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Stetige Funktion/Abgeschlossenes beschränktes Intervall/Maximum wird angenommen/Fakt/Beweis/Aufgabe/Lösung

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Nach dem Zwischenwertsatz wissen wir, dass das Bild J:=f([a,b]) ein Intervall ist.

Wir zeigen zunächst, dass J (nach oben und nach unten) beschränkt ist. Wir nehmen dazu an, dass J nicht nach oben beschränkt ist. Dann gibt es eine Folge (xn)n in I mit f(xn)n. Nach Fakt besitzt (xn)n eine konvergente Teilfolge. Da [a,b] abgeschlossen ist, gehört der Grenzwert der Teilfolge zu [a,b]. Wegen der Stetigkeit muss dann auch die Bildfolge konvergieren. Die Bildfolge ist aber unbeschränkt, sodass sie nach Fakt nicht konvergieren kann, und sich ein Widerspruch ergibt.

Es sei nun y das Supremum von J. Es gibt eine Folge (yn)n in J, die gegen das Supremum konvergiert. Nach Definition von J gibt es eine Folge (xn)n mit f(xn)=yn. Für diese Folge gibt es wieder nach Fakt

eine konvergente Teilfolge. Es sei x der Grenzwert dieser Teilfolge. Somit ist aufgrund der Stetigkeit f(x)=y und daher yJ.