Kurs:Urheberrecht im Internet/V-Schöpfungshöhe

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FEB
15-17

· Schöpfungshöhe

Für das Vorliegen von Urheberrecht ist es erforderlich, daß das betreffende Objekt Schöpfungshöhe aufweist. Wenn Schöpfungshöhe vorliegt, spricht man von Werken im rechtlichen Sinn. Werke im Sinne des Urheberrechts sind persönliche geistige Schöpfungen, haben also immer Schöpfungshöhe. Schöpfungshöhe und Werkcharakter sind jedoch nicht die einzigen Kriterien für urheberrechtlichen Schutz. Auch Werke mit unbestrittener Schöpfungshöhe können (etwa nach Ablauf der Regelschutzfrist oder als amtliche Werke) gemeinfrei sein.