Fermatsche Primzahlen/Elementare Übersicht/Textabschnitt
Definition
Eine Primzahl der Form , wobei eine positive natürliche Zahl ist, heißt Fermatsche Primzahl.
Lemma
Bei einer Fermatschen Primzahl hat der Exponent die Form mit einem .
Beweis
Wir schreiben mit ungerade. Damit ist
Für ungerades gilt generell die polynomiale Identität (da eine Nullstelle ist)
Also ist ein Teiler von . Da diese Zahl nach Voraussetzung prim ist, müssen beide Zahlen gleich sein, und dies bedeutet .
Eine Fermatsche Primzahl ist nach diesem Lemma also insbesondere eine Fermat-Zahl im Sinne der folgenden Definition.
Definition
Eine Zahl der Form , wobei eine natürliche Zahl ist, heißt Fermat-Zahl.
Satz
Ein reguläres -Eck ist genau dann mit Zirkel und Lineal konstruierbar, wenn die Primfaktorzerlegung von die Gestalt
hat, wobei die verschiedene Fermatsche Primzahlen sind.
Beweis
Dieser Satz wird in einer Vorlesung über Körpertheorie bzw. Galoistheorie bewiesen.
Es ist unbekannt, ob es unendlich viele Fermatsche Primzahlen gibt. Es ist noch nicht mal bekannt, ob es außer den ersten fünf Fermat-Zahlen
überhaupt weitere Fermat-Zahlen gibt, die prim sind. Der folgende Satz hilft bei der Auffindung von Primteilern, da er die Suche wesentlich einschränkt.
Satz
Beweis
Es sei also ein Primteiler von . Dies bedeutet, dass in die Gleichung
vorliegt. Nach quadrieren ist und die Ordnung von ist (eine kleinere Ordnung ist nicht möglich, da diese ein Teiler von sein muss, aber ist). Diese Ordnung ist ein Teiler von , woraus folgt, dass ist. Dies bedeutet nach dem zweiten Ergänzungssatz zum quadratischen Reziprozitätsgesetz, dass ein Quadratrest modulo ist. Es sei . Dann ist aber die Ordnung von genau . Nach dem Schluss von eben ist ein Teiler von , was bedeutet.
Satz
Zwei verschiedene Fermatsche Zahlen und sind teilerfremd.
Beweis
Sei . Dann ist
Hierbei ist gerade, und daher ist ein Teiler von dieser Zahl. Das bedeutet, dass ein gemeinsamer Teiler von und von auch ein Teiler von ist, also ein Teiler von . Da alle Fermat-Zahlen ungerade sind, bleibt nur als gemeinsamer Teiler übrig.