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Äußeres Maß/Zerlegungseigenschaft/Definition

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Zerlegungseigenschaft (äußeres Maß)

Es sei M eine Menge, 𝒫 ein Präring auf M,

μ:𝒫⟶ℝ‾≥0

ein äußeres Maß auf M und μ~ die Fortsetzung von μ auf die Potenzmenge 𝔓(M). Man sagt, dass eine Teilmenge  Z⊆M  die Zerlegungseigenschaft besitzt, wenn für alle  S⊆M  die Gleichheit  μ~(S)=μ~(S∩Z)+μ~(S∩(M∖Z))  gilt.