Differentialform/Mannigfaltigkeit/Äußere Ableitung/Definition

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Äußere Ableitung (Mannigfaltigkeit)

Es sei eine differenzierbare Mannigfaltigkeit. Dann definiert man zu einer differenzierbaren Differentialform die äußere Ableitung unter Bezugnahme auf den lokalen Fall und Karten

( und offen) durch