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Aussagenlogik/Vollständigkeitssatz/Abzählbar/Auffüllungsstrategie/Fakt/Beweis/Aufgabe/Lösung

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Es sei pn, n+, eine (surjektive, aber nicht notwendigerweise injektive) Aufzählung der Aussagenvariablen. Die Voraussetzung bedeutet, dass  Γ0:=Γ  keinen Widerspruch enthält. Wir konstruieren eine (endliche oder abzählbar unendliche) Folge von aufsteigenden widerspruchsfreien Teilmengen  ΓnΓn+1,  wobei in Γn für jede Variable pi, 1in, die Alternative entweder  piΓn  oder ¬piΓn  gilt. Das Konstruktionsverfahren definieren und diese Aussage beweisen wir durch Induktion über  n.  Für Γ0 ist dies richtig. Es sei Γn schon konstruiert. Bei  pn+1Γn  oder  ¬pn+1Γn  setzen wir

Γn+1:=Γn.

Wegen der Widerspruchsfreiheit von Γn können nicht sowohl pn+1 als auch ¬pn+1 zu Γn gehören. Wenn weder pn+1 noch ¬pn+1 zu Γn gehören, so setzen wir

Γn+1:=(Γnpn+1)

(man könnte genauso gut ¬pn+1 hinzunehmen). Nach Konstruktion ist Γn+1 abgeschlossen unter der Ableitungsbeziehung und erfüllt die (Oder)-Alternative für alle Variablen pi, in+1. Wenn Γn+1 widersprüchlich wäre, so gelte insbesondere Γn{pn+1}¬pn+1. Dann würde aber auch Γnpn+1¬pn+1 gelten und somit nach der Fallunterscheidungsregel auch Γn¬pn+1, also  ¬pn+1Γn  im Widerspruch zu dem Fall, in dem wir uns befinden. Daher liegt für die Aussagenvariablen auch die Entweder-Oder-Alternative vor.

Mit dieser induktiven Definition setzen wir

Γ:=nΓn.

Diese Menge Γ ist widerspruchsfrei, da andernfalls schon eines der Γn einen Widerspruch enthalten würde, und auch abgeschlossen unter Ableitungen, da dies für die einzelnen Γn gilt und eine Ableitung nur endlich viele Voraussetzungen besitzt. Ferner gilt für jedes  n  die Alternative pnΓ oder ¬pnΓ. Damit sind die Voraussetzungen von Fakt

erfüllt und Γ ist maximal widerspruchsfrei.