Beweis
Beide Seiten sind lokal in
, wir können also annehmen, dass
ein triviales Bündel
(mit einem
-Vektorraum
)
ist. Es seien
konstante Basisschnitte von
, d.h.
ist konstant gleich einem Vektor
,
und diese Vektoren bilden eine Basis von
. Wenn die Gleichheit für diese
(und beliebige
)
gezeigt ist, so folgt sie allgemein. Man kann ja jeden Schnitt
in
eindeutig als
mit Koeffizientenfunktionen
schreiben. Damit gilt unter Verwendung der
-Linearität der beiden Seiten und der Leibnizregel für die konstanten Schnitte
(s.u.)
und
der Produktregel
die Beziehung

Es sei also nun
ein Schnitt, der konstant gleich
ist. Es sei
.
Wegen
können wir weiter annehmen, dass
ist. Dann ist
und wir müssen nur noch den vorderen Summanden betrachten. Der Tangentialraum von
in
ist gleich
, und da der Nullschnitt für einen linearen Zusammenhang nach
Aufgabe
horizontal ist, ist diese Zerlegung auch die Zerlegung in Horizontal- und Vertikalraum. Die vertikale Ableitung
im Punkt
ist die Gesamtabbildung
-
und da

konstant ist, ist dies gleich

.