Beweis
Die Implikation
folgt aus
Fakt.
Es sei umgekehrt die Eigenschaft
erfüllt. Wir geben eine auf
definierte Funktion
an, die differenzierbar ist und deren
Gradientenfeld
gleich dem vorgegebenen Vektorfeld ist. Dazu sei ein Punkt
fixiert. Für jeden Punkt
gibt es einen
stetig differenzierbaren Weg
-
mit
und
.
Wir setzen
-

Aufgrund der vorausgesetzten Wegunabhängigkeit des Integrals ist
wohldefiniert. Wir müssen zeigen, dass diese so definierte Funktion in jedem Punkt
und in jede Richtung
differenzierbar
ist und die Richtungsableitung mit
übereinstimmt. Dazu betrachten wir
-

wobei
der verbindende lineare Weg von
nach
auf
sei
(und
hinreichend klein sei, damit
ist).
Für den
Differentialquotienten
ist

Somit existiert die Richtungsableitung von
in Richtung
und hängt stetig von
ab. Diese Gleichung zeigt ferner
-

sodass
das Gradientenfeld zu
ist.