Parlaments. Abgerufen am 28. 7. 2017.
  10. Gerald Schowanec:Politische Kultur und Demokratie in Österreich nach 1945. Wien. 2008. S. 28.
  11. Republik Österreich Parlament: Zur Geschichte des österreichischen Parlaments. Abgerufen am 28. 7. 2017.
  12. Austria-Forum: Maiverfassung. Abgerufen am 31. 7. 2017.
  13. Gerald Schowanec:Politische Kultur und Demokratie in Österreich nach 1945. Wien. 2008. S. 30 - 33.
  14. Österreichische Nationalbibliothek Alex: Übersicht über die österreichischen Parlamentsschriften 1848-1971. Abgerufen am 31. 7. 2017.
  15. Republik Österreich Parlament: Parlament und Wahlen. Abgerufen am 28. 7. 2017.
  16. Europäisches Parlament: Aufbau und Arbeitsweise. Abgerufen am 30. 7. 2017.
  17. Europäisches Parlament: Die Legislativbefugnis. Abgerufen am 30. 7. 2017.
  18. Statista: Sitze der einzelnen Länder im Europäischen Parlament in der 8. Wahlperiode von 2014 bis 2019. Abgerufen am 31. 7. 2017.
  19. Republik Österreich Parlament: Nationalrat. Abgerufen am 30. 7. 2017.
  20. Republik Österreich Parlament: Bundesrat. Abgerufen am 30. 7. 2017.
  21. Republik Österreich Parlament: Politische Parteien. Abgerufen am 30. 7. 2017.
  22. Robert Beier (Hg.) (u.a.): Landtagswahlen und Landtage in Österreich. historisch-politische bildung. Themendossiers zur Didaktik von Geschichte, Sozialkunde und Politischer Bildung. Jahrgang 1. Heft 1. Wien. 2010. S. 15 - 20.
  23. Austria-Forum: Gemeinderat (Österreich) Abgerufen am 31. 7. 2017.
  24. Everhard Holtmann:Polit-Lexikon. Völlig überarbeitete und erweiterte Auflage. Berlin/ Boston. 2000. S. 134.
  25. Gerald Schowanec: Politische Kultur und Demokratie in Österreich nach 1945. Wien. 2008. S. 19.
  26. Everhard Holtmann: Polit-Lexikon. Völlig überarbeitete und erweiterte Auflage. Berlin/ Boston. 2000. S. 112.
  27. Demokratiezentrum Wien: Direkte Demokratie in Österreich. Abgerufen am 28. 7. 2017.

Weblinks[Bearbeiten]