Es seien nun
ein Untervektorraum eines
-Vektorraumes
;
eine Halbnorm;
ein lineares Funktional, für das
für alle
gilt.
Dann gibt es ein lineares Funktional
, so dass
und.
für alle
gilt.
Der Beweis gliedert sich in zwei Teile:
- Die Erweiterung des Funktional mit Definitionsbereich
auf
um eine weitere Dimension.
- Anwendung des Lemmas von Zorn auf beliebige Erweiterungen, wobei die partielle Ordnung durch die Mengeninklusion der Unterräume
definiert wird.
Beweisteil 1: Eindimensionale Erweiterung des Funktionals
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Sei nun
und
der von
und
erzeugte Untervektorraum. Das Funktional
wird nur auf
mit dem Definitionsbereich erweitert.
Beweisschritt 1.1: Eigenschaften Linearität
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Unter der Ausnutzung der Eigenschaften der Linearität muss das gesuchte lineare Funktional
die folgende Eigenschaft für ein
erfüllen:

Die Aufgabe in Beweisteil 1 besteht also darin, ein
zu finden, das die Eigenschaft
für alle
erfüllt.
Beweisschritt 1.2: Beschränktheit durch die Halbnorm
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Für ein beliebiges
wird nun ein lineares Funktional
definiert mit:

Für alle
gilt die Bedingung
. Das gesuchte
wird aus der Menge der lineare Funktionale
bestimmt.
Beweisschritt 1.3: Beschränktheit durch die Halbnorm
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Wenn ein lineares Funktional
die Eigenschaft
erfüllt, gilt für alle
die Bedingung:

Beweisschritt 1.3: Beschränktheit durch die Halbnorm - Fallunterscheidnng
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Wir betrachten nun diese Gleichung mit einer Fallunterscheidung für
und
- Fall 1:

- Fall 2:

- Fall 3:

Beweisschritt 1.4: Beschränktheit durch die Halbnorm - Fall 1
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Fall 1
: In diesem Fall ist
und die Ungleichung
sogar für beliebige
Beweisschritt 1.5: Beschränktheit durch die Halbnorm - Fall 2
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Fall 2
: Für
und Multiplikation der Gleichung mit
erhält man die Ungleichung:

Damit erhält man
bzw.
für alle
.
Beweisschritt 1.6: Beschränktheit durch die Halbnorm - Fall 3
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Fall 3
Für
und Multiplikation der Gleichung mit
erhält man die Ungleichung:

Damit erhält man
bzw.
für alle
.
Beweisschritt 1.7: Ungleichungskette für alpha
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Die Fallunterscheidung liefert also folgende Ungleichungskette für
, die ein gesuchtes lineares Funktional
erfüllen für beliebige
erfüllen muss:

Da
fest gewählt werden muss, kann das nur extieren, wenn für alle
auch die folgenden Ungleichung gilt:

Beweisschritt 1.8: Ungleichungskette für Infimum und Supremum
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Wir zeigen nun in 1.8. dass die folgenden Ungleichung für das Supremum
und Infimum
gilt:

Wenn diese Ungleichung gilt, kann das gesuchte
aus dem Intervall
beliebig gewählt werden.
Bemerkung 1.8.0: Ungleichungskette für Infimum und Supremum
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Das Supremum
und Infimum
wird bzgl.
gebildet und hängt damit von der Wahl von
und
ab.
Beweisschritt 1.8.1: Ungleichungskette für Infimum und Supremum
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Für alle
gilt

und man erhält
.
Beweisschritt 1.8.2: Ungleichungskette für Infimum und Supremum
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Da die Aussage
für alle
gilt erhält man die Aussage ebenfalls für das Infimum und Supremum und
mit:

Wähle nun ein beliebiges
und definiere die gesuchte Erweiterung
mit
kann nur induktiv auf
erweitern und damit kann man immer weiter die Funktionale auf Obermenge von dem gegebenen
erweitert. Nun fehlt noch der zweite Beweisteil über das Lemma von Zorn, dass man in unendlichdimensionalen Vektorräume auch auf ganz
das lineare Funktional erweitern kann.
Beweisteil 2: Anwendung des Lemma von Zorn
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Für die Anwendung des Lemmas von Zorn definiere wir zunächst ein Menge
von Paaren
mit:
ist eine Untervektorraum von
,
ist ein lineares Funktional auf
,
und
.
Beweisschritt 2.1: Definition partiellen Ordnung
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Auf der Menge
von Paaren
definiert man nun eine partielle Ordnung:

Beweisschritt 2.2: Eigenschaften der Menge
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Die Menge
von Paaren
besitzt folgende Eigenschaften:
, da
aus der Voraussetzung des Satzes die Eigenschaften erfüllt.
- Für eine Kette
mit
(d.h. es gibt eine totale Ordnung auf
) kann z.B. über die sukzessive Erweiterungen
ein Kette konstruieren.
Beweisschritt 2.3: Ketten haben obere Schranken
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Wir zeigen nun, dass unter den oben genannte Voraussetzungen Ketten obere Schranken besitzen. Wenn diese Eigenschaften der partiell geordneten Menge gegeben ist, kann man das Lemma von Zorn auf
anwenden.
- Sei
eine Kette und
ist ein Untervektorraum von
.
Im Allgemeinen ist die Vereinigung von zwei Untervektorräumen nicht notwendigerweise wieder ein Untervektorraum. In diesem Fall gilt die Aussage aber, weil durch die vollständige Ordnung auf
eine Mengeninklusion zwischen zwei beliebige Paare
mit
und
gilt.
Beweisschritt 2.4: Definition eines Funktionals für obere Schranken
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Mit
ist ein Untervektorraum definiert für die Kette. Für eine obere Schranke der Kette benötigt man noch ein lineares Funktional
, das mit
auch ein Element in
ist:
- Sei
, dann gibt es ein
mit
.
- Definiere nun
. Diese Definition ist u.a. durch die vollständige Ordnung auf
wohldefiniert, da mit
auch
erfüllt ist.
Beweisschritt 2.5: Maximale Elemente existieren
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Mit dem Lemma von Zorn existieren nun maximale Elemente in
in
. Wir nehmen nun an, dass ein solches maximales Element
die Eigenschaft besitzt, dass
wäre. Dann existiert aber ein
, mit dem man
auf eine Obermenge
erweitert und analog zum Beweisteil 1 eine Paar
definieren, das die Eigenschaft
erfüllt. Dies wäre aber ein Widerspruch zu der Annahme, dass
bereits maximal ist.
Zusammen mit Beweisteil 1 und 2 gilt nun die Behauptung des Satzes von Hahn-Banach im reelen Fall.
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