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Kommutative Ringtheorie/K-Spektrum/Produktring/Fakt/Beweis

Aus Wikiversity
Beweis

Die Projektion R1×R2R1 ist ein K-Algebrahomomorphismus und liefert daher eine stetige Abbildung

(und zwar eine abgeschlossene Einbettung)

KSpek(R1)KSpek(R1×R2).

Ebenso gibt es eine Abbildung auf KSpek(R2). Diese zusammengenommen definieren eine stetige Abbildung

KSpek(R1)KSpek(R2)KSpek(R1×R2).

Es sei  PKSpek(R1×R2),  es sei also P:R1×R2K ein K-Algebrahomomorphismus. Seien e1=(1,0) und e2=(0,1) die zur Produktzerlegung gehörenden idempotenten Elemente. Wegen  e1+e2=1  und  e1e2=0  wird genau eines dieser Elemente (sagen wir e1) unter P auf 0 abgebildet (das andere auf 1). Dann wird aber R1×0 auf 0 geschickt und P faktorisiert durch eine Projektion. Das beweist die Surjektivität.

Zur Injektivität seien P1,P2 in der disjunkten Vereinigung gegeben,  P1P2.  Wenn sie beide in einem der Teilstücke liegen, so bleiben sie unter der Abbildung verschieden, da auf den Teilstücken eine abgeschlossene Einbettung vorliegt. Wenn sie auf verschiedenen Teilstücken liegen, so faktorisieren sie durch die beiden verschiedenen Projektionen und für den einen Punkt ist  P1(e1)=0  und für den anderen Punkt  P2(e1)=1.  Sie sind also verschieden als Elemente in KSpek(R1×R2).

Eine Homöomorphie liegt vor, da sich die einzelnen abgeschlossenen Einbettungen zu einer abgeschlossenen Abbildung zusammensetzen.