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Normierte Räume/Kompakter Operator/Charakterisierung/Fakt/Beweis

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Beweis

Von (1) nach (2) ist eine Einschränkung. Es sei (2) erfüllt. Dann ist die Eigenschaft überhaupt für jede offene oder abgeschlossene Kugel erfüllt. Eine beliebige beschränkte Teilmenge T ist in einer Kugel enthalten und damit ist der Abschluss ihres Bildes nach Fakt ebenfalls kompakt, es gilt also (1).

Es sei (1) erfüllt und eine beschränkte Folge in V gegeben. Dann liegt die Bildfolge in einer kompakten Teilmenge von W und besitzt nach Fakt (für diese Richtung braucht man keine abzählbare Basis der Topologie) eine konvergente Teilfolge. Also gilt (3).

Es sei nun (3) erfüllt und  TV  beschränkt. Es ist die Kompaktheit von φ(T) zu zeigen. Es sei wn, n, eine Folge in φ(T). Es gibt dann eine Folge  vnT  mit

d(φ(vn),wn)1n.

Aufgrund der Eigenschaft (3) gibt es eine Teilfolge vnk derart, dass φ(vnk) gegen ein Element  wφ(T)  konvergiert. Doch dann konvergiert auch die Teilfolge wnk gegen w.