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Integration/Substitutionsregel/Fakt/Beweis

Beweis

Wegen der Stetigkeit von f und der vorausgesetzten stetigen Differenzierbarkeit von g existieren beide Integrale. Es sei F eine Stammfunktion von f, die aufgrund von Fakt existiert. Nach der Kettenregel hat die zusammengesetzte Funktion

tF(g(t))=(Fg)(t)

die Ableitung  F(g(t))g(t)=f(g(t))g(t).  Daher gilt insgesamt

abf(g(t))g(t)dt=(Fg)|ab=F(g(b))F(g(a))=F|g(a)g(b)=g(a)g(b)f(s)ds.