Berliner Appell für eine Offene Wissenschaft – Handlungsempfehlungen für Wissenschaftseinrichtungen
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Offene Wissenschaft macht den wissenschaftlichen Prozess von der Datenerhebung bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse offen zugänglich, nachvollziehbar und nutzbar. Dadurch soll nicht nur die Qualität wissenschaftlicher Forschung und Lehre, sondern auch der Wissenstransfer in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik verbessert werden. Im Rahmen des Fellow-Programms Freies Wissen haben die geförderten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler des Programmjahres 2016/2017 gemeinsam mit ihren Mentorinnen und Mentoren die folgenden fünf Handlungsempfehlungen entwickelt. Sie richten sich an wissenschaftliche Institutionen und zielen darauf ab, die Rahmenbedingungen für Offene Wissenschaft zu verbessern und die Öffnung von Wissenschaft auf institutioneller Ebene zu fördern.
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1. Open Research Policy
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Wissenschaftseinrichtungen sollten sich klar zu Offener Wissenschaft bekennen. Schon kleine Signale der Unterstützung - etwa im Rahmen von Presse- und Social-Media-Äußerungen - können viel bewirken. Mittelfristig sollte jede Einrichtung ihre Grundsätze zu offener Wissenschaftsmethodik mit ethischer Verbindlichkeit ausformulieren.[1]
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2. Personelle Verankerung
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Wissenschaftseinrichtungen sollten Verantwortliche für Offene Wissenschaft ernennen. Diese sollen vor allem nach innen wirken, also Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihren offenen Forschungsaktivitäten beraten und unterstützen. Soweit die Stellenlage keine Vollzeitstelle zulässt, ist die Nebentätigkeit angemessen anzuerkennen und ggf. freizustellen.
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3. Förderung durch Personalpolitik
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Berufungskommissionen sollten das Thema Offenheit bereits in Ausschreibungen einfordern. Beiträge zur Offenheit der Wissenschaft gehören auf die Kriterienliste für Berufungen und sollten in der Publikationsliste der Bewerberinnen und Bewerber besonders gewürdigt werden. Der Einsatz für eine offene Wissenschaft sollte in die Zielvereinbarungen der Professuren integriert werden.[2]
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4. Anerkennung in der Lehre
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Wissenschaftseinrichtungen mit Lehrbetrieb sollten den Mehraufwand für offene Wissenschaft und die Erstellung offener Lehrmaterialien (Open Educational Resources) honorieren, zum Beispiel durch Deputatsreduktionen.
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5. Anerkennung in der Forschung
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Offene Wissenschaft macht Forschung transparenter und damit glaubhafter, belastbarer und kollaborativer. Ergebnisse können frei eingesehen und nachgenutzt werden. Das ist gute Wissenschaftspraxis, die durch Preise auf Fakultäts- oder Institutsebene (mit oder ohne Dotierung) honoriert werden sollte.[3]
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