Diskussion:Fachbereich Rechtswissenschaft/Strafrecht

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"Entwicklung zum selbständigen Teil" Die darin enthaltene historische These dürfte falsch sein. Denn so weit es im Mittelalter öffentliches Recht gab, hatte das nichts mit Strafrecht zu tun. Die Betrachtung, dass Strafrecht öffentliches Recht ist, ist Ausdruck rechtsstaatlichen Denken, das auch die Strafgewalt durch Gesetze begrenzt. Strafrecht und öffentliches Recht haben eine Konvergenzentwicklung genommen.


Anlage der Seite[Bearbeiten]

Für die Lehre des Strafrechts enthält diese Seite interessante Inhalte und ist auch gut gegliedert. Leider ist sie aber in dieser Form recht uninteressant für die Forschung. Ich habe die Fachbereiche Zivilrecht und Öffentliches Recht mal in einer Weise untergliedert, die eine getrennte Darstellung von Inhalten zu Lehre bzw. Forschung ermöglicht. Kann man im Detail sicher noch verbessern; ich halte die Trennung aber für sinnvoll und nötig - ohne den Zusammenhang zwischen Lehre und Forschung bestreiten zu wollen: Forscher interessieren sich einfach (auch) für andere Dinge als Studenten und vice versa. Wenn hier nur Skripten entstehen, wird hier nie ein interessantes Forschungsprojekt entstehen und die gewünschte Vernetzung unter Wissenschaftlern damit nicht eintreten.

Von daher: Skripten, "Repetitorien", Kurse und Hinweise auf Lehrmaterialien (etwa didaktische Aufsätze) auf die Seiten der Lehre; Projekte, Debatten (z.B. über neue Urteile und Veröffentlichungen) etc. in die Kategorie Forschung.

Außerdem: Ich halte es für problematisch, für jede Teilfrage des Rechts hier eine Extra-Seite anzulegen. Oft bestehen dafür schon Seiten auf Wikipedia, auf die man einfach verweisen kann. Nur, wenn neue Inhalte eingestellt werden (z.B. ein neuer Kurs, eine neue Diskussion, ein neues Projekt, Nachricht etc.) empfiehlt sich m.E. eine neue Seite.

Grüße, --Gentle civilizer 23:07, 28. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]