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Differenzierbarkeit/K/Zusammenhang zwischen partieller Ableitung und Richtungsableitung/Fakt

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Es sei  G𝕂n  offen,  PG  ein Punkt und sei

f:G𝕂m,(x1,,xn)f(x1,,xn)=(f1(x1,,xn),,fm(x1,,xn)),

eine Abbildung.

Dann ist f in P genau dann partiell differenzierbar, wenn die Richtungsableitungen von sämtlichen Komponentenfunktionen fj in P in Richtung eines jeden Standardvektors existieren.

In diesem Fall stimmt die i-te partielle Ableitung fjxi(P) von f in P mit der Richtungsableitung (Deifj)(P) von fj in P in Richtung des i-ten Standardvektors ei überein, und f ist in P genau dann partiell differenzierbar, wenn die Richtungsableitungen in P in Richtung eines jeden Standardvektors existieren.