Benutzer:Methodios/Digitaler Zwilling/Orte/Harz/Reichsbannwald Harz

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Karl der Große erklärte den Harz zum Reichsbannwald. Der Sachsenspiegel, das älteste deutsche Rechtsbuch, um 1220/30 wohl auf der Burg Falkenstein im Selketal verfasst, schrieb den Reichsbann später fest: Wer durch den Harzwald ritt, der hatte Bogen und Armbrust zu entspannen und die Hunde anzuleinen – nur gekrönte Häupter durften hier jagen. Der Sachsenspiegel des Eike von Repgow, nach dem über Jahrhunderte deutsches Recht gesprochen wurde, bezeichnet den Harz als Stätte, wo den wilden Tieren Schutz in des Königs Bannforsten gewährt wird; zu den drei beschriebenen Bannforsten im Lande der Sachsen hatte daher nicht jedermann freien Zutritt.[28]

Für ewig hielt dieser Bann allerdings nicht. Bergbau, Hüttenindustrie, Wasserwirtschaft, zunehmende Besiedlung, Rodungen, Vieheintrieb, Landwirtschaft und später der Fremdenverkehr untergruben den kaiserlichen Schutz.

Bereits 1224 erwarben die 1129 in Walkenried eingezogenen Mönche umfangreichen Waldbesitz im Westharz, um das ihnen 1157 von Friedrich Barbarossa zugesprochene Viertel der Rammelsberger Erzausbeute wirtschaftlich zu sichern. Man kann daher bereits zu dieser Zeit von einer Holzverknappung ausgehen. Vom 12. bis zum Ende des 14. Jahrhunderts waren große Teile des Harzes wirtschaftlich vom Zisterzienserkloster Walkenried geprägt. Neben Ackerbau und Fischzucht wurde von dort aus auch der Silberbergbau im Oberharz und in Goslar gesteuert.

Mitte des 14. Jahrhunderts wurden infolge der Mittelalterlichen Pest die Siedlungen im Harz weitgehend entvölkert. Eine organisierte Wiederbesiedlung der Bergbauorte im Oberharz erfolgte erst wieder Anfang/Mitte des 16. Jahrhunderts.


In den 80er Jahren des 11. Jahrhunderts erstiegen auf der Suche nach neuen Wohnsitz die Höhen des Harzes Angehörige des nordalbingischen Stammes der Holsaten, die aus ihrer Heimat um ihres Glaubens willen ausgewandert waren. Sie begannen jetzt den Wald zu roden und das Land urbar zu machen, um den Acker zu bestellen und Vieh züchten zu können. Nach fränkischem Recht war der Harz Königsgut. Der König hatte Anspruch auf das unbewohnte und herrenlose Gebiet. Auf diese Weise fiel der Harz, 781 und 803 „Haertz“ genannt, dem Fiskus zu, wurde konfisziert. Das Harzgebiet war als Bannforst das beliebteste Jagdgebiet der Könige aus sächsischen Stamm und wurde lange Zeit nur als Jagdrevier besucht und genutzt. Es wurden Jagdhöfe angelegt und diese mit großem Wirtschaftsgebiet ausgestattet. Diese Jagdhöfe, auf denen Könige und Kaiser bis auf Heinrich III. zur Jagd zu weilen pflegten, sind uns als die ersten Ansiedlungen auf dem Harz bekannt. Ihre auffällige schematische Namensgebung scheint dem Kopf eines Verwaltungsbeamten entsprungen zu sein. Als Grundwort ist regelmäßig „feld“ angewendet, eine Namensbildung, die nachweisbar dem 8. und Anfang des 9. Jahrhunderts angehört. Das Bestimmungswort aber liefert meist, wenn möglich, der in der Nähe fließende Bach oder Fluss. So hat der Könighof Bodfeld (936) von der Bode, Selkenfeld (961) von der Selke, Siptenfeld (936) von der Sippe und Hasselfeld (1043) von der Hassel seinen Namen empfangen. Die Form der Jagdhöfe hatte ihr Vorbild in den Kastellen des römischen Limes. Die Länge betrug etwa 260, die Breite ca. 170 m. Auf der Seite des Eingangs war eine rechteckige Vorschanze angelegt. Um die Mauer oder den Wall lief ein nach römischem Muster hergestellter Spitzgraben. Die Anlage entsprach den Musterbeschreibungen derartiger Wirtschaftshöfe, wie Karl der Große sie in den Kapitularen beschreibt. Anstelle der Mauern traten auch mitunter Pfähle und Flechtwerk. Schutz gab auch eine auf einen Erdwall gesetzte Dornenhecke

Ein Jagdhof setzte sich aus vielen Gebäuden zusammen, sie enthielten die Wohnung des Herrn, Unterkunftsräume für Knechte und Hörige, Ställe für Pferde, Kühe, Schafe, Schweine, Schuppen und Scheuern für mancherlei Zweck, Arbeitsräume, die zum Spinnen und Weben dienten und Räume zur Herstellung allerlei Gebrauchsgegenstände. Der Hof enthielt ferner eine Schmiede, das Mahl und Backhaus und das Kellerhaus, bildete also eine ausgedehnte Anlage, die sich wohl der Räuberei erwehren, vor feindlichen Nachbarn und kleineren Streifscharen schützen konnte, aber einem Angriff eines größeren Aufgebots nicht zu widerstehen vermochte. Die wichtigste Nutzung war die Jagdbeute. Bodfeld und Siptenfeld lieferten den Zehnten ihres Jagdertrages.    

Dort wo ein leicht schmiedbares Eisenerz zu Tage stand, wurde auch eine Eisenschmiede betrieben.

Nach fränkischem Recht hatte der König nicht nur Anspruch auf das herrenlose und unbewohnte Gebiet. Auch das Ödland, welches die Siedlungen umgab, richtete sich der Anspruch des fränkischen Königs. Die Grenze, früher eine Fläche, wurde zur Linie. Aus dem königlichen Anspruch wurden in den einzelnen Gemarkungen Hufen gebildet. Größere zusammenhängende Besitzungen bildeten ein Herrengut. Das Königsgut bildete den wichtigsten Besitz des fränkischen Staates. Den Markgenossen stand als gemeinsame Nutzung zu: der Holzschlag, die Schweinemast und die Schweineweide. Diese Nutzung am Walde bildeten ein regelmäßiges Zubehör der fränkischen Hufe. Nicht dazu gehörten: Jagd, Fischfang und Vogelfang. Wer sich dieses Recht anmaßte frevelte am  königlichen Eigentum. Das Wild im Walde, der Fisch im Wasser, die Vögel in der Luft gehörten dem König. Nur seine Beamten und Knechte dürfen jagen oder fangen. Das Holz durfte nur unter Aufsicht  und gegen Abgabe geschlagen werden. Übertretungen wurden durch das Forstgericht gestraft, Axt, Wagen, Pferde durch den Torestarius oder seine Knechte gepfändet. Als Zubehör des königlichen Jagdhofes Hasselfelde wird der Ort Voßhagen am Krugberg genannt. Dieser Ort war ursprünglich Reichslehen, ein Rest des durch zahlreiche königliche Verleihungen sonst aufgeteilten Bannforstes. Kaiser Otto IV. belieh mit Voßhagen den Grafen Siegfried II. von Blankenburg (1186 bis 1241), in dessen Güterverzeichnis der Ort aufgezählt wird. Der Blankenburger Graf  belehnte den Vasallen Friedrich von Hoym mit dem Ort und allen seinen Nutzungsrechten. Nach diesem werden als Lehnleute genannt die Brüder Bertram und Sigfried von Hoiem.

Der Harzgau, der 748 dem Frankenreich angeschlossen worden war, wurde 780 der provincae Saxonae zugelegt. Dadurch war er eine Landschaftsgrenze geworden. Das kommt in der vita Liutbirgae zum Ausdruck, die um 870 geschrieben wurde. Der Harzgau umfasste den Bodfelder Forst mit Einschluss von Hasselfelde und Stiege und reichte bis zur Hohenstraße bei Güntersberge, wo die Quelle der Selke liegt. Auch Voßhagen gehörte zum Harzgau.