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Garben/Homomorphismus/Isomorphismus/Lokaler Test/Fakt/Beweis

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Beweis

Die Hinrichtung ist trivial. Für die Rückrichtung ist zu zeigen, dass

(U)𝒢(U)

für jede offene Teilmenge  UX  bijektiv ist. Ohne Einschränkung sei  U=X.  Die Injektivität ergibt sich aus Fakt. Zum Nachweis der Surjektivität sei nun  t𝒢(X)  vorgegeben. Zu jedem Punkt  PX  gibt es ein eindeutiges

sPP

mit

φP(sP)=tP.

Jedes sP wird repräsentiert durch ein

rP(UP),

wobei UP eine offene Umgebung von P bezeichnet. Dabei hat φ(rP) die Eigenschaft, dass es im Halm 𝒢P mit tP übereinstimmt. Daher gibt es eine eventuell kleinere offene Umgebung  PVPUP,  auf der  φ(rP)|VP=t|VP  gilt. Wir ersetzen UP durch VP und haben eine offene Überdeckung

X=PXVP

und Schnitte

rP(VP),

die jeweils auf t|VP abbilden. Wir betrachten zwei Schnitte rP und rQ auf dem Durchschnitt VPVQ. Für einen Punkt

ZVPVQ

ist  (rP)Z=(rQ)Z,  da beide unter der bijektiven Abbildung φZ auf tZ abgebildet werden. Nach Fakt folgt

rP|VPVQ=rQ|VPVQ.

Somit gibt es aufgrund der zweiten Garbeneigenschaft ein globales Element  r(X)  mit

r|VP=rP

für alle P. Wegen der ersten Garbeneigenschaft ist  φ(r)=t,  da dies auf den VP gilt.