Fachbereich Rechtswissenschaft/Strafrecht
Vollständige Angaben der zitierten Literatur
Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, hat sich aber im Laufe der Zeit zu einem methodisch selbständigen Teil entwickelt.
Das Strafrecht besteht aus der Summe aller Vorschriften, die Voraussetzungen oder Folgen eines mit Strafe oder mit Maßregeln der Besserung oder Sicherung bedrohten Verhaltens regeln [1], so dass sich das (materielle) Strafrecht nicht nur aus den Normen des StGB zusammensetzt. Als Hauptstrafe kennt das StGB die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe (§§ 38 - 43 StGB). Als Nebenstrafen kennt es das Fahrverbot (§ 44 StGB).
Das Strafrecht kann in das „materielle Strafrecht“ und das „formelle Strafrecht“ unterteilt werden. Das „materielle Strafrecht“ beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen. Jedoch ist im universitären Studium die Rechtsfolgenseite (jedenfalls im Schwerpunkt) dem Wahlfach/Schwerpunktbereich Kriminologie/Kriminalwissenschaften vorbehalten. Das „formelle Strafrecht“ ist das Strafverfahrensrecht. Es beschreibt das „Wie“ der Durchsetzung des materiellen Strafrechts.
Nicht zum Strafrecht zählt das Recht der Ordnungswidrigkeiten; es bildet einen eigenen Rechtsbereich innerhalb des öffentlichen Rechts, in dem Übertretungen mit Bußgeldern belegt werden.
Fächer des Strafrechts
[Bearbeiten]Auch das Strafrecht wird - wie z.B. das Schuldrecht - in einen allgemeinen Teil (AT) und einen besonderen Teil (BT) einge„teilt“.
Der allgemeine Teil zieht – wie in allen Rechtsgebieten – das allgemeine vor die Klammer. Wichtige AT-Materie ist unter anderem: Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt, Unterlassensstrafbarkeit, Vorsatz, Irrtümer, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe. BT-Materie sind die einzelnen Delikte, wie Mord und Totschlag, Raub, Diebstahl usw.
Das Strafprozeßrecht, auch Strafverfahrensrecht genannt, beinhaltet schließlich alle gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des formalen Ablaufs eines Strafverfahrens. Es wird daher als formelles Strafrecht bezeichnet, während das materielle Strafrecht die inhaltliche Prüfung eines Tatvorwurfs betrifft.
Die Fächer des Strafrechts im einzelnen sind:
- Strafrecht - Allgemeiner Teil
- Strafrecht - Besonderer Teil
- Strafprozessrecht
Rechtsgrundlagen (Deutschland)
[Bearbeiten]Materielles Strafrecht
[Bearbeiten]Den bedeutendsten Teil des materiellen Strafrechts enthält als sog. Kernstrafrecht
- das Strafgesetzbuch (StGB).
Daneben umfasst eine Vielzahl von Spezialgesetzen ebenfalls Strafvorschriften, die als Nebenstrafrecht bezeichnet werden, wie etwa
- Wirtschaftsgesetze - Straßenverkehrsgesetz - Tierschutzgesetz
das Wertpapierhandelsgesetz, das Börsengesetz, das Depotgesetz, ferner das Patentgesetz, das Markengesetz oder das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, das allein rund dreihundert Straf- und Bußgeldtatbestände aufweist.
Die Einordnung von Straftatbeständen in das Kern- oder Nebenstrafrecht kann auf die kriminalpolitische Bedeutung der Vorschriften hinweisen. So war beispielsweise Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (jetzt § 299 StGB) bis 1997 in § 12 UWG, also im Nebenstrafrecht geregelt und wurde ins Kernstrafrecht überführt, um das Bewusstsein der Bevölkerung zu sensibilisieren, dass es sich bei der Korruption nicht allein um ein Problem der Wirtschaft handelt, sondern auch um ein allgemein sozialethisch zu missbilligendes Verhalten.
Formelles Strafrecht (Deutschland)
[Bearbeiten]=> Strafverfahren
- das Jugendgerichtsgesetz (JGG),
- das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG),
- die Strafprozessordnung (StPO),
- das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) u.a.
Repetitorium und Aufsätze (in juristischen Zeitschriften)
[Bearbeiten]Allgemeiner Teil
[Bearbeiten]Hier sind links zu Artikel, in denen Quellen in juristischen Fachzeitschriften angegeben sind, die die Fallbearbeitung anbelangen:
§§ im StGB | Bezeichnung |
---|---|
§§ 1- 10 | Geltungsbereich |
§§ 11 - 12 | Sprachgebrauch |
§§ 13 - 21 | Grundlagen der Strafbarkeit |
§§ 22 - 24 | Versuch und Rücktritt |
§§ 25 - 31 | Täterschaft und Teilnahme |
§§ 32 - 35 | Notwehr und Notstand |
Besonderer Teil
[Bearbeiten]§§ im StGB | Bezeichnung |
---|---|
§§ 110 - 121 | Widerstand gegen die Staatsgewalt |
§§ 123 - 145 | Straftaten gegen die öffentliche Ordnung |
§§ 146 - 152a | Geld- und Wertzeichenfälschung |
§§ 153 - 163 | Falsche uneidliche Aussage und Meineid |
§§ 163 - 165 | Falsche Verdächtigung |
§§ 166 - 168 | Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen |
§§ 169 - 173 | Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie |
§§ 174 - 184c | Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung |
§§ 185 - 200 | Beleidigung |
§§ 201 - 210 | Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs |
§§ 211 - 222 | Straftaten gegen das Leben |
§§ 223 - 233 | Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit |
§§ 234 - 241a | Straftaten gegen die persönliche Freiheit |
§§ 242 - 248c | Diebstahl und Unterschlagung |
§§ 249 - 256 | Raub und Erpressung |
§§ 257- 262 | Begünstigung und Hehlerei |
§§ 263 - 266b | Betrug und Untreue |
§§ 267 - 282 | Urkundenfälschung |
Fallsammlungen (ausformuliert in Zeitschriften)
[Bearbeiten]Allgemeiner Teil
[Bearbeiten]§§ im StGB | Bezeichnung |
---|---|
§§ 1- 10 | Geltungsbereich |
§§ 11 - 12 | Sprachgebrauch |
§§ 13 - 21 | Grundlagen der Strafbarkeit |
§§ 22 - 24 | Versuch und Rücktritt |
§§ 25 - 31 | Täterschaft und Teilnahme |
§§ 32 - 35 | Notwehr und Notstand |
Besonderer Teil
[Bearbeiten]§§ im StGB | Bezeichnung |
---|---|
§§ 110 - 121 | Widerstand gegen die Staatsgewalt |
§§ 123 - 145 | Straftaten gegen die öffentliche Ordnung |
§§ 146 - 152a | Geld- und Wertzeichenfälschung |
§§ 153 - 163 | Falsche uneidliche Aussage und Meineid |
§§ 163 - 165 | Falsche Verdächtigung |
§§ 166 - 168 | Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen |
§§ 169 - 173 | Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie |
§§ 174 - 184c | Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung |
§§ 185 - 200 | Beleidigung |
§§ 201 - 210 | Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs |
§§ 211 - 222 | Straftaten gegen das Leben |
§§ 223 - 233 | Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit |
§§ 234 - 241a | Straftaten gegen die persönliche Freiheit |
§§ 242 - 248c | Diebstahl und Unterschlagung |
§§ 249 - 256 | Raub und Erpressung |
§§ 257- 262 | Begünstigung und Hehlerei |
§§ 263 - 266b | Betrug und Untreue |
§§ 267 - 282 | Urkundenfälschung |
Externe links
[Bearbeiten]Ausformulierte Fälle
[Bearbeiten]website | Beschreibung |
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Aufbauschemata
[Bearbeiten]website | Beschreibung |
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Zeitschriften-Artikel zur Examensvorberietung
[Bearbeiten]website | Beschreibung |
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FaMoS (Fall des Monats) | Examensrelevante Rechtsprechung wird aufbereitet dargestellt auf maximal 6 Seiten. Aufbau der Darstellung: 1. Sachverhalt, 2. Problem(e) und bisheriger Meinungsstand, 3. Kernaussagen der Entscheidung, 4. Bedeutung für Ausbildung und Praxis und 5. Kritik. Betrieben und betreut vom Lehrstuhl Prof. Dr. Marxen HU Berlin |
ZIS Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik | Kostenlose, monatlich erscheinende Online-Zeitschrift. Herausgeber: Prof. Dr. Roland Hefendehl, Prof. Dr. Andreas Hoyer, Priv. Doz. Dr. Thomas Rotsch, Prof. Dr. Dr. h.c. Bernd Schünemann |
Quellen
[Bearbeiten]- ↑ Roxin, StrafR AT I, § 1, Rn. 1