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Teilbarkeitstheorie (Z)/Beziehungen zwischen ggT und kgV/Fakt/Beweis

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Beweis
  1. Zunächst ist natürlich das Produkt ab ein gemeinsames Vielfaches von a und b. Es sei also f irgendein gemeinsames Vielfaches, also f=ua und f=vb. Nach Fakt gibt es im teilerfremden Fall Zahlen  r,s  mit  ra+sb=1.  Daher ist
    f=f1=f(ra+sb)=fra+fsb=vbra+uasb=(vr+us)ab

    ein Vielfaches von ab.

  2. Die Existenz von c und d ist klar. Hätten c und d einen gemeinsamen Teiler  e1,1,  so ergäbe sich sofort der Widerspruch, dass eggT(a,b) ein größerer gemeinsamer Teiler von a und b wäre.
  3. Die rechte Seite ist offenbar ein gemeinsames Vielfaches von ga und gb. Es sei n ein Vielfaches der linken Seite, also ein gemeinsames Vielfaches von ga und gb. Dann kann man n=uga und n=vgb schreiben. Damit ist  uga=vgb  und somit ist  k:=ua=vb  (bei g0; bei g=0 ist die Behauptung direkt klar) ein gemeinsames Vielfaches von a und b. Also ist  n=gk  ein Vielfaches der rechten Seite.
  4. Wir schreiben unter Verwendung der ersten Teile
    ggT(a,b)kgV(a,b)=ggT(a,b)kgV(c(ggT(a,b)),d(ggT(a,b)))=ggT(a,b)ggT(a,b)kgV(c,d)=ggT(a,b)ggT(a,b)cd=cggT(a,b)dggT(a,b)=ab.