Diskussion:Fachbereich Rechtswissenschaft

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Ich hoffe, es finden sich bald einige User, die fachkundig sind und Interesse haben, an diesem Projekt hier teilzunehmen. Alle Änderungen sollten hier diskutiert werden. Wenn etwas Neues hinzukommen soll, bedarf es keienr Diskussion. Wir sollten uns nur was das Layout und die Struktur anbelangt von anderen Fachgruppen etwas abgucken.

Die Grundstruktur soll erhalten bleiben. (Das Hauptportal!). Natürlich mit einigen Ergänzungen! Wir brauchen aber unbedingt Inhalt! Inhalte, Inhalte! Ich übernehme jetzt den Bereich BGB AT. Alle anderen müssten von anderen Freiwilligen übernommen werden! Werben bitte! ;-)

Also dann mal frohes Schaffen!

ADH

Hallo Christian,
schön, dass Du dich dem BGB AT widmen möchtest. Wenn Du Hilfe, brauchst, melde Dich. Ich werde :versuchen, einen Kurs zum Staatsorganisationsrecht zu erstellen.
Bis dann!
?uestlove 03:10, 19. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]


Hallo Leute. Hab mich hier auch einfach mal angemeldet. Ich würde gerne den strafrechtlichen Teil übernehmen (AT+BT), mich angesichts der überweltigenden Materialfülle aber auch über Mithilfe freuen. Kann aber mangels Zeit das ganze erst in den kommenden Tagen in Angriff nehmen.

Fraglich ist ;-) jedoch, wie der Fachbereich strukturiert wird. Das ist natürlich entscheidend abhängig von den darzustellenden Inhalten. Denn dazu der berühmte Satz: "Es gibt keine Aufbaufragen, es gibt nur Sachprobleme. Ich plädiere ferner sehr stark dafür, das alles was geschrieben wird, auch mit Fußnoten aus gängigen Lehrbüchern (keine Skripte!) belegt wird. Denn derartiges Material gibts im Netz schon genug. Insbesndere Defs müssen mit mindestens einer Fußnote belegt werden. Und das ganze dann am besten auch in professioneller Art und Weise; dh nicht einfach die ver*lten Definitionen ausm W/Beulke abschreiben (und dann am besten noch nicht mal als Fundstelle angeben). Das gleiche sollte mE für alle RtsGebiete gelten.

Ferner wäre ich für eine Rubrik, in der Fallsammlungen und Aufsätze aus juritischen Fachzeitschriften (zB JuS, Jura, JZ, JR etc) aufgelistet werden. BSP StrafR: hier könnte man relevante §§ als Artikel o.ä. auflisten; alle Benutzer könnten dann aus den üblichen Zeitschriften dazu gute und brauchbare (!) Fälle und/oder Aufsätze als Fundstellen dazu zusammentragen; und zu der Fundstelle einige Angaben machen: fiktives Beispiel: Roxin, Täterschaft und Teilnahme, JuS 1968, 1234: Abgrenzung Raub / Räuberische Erpressung; Abgrenzung Mittäterschaft / Anstiftung; Gewahrsamsbegriff; Gewaltbegriff; Teilnahme an § 1234; etc. Denn: wie oft hat man schon Hausarbeiten geschrieben und hätte sich eine derartige (vollständige) Übersicht auf einen Blick gewünscht.

Also, ich hoffe ich sehe das nicht als einziger so, und hoffe auf Mitstreiter und auf (positive) Resonanz.--Matlock 19:29, 19. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

P.S.: Eine Frage ist ungeklärt (oder ich hab sie hier beim überfliegen nicht gefunden) wie ist das Verhältnis von wikiversity zu wikipedia? Konkretes Bsp: viele Sachen, die in unserem Fachbereich dargestellt werden müßten, existieren schon bei wiki in ähnlicher bracuhbarer Weise. Soll man das verlinken? Einfach (unter Quellenangabe) übernehmen, untern Tisch fallen lassen?--Matlock 19:29, 19. Nov. 2006 (CET) ______________________________________________________________________________________________________[Beantworten]

Guten Abend!

Ich war mal so frei, auch für unseren Fachbereich eine "Kursbox" zu erstellen, die auch wieder ein Kolloqium enthält. Weiterhin ist mir die Idee gekommen, dass man an dieser Stelle auch eine Rubrik "Die aktuelle Entscheidung" einrichten könnte, in der man dann in regelmäßigem Abstand (vielleicht 1 oder 2 Monate) interessante und richtungsweisende Entscheidungen der oberen Gerichte verlinkt. In einem dazugehörigen Blog könnte man über diese diskutieren oder über offene Fragen nachdenken.

Über konstruktive Kritik und weitere Vorschläge wäre ich dankbar.

?uestlove

Hallo ?uestlove, viel Erfolg bei Euren Vorhaben. Insbesondere die Idee einer Rubrik "Die aktuelle Entscheidung" finde ich klasse. Herzliche Grüße --Frank Schulenburg 00:29, 19. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]



Hallo zusammen,

finde dieses Projekt interessant und habe mich heute mal angemeldet. Habe auch eine Restrukturierung der Institute öffentliches Recht (mein Interessenschwerpunkt) und Privatrecht vorgenommen. Das war bisher zu sehr an den studentischen Skripten ausgerichtet und zu wenig an der tatsächlichen Gliederung der Fachbereiche/Fakultäten bzw. den veniae legendi.

Zum Bereich Kirchenrecht: es ist natürlich nicht ganz richtig, dafür ein fünftes Institut zu etablieren. Normalerweise gibt es das Staatskirchenrecht als Unterfach des ÖffRs, außerdem das kanonische Recht als eines der drei Teilgebiete der Rechtsgeschichte. Beantrage daher die "Schließung" dieses Instituts und Restrukturierung wie angegeben. Würde dazu gerne Meinungen hören. Außerdem: Wo, außer in München, kann man heute noch kirchliches Recht studieren (von der Möglichkeit, einen Dr.iur.utr. zu erwerben, mal abgesehen)?

Zur Frage von Matlock: Ja, ich bin stark dafür, dass man soweit wie möglich auf Wikipedia-Artikel verlinkt und hier weniger selbständige Inhalte (außer zu Lehrzwecken) einstellt. Double Work erschwert auch nur die Aktualisierung. Die Wikiversity sollte für Diskussion, für aktuelle Fragen, Fälle, Bücher, für gemeinsame Projekte reserviert sein. Möglich wäre übrigens auch eine Kategorie "Klassiker" für die Vorstellung und Diskussion altbekannter Fälle oder Texte.

Beste Grüße --Gentle civilizer 17:47, 28. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]


"Double Work erschwert auch nur die Aktualisierung" - da ich gerade ein wenig durch durch wikimedia-Schwesterprojekte gesurft bin, kommt mir nicht nur die Frage wie dass Verhältnis des Fachbereichs:ReWi zur Wikipedia steht, sondern vor allem auch der Bezug zu den Wikibooks, konkret: zum b:Regal:Rechtswissenschaft und seinen Unterpunkten? Grüße, --Erzer 01:02, 29. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Name des Fachbereichs[Bearbeiten]

Hallo, ich bin übrigens irritiert über den Namen, der diesem Fachbereich gegeben wurde: Es gibt nur DIE EINE WISSENSCHAFT VOM RECHT, also die Rechtswissenschaft, und nicht die Rechtswissenschaften (Pl.). Kann man das bitte dringend ändern? Bzw. ist das überhaupt möglich, weil dann alle untergeordneten Seiten mitgeändert werden müssten? --Gentle civilizer 20:54, 28. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Das ist möglich und bedarf nur eines kleinen Arbeitsaufwandes. Du kannst oben bei den Reitern (wo auch "bearbeiten" zu finden ist) die Schaltfläche "verschieben" anklicken. In der dann folgenden Seite kannst Du den neuen Namen eintragen. Es wird automatisch eine Weiterleitung von der alten auf die neue Seite angelegt, so dass prinzipiell alle alten Links auch zum Inhalt unter dem dann neuen Titel führen. Ansonsten verwendest Du die Funktion Spezial:Whatlinkshere/Fachbereich Rechtswissenschaft, um nach Links zu forsten. Diese kannst Du dann nach und nach umändern. Hardern 23:06, 28. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

ADH Wenn wir aber auch Kirchenrecht einbeziehen haben wir wieder iura und nicht bloß ius. Also war die Bezeichnung Rechtswissenschaften in unserem absichtlich allgemein gestellten Portal durchaus korrekt. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 217.85.113.237 (DiskussionBeiträge) 00:33, 15. Mär. 2007)


von hier kopiert, damit es auch in der Zukunft gesehen wird:

Hallo Erkan, mir fällt gerade auf, dass der Fachbereich den Singular verwendet, während die Kategorie den Plural nutzt. Ich halte es für besser, wenn die Bezeichnungen übereinstimmen würden. Was hältst Du davon? Könntest Du das einen Bot machen lassen? --Exxu 17:46, 1. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

siehe dazu auch: Diskussion:Fachbereich Rechtswissenschaft#Name des Fachbereichs :-) evtl. ist's einfacher den Fachbereichsnamen mit dem Plural zu nehmen ? Ist wahrschl. Ansichtssache. Man könnte ja 'ne kleine Umfrage starten ?
zu Bots: ich frage mal rum. ----Erkan Yilmaz (Wikiversity:Chat, wiki blog) 17:56, 1. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Evtl. hilft auch der Artikel bei der Wikipedia: Rechtswissenschaften
Als Rechtswissenschaften werden jene Wissenschaften bezeichnet, deren Erkenntnisgegenstand das Recht ist. Oft wird auch die Bezeichnung "Rechtswissenschaft" (in der Einzahl) verwendet, und zwar meist dann, wenn von der zentralen Rechtswissenschaft, der Rechtsdogmatik, die Rede ist, die oft mit der Rechtswissenschaft schlechthin gleichgesetzt wird. Dabei wird jedoch nicht berücksichtigt, dass sich neben der Rechtsdogmatik auch andere Disziplinen dem Recht widmen, die gänzlich verschiedene Methoden und Forschungstraditionen aufweisen.
Quelle: Artikel Rechtswissenschaften. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 29. September 2007, 17:12 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Rechtswissenschaften&oldid=37272349 (Abgerufen: 1. Februar 2008, 17:05 UTC) ----Erkan Yilmaz (Wikiversity:Chat, wiki blog) 18:07, 1. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich habe ja nichts gegen den Plural. Mir missfällt nur die unterschiedliche Handhabung in der Bezeichnung des Fachbereichs und der Kategorie. Meinetwegen könnte ja der Fachbereich (aber eben dummerweise auch alle Unterseiten) verschoben werden. Und dies geht entweder von Hand oder mittels Bot. Es sind zur Zeit 23 Seiten. Nicht zu vergessen: die Links auf jede dieser Seiten. --Exxu 19:19, 1. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Da hast du vollkommen Recht. Ich frage mal ein paar Beteiligte aus dem Fachbereich, wie die's gerne hätten, ok ? Und MichaelFrey's Bot hat sich zur Verfügung gestellt für die Umbenennungen, falls gewünscht, ----Erkan Yilmaz (Wikiversity:Chat, wiki blog) 20:02, 1. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich sage mal: Macht das, was weniger Arbeit/Aufwand macht. Das Problem ist folgendes: Rechtswissenschaft ist die Wissenschaft vom Recht. Rechtswissenschaften sind die Wissenschaften, die sich mit dem Recht befassen. Also auch solche, die sich nur am Rand mit Recht befassen, wie etwa die Philosophie, die Geschichte, die Soziologie. Jetzt der Clou: Obwohl die Rechtswissenschaft alles definiert, schafft sie es nicht bei dem Themengebiet, dass sie selbst behandelt – dem Recht. Seit Jahrtausenden wird versucht, Recht zu definieren. Es will aber einfach nicht gelingen. Dementsprechend könnte man bei einem weiten Verständnis von Recht die genannten Randbereiche durchaus selbst dem Recht zuschlagen. Dann wäre der Begriff Rechtswissenschaft korrekt.
Ein größeres Problem sehe ich bei dem Argument von ADH von wegen Kirchen-/kanonisches Recht. Es ist nämlich durchaus so, dass in dem Bereich eigene Doktortitel vergeben werden (Dr. iur. can. oder so) und eine eigene Lehrbefähigung für dieses Fach (oder wie auch immer) erteilt wird. Jedoch wird das zunehmend seltener. Ginge man von einer Zweiteilung des weltlichen und des kanonischen Rechts aus, müsste es Rechtswissenschaften heißen, sofern das kanonische Recht nicht weggelassen werden soll.
-- heuler06 20:53, 1. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]


Hallo!Ich sehe das so wie heuler: Rechtswissenschaft ist für mich die Lehre der -systematischen- Dogmatik,des materiellen Inhalts.Unter Rechtswissenschaften verstehe ich ebenso jede mögliche Wissenschaftsform,die sich in einer Punkt dem Recht widmet. Übrigens sehe ich kein Problem darin,dass der Begriff "Recht" nicht genau definiert ist - hier geht es ja eher um die Frage "Wissenschaft" oder "Wissenschaften".--mooony 19:28, 6. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]